Einen Nachtrag auf der Fahrerkarte machen Sie für jede Zeit, in der Ihre Karte nicht im Tacho steckte: andere Arbeit, Bereitschaft, Pausen, Ruhezeit, Urlaub und Krankheit. Als Aushilfsfahrer tragen Sie deshalb vor der Fahrt die Zeit seit der letzten Kartenentnahme nach – den Hauptjob als „andere Arbeit“ (Hammer), freie Tage, Urlaub und Krankheit unter dem Bett-Symbol. Am VDO DTCO 4.1/4.1a fragt das Gerät dazu beim Stecken „Nachtrag?“; für andere Tachos gilt die Bedienungsanleitung des Herstellers.
Wann ist der Nachtrag Pflicht?
Die EU-Regel steht in Art. 34 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014: Sind Sie nicht im Fahrzeug und können den Tacho nicht bedienen, tragen Sie andere Arbeiten, Bereitschaft sowie Pausen und Ruhezeiten per manueller Eingabe auf der Fahrerkarte ein. Seit 2020 gehören Jahresurlaub und Krankheit ausdrücklich unter das Bett-Symbol (Art. 34 Abs. 5).
Deutschland regelt den Zeitpunkt in der Fahrpersonalverordnung (FPersV):
- Bei Übernahme des Fahrzeugs müssen Zeiten davor auf der Karte eingetragen werden (§ 2 Abs. 2).
- Vor Fahrtantritt müssen Sie für die vorausgegangenen 28 Kalendertage Tage belegen, an denen Sie krank waren, im Urlaub, ein nachweisfreies Fahrzeug gefahren oder aus anderen Gründen nicht gelenkt haben (§ 20 Abs. 1 und 2). Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass Sie das tun.
Aushilfe, Fahrzeugwechsel, Urlaub: die typischen Fälle
- Aushilfsfahrer: Arbeit für einen anderen Arbeitgeber, auch außerhalb des Transportgewerbes, ist „andere Arbeit“ und muss festgehalten werden (Art. 4 Buchst. e und Art. 6 Abs. 5 VO 561/2006). Wer gelegentlich fährt, trägt die gesamte Zeit seit der letzten Kartenentnahme nach: Arbeitstage als andere Arbeit, freie Tage als Ruhezeit.
- Fahrzeugwechsel: Im alten Lkw stellen Sie die passende Aktivität ein, etwa Ruhezeit, und entnehmen die Karte. Im neuen Lkw tragen Sie beim Stecken die Zeit dazwischen nach, zum Beispiel Arbeit oder Bereitschaft (VDO-Anleitung S. 63; § 2 Abs. 2 FPersV).
- Urlaub und Krankheit: Nach der Rückkehr tragen Sie die Tage unter dem Bett-Symbol nach, bevor Sie losfahren.
So geht der Nachtrag am VDO DTCO 4.1/4.1a
Grundlage: VDO-Bedienungsanleitung DTCO 4.1 … 4.1a (Version 3, 2024-08, S. 55–68). Andere Versionen und Hersteller können abweichen.
- Karte in Schacht 1 stecken. Der DTCO zeigt etwa 4 Sekunden lang Datum und Uhrzeit der letzten Entnahme.
- Bei „1M Eingabe Nachtrag?“ mit den Menütasten „Ja“ wählen und bestätigen.
- Das Display zeigt den Zeitraum von der letzten Entnahme bis jetzt, in Ortszeit. Das Aktivitätsfeld blinkt.
- Nacheinander Aktivität, Tag, Monat, Jahr, Stunde und Minute eingeben und jeweils bestätigen. Bei mehreren Aktivitäten folgt Block auf Block, bis der Steckzeitpunkt erreicht ist.
- Land wählen (für Spanien zusätzlich die Region) und bestätigen.
- Bei „1M Eingabe bestätigen?“ „Ja“ wählen. Mit „Nein“ zeigt der DTCO die Eingaben noch einmal zur Korrektur.
Wichtig dabei:
- Sie geben Ortszeit ein, nicht UTC.
