Fahrerkarte entnehmen: Regeln, Fristen und Bußgelder

Die Fahrerkarte müssen Sie an jedem Tag, an dem Sie lenken, ab Übernahme des Fahrzeugs benutzen. Entnehmen dürfen Sie sie nicht vor dem Ende der täglichen Arbeitszeit – außer die Entnahme ist anderweitig zulässig oder nötig, um nach einem Grenzübertritt das Landessymbol einzugeben (Art. 34 Abs. 1 VO 165/2014). Eine ausdrückliche Pflicht, die Karte nach Feierabend zu ziehen, enthält die Verordnung nicht; VDO empfiehlt für den DTCO 4.1/4.1a die Entnahme bei Schichtende sowie bei Fahrer- oder Fahrzeugwechsel.

Fahrerkarte entnehmen: Was gilt

  • Stecken: nur die eigene, gültige Karte. Fremde, defekte oder abgelaufene Karten sind tabu (Art. 27 VO 165/2014).
  • Nicht zu früh ziehen: Eine Pause beendet die tägliche Arbeitszeit nicht. Wer die Karte vorzeitig entnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 23 Abs. 2 Nr. 5 FPersV).
  • Zum Feierabend: Stellen Sie vorher die passende Aktivität ein, etwa Ruhezeit. Beim DTCO 4.1/4.1a lässt sich die Karte nur bei stehendem Fahrzeug entnehmen; dabei fragt der Tacho das Land ab (VDO-Handbuch).

Regelsatz für die vorzeitige Entnahme laut Bußgeldkatalog der Länder (LASI LV 48, Stand 2018): je 24-Stunden-Zeitraum 250 € (Kontrolle nicht möglich), 75 € (erschwert) oder 30 € Verwarnungsgeld (zweifelsfrei auswertbar). Die Regelsätze gelten für Vorsatz, bei Fahrlässigkeit sollen sie bis zur Hälfte ermäßigt werden.

Fahrerkarte: Situationen und Kurzantworten

Situation Kurzantwort Artikel
Vergessen, über Nacht stecken gelassen Stecken lassen über Nacht verbietet Art. 34 nicht ausdrücklich; VDO rät bei Tages- und Wochenruhezeit zur Entnahme. Wer die Karte vergessen hat, darf nicht ohne sie fahren – eine Ausnahme gibt es nicht. Fahrerkarte vergessen oder über Nacht stecken gelassen
Beantragen, Dauer, Express Die Behörde muss binnen eines Monats nach vollständigem Antrag ausstellen (Höchstfrist). Das KBA versendet innerhalb einer Woche nach Eingang bei ihm; Expressbestellungen bis 11 Uhr bearbeitet es am selben Tag. Fahrerkarte beantragen: Dauer und Express
Abgelaufen, verloren, defekt Abgelaufen: nicht mehr benutzen, eine Ausnahme gibt es nicht. Verlust, Diebstahl, Defekt: binnen 7 Kalendertagen Ersatz beantragen, die Fahrt höchstens 15 Kalendertage mit Ausdrucken fortsetzen (Art. 29, Art. 35 Abs. 2). Erneuerung spätestens 15 Arbeitstage vor Ablauf beantragen. Fahrerkarte abgelaufen oder verloren: trotzdem fahren?
Selbst auslesen Die Karte gehört Ihnen (KBA). Das Unternehmen muss Ihnen auf Verlangen eine Kopie der heruntergeladenen Daten aushändigen (Art. 33 Abs. 2). Fahrerkarte selbst auslesen
Manueller Nachtrag Zeiten ohne Karte im Tacho – andere Arbeit, Bereitschaft, Pause, Ruhe, Urlaub, Krankheit – tragen Sie manuell auf der Fahrerkarte ein, in Deutschland bei Übernahme des Fahrzeugs (§ 2 Abs. 2 FPersV). Formulare dürfen Mitgliedstaaten dafür nicht verlangen. Nachtrag auf der Fahrerkarte
Wie lange Verstöße geahndet werden Bei der Kontrolle müssen Sie seit 31.12.2024 Fahrerkarte sowie Ausdrucke und handschriftliche Aufzeichnungen des laufenden Tages und der 56 vorausgehenden Tage vorlegen können (Art. 36, vorher 28). Das ist keine Verjährungsfrist; die regelt das Ordnungswidrigkeitengesetz (§ 31 OWiG). Verstöße auf der Fahrerkarte: wie lange zurückgeschaut wird

Achtung: Die Fahrpersonalverordnung nennt noch 28 Kalendertage – für das Mitführen der abgelaufenen Karte (§ 6; das KBA nennt 56) und für Nachträge zu Urlaub und Krankheit (§ 20).

Häufige Frage

Darf ich die Fahrerkarte in der Pause ziehen?

In der Regel nein. Die Karte darf nicht vor dem Ende der täglichen Arbeitszeit entnommen werden (Art. 34 Abs. 1 VO 165/2014); eine normale Fahrtunterbrechung beendet sie nach gängiger Auslegung nicht. Ausnahmen: Landessymbol nach Grenzübertritt oder eine anderweitig zulässige Entnahme, etwa beim Fahrzeugwechsel. Stellen Sie für die Pause bei gesteckter Karte das Bett-Symbol ein (Art. 34 Abs. 5; VDO-Anleitung S. 61). Vorzeitiges Ziehen ist eine Ordnungswidrigkeit (Regelsatz siehe oben). Beim nächsten Stecken fragt der DTCO 4.1/4.1a einen Nachtrag für die Zeit ohne Karte ab; ohne Nachtrag speichert er die Aktivität „unbekannt“.

Weiterführend

Wirft der Tacho die Karte nicht aus oder zeigt er eine Meldung, hilft die Übersicht der Tacho-Fehlercodes. Erfahrungen von Kollegen bietet der Forum-Thread Leidiges Thema Fahrerkarte entnehmen. Quellen: VO 165/2014 (konsolidierte Fassung 31.12.2024) und Bußgeldkatalog zum Fahrpersonalrecht (BALM, PDF).