Tachoprüfung abgelaufen: Fristen, Strafen und was jetzt zu tun ist

Die reguläre Prüf- und Eichfrist für den Fahrtenschreiber im LKW liegt bei zwei Jahren. Wer diese Frist überzieht, riskiert bei einer Kontrolle durch Polizei oder BAG ein Bußgeld – und im Wiederholungsfall weitere Konsequenzen. Denn ein abgelaufenes Prüfdatum gilt als Verstoß gegen die Kontrollgeräte-Vorschriften, unabhängig davon, ob das Gerät technisch noch einwandfrei arbeitet. Was Fahrer und Unternehmer jetzt wissen müssen, welche Fristen gelten, wer haftet und wie Sie eine überzogene Prüfung möglichst schnell und ohne größeren Schaden nachholen, lesen Sie in diesem Ratgeber.

Die 2-Jahres-Frist: Was gilt?

Digitale Fahrtenschreiber müssen regelmäßig von einer zugelassenen Tachographen-Werkstatt geprüft und geeicht werden. Das Regelintervall dafür beträgt zwei Jahre. Hintergrund ist die EU-Kontrollgeräteverordnung, die eine turnusmäßige Prüfung des Kontrollgeräts vorschreibt, um sicherzustellen, dass Lenk- und Ruhezeiten korrekt aufgezeichnet werden.

Wichtig zu verstehen: Die Frist zählt ab der letzten Prüfung, nicht ab der Erstzulassung des Fahrzeugs. Das genaue Fälligkeitsdatum finden Sie in der Regel auf dem Einbauschild im Fahrerhaus. Prüfen Sie dieses Datum regelmäßig, denn eine abgelaufene Prüfung fällt bei einer Kontrolle sofort auf.

Was passiert bei einer Kontrolle mit abgelaufener Prüfung?

Bei einer Kontrolle durch die Polizei oder das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BAG) gehört das Prüfdatum des Fahrtenschreibers zu den Punkten, die kontrolliert werden können. Ist die Prüfung abgelaufen, kann dies als Verstoß gegen die Kontrollgeräte-Vorschriften gewertet werden.

Zur möglichen Höhe: Es handelt sich in aller Regel um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Die konkrete Höhe hängt vom Einzelfall ab – unter anderem davon, wie lange die Frist überschritten wurde und ob es sich um einen Wiederholungsfall handelt. Verlässliche Beträge nennt Ihnen ausschließlich der aktuelle Bußgeldkatalog bzw. die kontrollierende Behörde.

Stand Juli 2026: Konkrete Bußgeldhöhen und mögliche weitere Folgen können sich ändern. Verlassen Sie sich nicht auf pauschale Zahlen aus dem Netz, sondern prüfen Sie die verbindlichen Beträge im aktuellen Bußgeldkatalog oder direkt bei der zuständigen Stelle.

Wer haftet – Fahrer oder Unternehmer?

Die Pflicht, das Fahrzeug samt Kontrollgerät in einem vorschriftsmäßigen Zustand zu halten, liegt grundsätzlich beim Halter bzw. beim Unternehmer. Die fristgerechte Tachographen-Prüfung zu organisieren ist damit in erster Linie Sache des Fuhrparks.

Das entlässt den Fahrer aber nicht automatisch aus der Verantwortung. Wer eine erkennbar abgelaufene Prüfung ignoriert und trotzdem weiterfährt, kann im Einzelfall ebenfalls belangt werden. Wie die Verantwortung konkret verteilt wird, hängt von den Umständen ab. Im Zweifel sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

Was tun, wenn die Prüfung überzogen ist?

  • Termin vereinbaren: Buchen Sie schnellstmöglich einen Termin bei einer zugelassenen Tachographen-Werkstatt. Je kürzer die Überziehung, desto besser.
  • Fuhrparkleiter informieren: Melden Sie die abgelaufene Prüfung sofort an den Verantwortlichen im Betrieb, damit die Nachprüfung organisiert werden kann.
  • Einsatz überdenken: Nutzen Sie das Fahrzeug möglichst nicht weiter im gewerblichen Verkehr, bis die Prüfung nachgeholt ist – jede Fahrt mit abgelaufener Prüfung ist ein Risiko.

Häufige Fragen

Wie lange darf ich die Prüfung überziehen, ohne dass es zu einem Bußgeld kommt?

Im Grunde gar nicht risikofrei. Sobald die Frist abgelaufen ist, liegt formal ein Verstoß vor – auch wenn die Kontrolldichte schwankt und nicht jede Überziehung sofort auffällt. Verlassen Sie sich nicht auf eine „Toleranzzeit“, die es so nicht gibt.

Ab wann läuft die 2-Jahres-Frist?

Sie zählt ab der letzten durchgeführten Prüfung, nicht ab der Erstzulassung. Das maßgebliche Datum steht in der Regel auf dem Einbauschild im Fahrerhaus.

Muss der Fahrer die Prüfung selbst im Blick haben?

Die Organisation liegt beim Unternehmer, ein Blick aufs Prüfdatum lohnt sich für Fahrer aber trotzdem. Wer eine abgelaufene Prüfung bemerkt und weiterfährt, kann im Einzelfall selbst in die Verantwortung geraten.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bußgeldhöhen und Fristen können sich ändern – prüfen Sie verbindliche Angaben immer beim aktuellen Bußgeldkatalog, Ihrer Prüforganisation oder einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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