Die Fahrerkarte über Nacht oder übers Wochenende im Tacho stecken zu lassen, verbietet die EU-Verordnung nicht ausdrücklich. Sie dürfen die Karte nur nicht vor dem Ende Ihrer täglichen Arbeitszeit ziehen. Wichtig ist, dass für die Nacht die Ruhezeit (Bett-Symbol) aufgezeichnet ist. Haben Sie die Karte dagegen zu Hause oder im anderen Lkw vergessen, dürfen Sie ohne sie nicht losfahren.
Was gilt für die Fahrerkarte nach Feierabend?
Nach Art. 34 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 benutzen Sie die Fahrerkarte an jedem Tag, an dem Sie lenken, ab der Übernahme des Fahrzeugs. Vor dem Ende der täglichen Arbeitszeit darf sie nur heraus, wenn das anderweitig zulässig ist oder Sie nach einem Grenzübertritt das Landessymbol eingeben müssen.
Eine Pflicht, die Karte nach Feierabend zu ziehen, steht in Art. 34 nicht. Der Tacho-Hersteller VDO empfiehlt es aber: zu jedem Schichtende und während Tages- oder Wochenruhezeiten, zum Schutz Ihrer Daten und vor Missbrauch (Bedienungsanleitung DTCO 4.1/4.1a, S. 49, 63, 162). Bewegt ein Kollege Ihren Lkw, während Ihre Karte steckt, wird seine Fahrt auf Ihrer Karte gespeichert. Davor schützt nur das Ziehen der Karte.
Sofortmaßnahme: Karte steckte über Nacht
Der Tacho stand auf Ruhezeit
Dann ist die Nacht als Ruhezeit gespeichert, ein Nachtrag entfällt. Denken Sie an die Länderangabe: Das Land, in dem der Arbeitstag endet und beginnt, müssen Sie eingeben (Art. 34 Abs. 7) – außer Ihr Tacho zeichnet den Standort automatisch auf (Art. 34 Abs. 7 UAbs. 4). Bleibt die Karte stecken, geht das beim VDO DTCO 4.1 über Eingabe → Fahrer 1 → Ende Land bzw. Beginn Land (Anleitung S. 99). Bei anderen Tachos: siehe Betriebsanleitung.
Der Tacho stand auf Arbeit oder Bereitschaft
Dann fehlt Ihre Ruhezeit in den Daten. Das passiert schnell, weil der DTCO nach „Zündung aus“ automatisch auf eine voreingestellte Aktivität schalten kann, die Unternehmen oder Werkstatt festlegen (Anleitung S. 42, 61). Stellen Sie das Bett-Symbol zum Feierabend deshalb selbst ein (S. 63).
Der manuelle Nachtrag deckt laut VDO nur die Zeit zwischen letzter Entnahme und erneutem Stecken ab (S. 56). Eine Korrektur von Zeiten, in denen die Karte steckte, sieht die Anleitung nicht vor. So gehen Sie vor:
- Richtige Aktivität sofort einstellen.
- Tagesausdruck machen, darauf notieren, was wirklich war, mit Name und Unterschrift. Dass der Ausdruck den Fehler rechtlich heilt, ist nicht vorgesehen – er dokumentiert aber den Ablauf.
- Disponenten informieren, damit die Auswertung keine falschen Arbeitszeiten zählt.
Heben Sie den Ausdruck auf: Seit 31.12.2024 müssen Sie bei einer Kontrolle Ausdrucke und handschriftliche Aufzeichnungen des laufenden Tages und der vorausgehenden 56 Tage vorlegen können (Art. 36 Abs. 2).
Sofortmaßnahme: Karte zu Hause oder im anderen Lkw
Ohne Fahrerkarte weiterfahren erlaubt die Verordnung nur bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl – dann mit Ausdrucken zu Beginn und Ende der Fahrt (Art. 29 Abs. 5, Art. 35 Abs. 2). „Vergessen“ gehört nicht dazu, auch nicht, wenn die Karte im Lkw vom Vortag steckt.