- Mit der Zurück-Taste springen Sie zum letzten Eingabefeld und korrigieren einen Tippfehler.
- Kommt 30 Sekunden keine Eingabe, erscheint „Bitte Eingabe“. Nach 10 Minuten ohne Tastendruck wirft der DTCO die Karte aus, unbestätigte Eingaben verfallen.
- Losfahren oder Karte anfordern bricht den Nachtrag ab. Fordern Sie die Karte an und wählen bei der folgenden Abfrage „Nein“, speichert der DTCO für den offenen Zeitraum „?“ (unbekannte Aktivität).
Wenn der Nachtrag am Gerät nicht geht
Ist der manuelle Nachtrag aus technischen Gründen nicht möglich, tragen Sie die Zeiten vor Fahrtantritt lesbar mit den Symbolen aus Art. 34 Abs. 5 auf der Rückseite des nächsten Tagesausdrucks ein (§ 20 Abs. 3 FPersV).
Ist der Nachtrag technisch unmöglich oder besonders aufwendig, darf bei der Kontrolle stattdessen eine Bescheinigung des Unternehmens vorgelegt werden (§ 20 Abs. 4 FPersV). Sie darf nicht handschriftlich ausgefüllt sein, muss vor Fahrtantritt vom Unternehmer (oder einer von ihm beauftragten Person) und vom Fahrer unterschrieben sein und auf der Fahrt mitgeführt werden.
Das EU-Formblatt „Bescheinigung von Tätigkeiten“ ist dagegen keine Pflicht: Art. 34 Abs. 3 VO 165/2014 verbietet den Mitgliedstaaten, solche Formulare zu verlangen.
Rechtslage: 28 oder 56 Tage – und das Bußgeld
§ 20 FPersV spricht von den vorausgegangenen 28 Kalendertagen. Seit 31.12.2024 müssen Sie bei der Kontrolle aber Aufzeichnungen für den laufenden Tag und die vorausgehenden 56 Tage vorlegen können (Art. 36 VO 165/2014). Die FPersV ist nicht angepasst. Für die Eingabe am DTCO ist das unerheblich: Das Gerät fragt immer die gesamte Zeit seit der letzten Entnahme ab.
Regelsätze laut Bußgeldkatalog der Länder (LASI LV 48, Stand 2018), jeweils je 24-Stunden-Zeitraum:
| Verstoß | Kontrolle nicht möglich | Kontrolle erschwert |
|---|---|---|
| Eintrag für Zeiten außerhalb des Fahrzeugs fehlt oder ist falsch | 250 € | 75 € |
| Zeiten vor Übernahme des Fahrzeugs nicht nachgetragen | 250 € | 75 € |
| Urlaub, Krankheit, fahrfreie Tage nicht belegt | 250 € | 75 € |
| Unternehmer sorgt nicht für den Nachtrag | 750 € | 250 € |
Die Regelsätze gelten für Vorsatz. Bei Fahrlässigkeit sollen sie bis zur Hälfte ermäßigt werden. Der gesetzliche Rahmen liegt bei bis zu 5.000 € für Fahrer und 30.000 € für Unternehmer (§ 8 Abs. 2, § 8a Abs. 4 FPersG).
Häufige Fragen
Muss ich als Aushilfe meinen Hauptjob nachtragen?
Ja, als „andere Arbeit“ (Hammer). Freie Tage dazwischen tragen Sie als Ruhezeit ein.
Trage ich Urlaub anders ein als Ruhezeit?
Nein. Urlaub und Krankheit stehen seit der Änderung durch die VO 2020/1054 unter demselben Bett-Symbol wie Pausen und Ruhezeiten.
Brauche ich zusätzlich eine Urlaubsbescheinigung vom Chef?
Nein, wenn der Nachtrag auf der Karte gemacht ist. Die Unternehmensbescheinigung nach § 20 Abs. 4 FPersV ist nur der Ersatz, wenn der Nachtrag technisch nicht möglich oder besonders aufwendig ist.
