„Karte ungültig 48“ heißt: Der Tacho hält Ihre Fahrerkarte für abgelaufen oder noch nicht gültig, oder die Echtheitsprüfung der Karte ist fehlgeschlagen. Die 48 ist laut VDO nur ein Speichercode; was sie bedeutet, veröffentlicht VDO nicht. Bestätigen Sie die Meldung und prüfen Sie das Ablaufdatum. Ist die Karte abgelaufen oder noch nicht gültig, hilft erneutes Stecken nicht; mit einer abgelaufenen Karte dürfen Sie nicht fahren. Sonst stecken Sie sie erneut. „Kartenstörung 41“ ist etwas anderes: ein Lese- oder Schreibfehler, zum Beispiel durch verschmutzte Kontakte.
Was bedeutet „Karte ungültig 48“?
Laut VDO-Bedienungsanleitung DTCO 4.1–4.1b (Version 02/2026, S. 117) hat die Meldung drei mögliche Ursachen:
- Die Karte ist abgelaufen.
- Die Karte ist noch nicht gültig.
- Die Authentisierung, also die Echtheitsprüfung zwischen Karte und Tacho, ist fehlgeschlagen.
Wird eine gesteckte Fahrerkarte mit dem Tageswechsel ungültig, beschreibt der Tacho sie beim nächsten Stillstand und wirft sie selbst aus (S. 117). Vorher warnt der DTCO mit „Ungültig in Tagen“. Ab welchem Tag diese Warnung kommt, kann die Werkstatt einstellen (S. 128).
Stoneridge-Geräte zeigen stattdessen „Karte abgelaufen“, „Ablauf Karte“ mit Datum oder „Einführung einer ungültigen Karte“ (Handbuch SE5000 Smart 2, S. 69, 70, 73).
Neue Fahrerkarte ungültig?
In Deutschland gilt eine Karte, die wegen Ablaufs erneuert wurde, erst ab dem Tag nach dem Ablauf der alten Karte (§ 5 Abs. 5 FPersV). Eine Karte vor ihrem Gültigkeitsbeginn gilt nach EU-Recht als ungültig (Anhang IC DVO 2016/799, Begriffsbestimmung ee). Stecken Sie die neue Karte früher, meldet der Tacho deshalb sehr wahrscheinlich „Karte ungültig“. Fahren Sie bis zum Ablauf mit der alten Karte weiter. Erfahrungen anderer Fahrer dazu im Forum: Neue Fahrerkarte vor Ablauf der alten stecken.
Sofortmaßnahme
- Meldung mit der OK-Taste bestätigen.
- Klartext lesen: „Karte ungültig“ oder „Kartenstörung“? Die Maßnahmen unterscheiden sich.
- Bei „Karte ungültig“: Ablaufdatum prüfen. Ist die Karte abgelaufen oder die neue noch nicht gültig, hilft erneutes Stecken nicht – fahren Sie mit der noch gültigen alten Karte oder gar nicht. Sonst Karte nochmals stecken (S. 117).
- Bei „Kartenstörung“: Kontakte reinigen und die Karte erneut stecken (S. 120).
- Kommt die Meldung wieder, prüfen Sie, ob der Tacho eine andere Karte korrekt einliest. So rät es VDO bei „Karte fehlerhaft“ (S. 126).
Kartenstörung 41
Bei „Kartenstörung“ mit Schachtnummer ist beim Lesen oder Beschreiben der Karte die Kommunikation gestört, zum Beispiel durch verschmutzte Kontakte. Dann fehlen eventuell Daten auf der Fahrerkarte (S. 120). Auch die 41 ist ein Speichercode ohne veröffentlichte Bedeutung.
Reinigen Sie die Kontakte mit einem leicht angefeuchteten Tuch oder einem Mikrofasertuch – ohne Lösungsmittel oder Benzin. Die Kartenschächte reinigen Sie mit einer Reinigungskarte (S. 157).
Scheitert das Schreiben auf die Karte, fordert der Tacho mit „Karte auswerfen“ zur Entnahme auf. Scheitert auch ein zweiter Schreibversuch, druckt er selbst die zuletzt gespeicherten Aktivitäten aus. Diesen Ausdruck unterschreiben Sie und tragen bis zum nächsten Stecken alle Aktivitäten außer Lenkzeiten nach (S. 125, 162–163).
Nicht verwechseln: Eine Gerätestörung mit Schachtnummer betrifft die Kartenmechanik des Tachos, nicht die Karte (S. 119).
Wann in die Werkstatt oder zur Behörde?
- Andere Karten funktionieren im selben Tacho auch nicht: Das spricht für Gerät oder Kartenschacht – Werkstatt.
- Ihre gültige Karte wird auch in anderen Fahrzeugen abgelehnt: Dann ist vermutlich die Karte defekt. Geben Sie sie der Behörde Ihres Wohnsitzstaats zurück und beantragen Sie binnen 7 Kalendertagen Ersatz. Die Ersatzkarte muss binnen 8 Arbeitstagen ausgestellt werden (Art. 29 VO (EU) Nr. 165/2014).
- Karte abgelaufen: Kein Fall für die Werkstatt. Sie brauchen die neue Karte.
Rechtslage
Sie dürfen nur Ihre eigene, gültige Fahrerkarte benutzen, keine defekte und keine abgelaufene (Art. 27 VO 165/2014). Ist die Karte defekt, dürfen Sie Ihre Fahrt bis zu 15 Kalendertage ohne Karte fortsetzen – mit Ausdrucken zu Beginn und am Ende der Fahrt, mit Name, Kartennummer, Unterschrift und Zeiten (Art. 29 Abs. 5, Art. 35 Abs. 2). Für eine abgelaufene Karte gilt diese Regel nicht. Was dann gilt, steht im Artikel Fahrerkarte abgelaufen oder verloren: Was beim Fahren gilt.
Der Bußgeldkatalog Fahrpersonalrecht (LV 48, 4. Aufl. 2018) sieht für das Benutzen einer ungültigen oder defekten Karte 250 € je 24 Stunden vor, wenn keine Kontrolle möglich ist, und 75 €, wenn sie erschwert wird (Nr. 302). Wer die Fahrt länger als 15 Tage ohne Karte und ohne Berechtigung fortsetzt: 50 € je 24 Stunden (Nr. 303). Das sind Regelsätze für Vorsatz, bei Fahrlässigkeit bis zur Hälfte.
Häufige Fragen
Darf ich mit „Karte ungültig“ losfahren?
Nein. Beginnen Sie die Fahrt ohne gültige Karte, meldet der VDO-Tacho „Fahrt ohne gültige Karte“. VDO verlangt dann: anhalten und eine gültige Fahrerkarte stecken (S. 116).
Was bedeuten die Zahlen 48 und 41?
VDO nennt die Zahl hinter einer Meldung einen Speichercode und erklärt ihn nicht (S. 115, 119). In der EU-Codeliste sind 41 und 48 nur reserviert, also ohne Bedeutung. Maßgeblich ist der Klartext.
Wird „Karte ungültig“ im Tacho gespeichert?
Laut VDO speichert der DTCO 4.1x die Meldung „Karte ungültig“ nicht als Datensatz (S. 153). Das EU-Recht verlangt dagegen, dass der Tacho die zehn letzten Ereignisse „Einstecken einer ungültigen Karte“ speichert (Anhang IC, Rn. 117). Eine Kartenstörung speichert auch der DTCO 4.1x.