- Karte holen oder bringen lassen, bevor Sie losfahren.
- Disponenten sofort informieren. Unternehmen und Fahrer sorgen gemeinsam für die ordnungsgemäße Benutzung der Karte (Art. 32 Abs. 1).
- Keine Kollegenkarte benutzen. Laut Bußgeldkatalog kann das sogar eine Straftat sein.
- Wartezeit nachtragen: In Deutschland müssen Sie Zeiten vor der Übernahme des Fahrzeugs (andere Arbeiten, Bereitschaft, Pausen) beim Stecken manuell auf der Karte eintragen (§ 2 Abs. 2 FPersV). Wie das geht: Nachtrag auf der Fahrerkarte am DTCO.
Rechtslage und Bußgeld
Verstöße sind in Deutschland Ordnungswidrigkeiten nach §§ 21, 23 FPersV. Der Rahmen liegt für Fahrer bei bis zu 5.000 Euro (§ 8 Abs. 2 FPersG), bei Fahrlässigkeit bei höchstens der Hälfte (§ 17 Abs. 2 OWiG). Die Regelsätze stammen aus dem Bußgeldkatalog der Länder (LASI LV 48, Stand 2018). Sie gelten für Vorsatz; bei Fahrlässigkeit sollen sie bis zur Hälfte ermäßigt werden.
| Situation | Vorschrift | Regelsatz je 24-Stunden-Zeitraum |
|---|---|---|
| Ohne Fahrerkarte gefahren | § 23 Abs. 2 Nr. 4 FPersV | 250 € |
| Karte nicht mitgeführt | § 21 Abs. 2 Nr. 12 FPersV | 250 € (Kontrolle nicht möglich) / 75 € (erschwert) |
| Karte eines Kollegen benutzt | § 23 Abs. 2 Nr. 1a FPersV | 250 € / 75 € |
| Karte vor Arbeitsende gezogen | § 23 Abs. 2 Nr. 5 FPersV | 250 € / 75 €; 30 € Verwarnungsgeld, wenn auswertbar |
| Falsche Aktivität eingestellt | § 23 Abs. 2 Nr. 10 FPersV | 250 € / 75 €; 30 € Verwarnungsgeld möglich |
| Zeiten vor Übernahme nicht nachgetragen | § 21 Abs. 2 Nr. 7 FPersV | 250 € / 75 € |
| Land nicht eingegeben | § 23 Abs. 2 Nr. 12 FPersV | 75 € |
Der Katalog bindet nur die Behörden intern; im Einzelfall kann das Bußgeld höher oder niedriger ausfallen. Wie weit Kontrolleure zurückschauen: Verstöße auf der Fahrerkarte und 56-Tage-Frist.
Häufige Fragen
Darf ich die Fahrerkarte übers Wochenende im Tacho lassen?
Ausdrücklich verboten ist es nicht, solange die Ruhezeit läuft und Sie das Land zu Ende und Beginn eingeben. Ob es als Verwendung über den zulässigen Zeitraum gelten kann (Art. 34 Abs. 1 Satz 3), ist nicht geklärt. VDO empfiehlt, die Karte zu entnehmen (S. 162).
Ich habe vergessen, auf Pause zu stellen. Kann ich das korrigieren?
Laut VDO-Anleitung (DTCO 4.1/4.1a) nicht, solange die Karte in dieser Zeit steckte. Stellen Sie die richtige Aktivität ein, dokumentieren Sie per Ausdruck mit Notiz und Unterschrift, informieren Sie den Disponenten.
Muss ich morgens einen Nachtrag machen?
Nur wenn die Karte über Nacht gezogen war. Der Tacho fragt beim Stecken „Nachtrag?“, dann tragen Sie die Zeit seit der letzten Entnahme ein, meist als Ruhezeit (VDO-Anleitung S. 55–57).
