Hallo. Mal abgesehen davon,daß ich mir von niemand vorschreiben lasse,ob und wann ich meine Fahrerkarte entnehme,da ich grundsätzlich kein Auto wechsle,sondern eher den Job schmeissen würde,bevor ich so was anfange,stellt sich bei mir meiner Meinung nach die Frage eh nicht. Trotzdem würde mich mal die aktuelle Vorschrift dazu interessieren. Hab auch schon die Suche benutzt,aber da stehen schon wieder so viel Halbwahrheiten drin,daß man ganz wirr wird. Am Samstag wollte mir unser Werkstattchef sogar noch erzählen,ich müße in der Ruhepause sogar die Fahrerkarte entnehmen. Es gab einen Riesenstreit,weil ich mein Fahrzeug versetzen sollte und der meinte,ich solle meine Fahrerkarte rausnehmen,damit einer der Hoffahrer mein Fahrzeug versetzen sollte. Könnte man zwar machen,hab es aber trotzdem abgelehnt,da mein Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt war. Nehm sie einfach nicht gern raus,weil es in Frankreich gern Theater gibt. Jetzt hoffe ich auf Antworten von denen,die es wirklich wissen. Schöne Grüße Andi.
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Leidiges Thema - Fahrerkarte entnehmen
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Soweit ich informiert bin,mußt du die Fahrerkarte nicht rausnehmen,wenn du deine Tagesruhezeit machst...wichtig ist dann die richtige Bedienung des Digi-tachos...also das du "Ende Land"(dann das Land) bzw "Beginn Land" richtig eingibst...
Bei Entnahme der Fahrerkarte(z.B. zwecks Auslesen) mußt du dann beim Wiedereinschieben auf die richtige Bedienung achten...
Immer "Nachtrag JA" und "Schichtzeitende NEIN" eingeben...
Klickst du aus versehen "Schichtzeitende JA" an zeigt dir das Gerät zwar den Nachtrag an,aber beim Auslesen der Fahrerkarte dann nicht und du hättest für diese Zeit keinen Nachweis...
Da ich alleine auf dem LKW sitze,lasse ich meine Karte auch immer drin...gab noch nie Probleme...
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Hallo Stefan. Hatte auch noch nie Probleme,geb nicht mal das Land ein und noch nie hat das jemand beanstandet. Werd allerdings auch relativ selten kontrolliert. Zum Auslesen brauch ich jetzt die Karte nicht mehr rausnehmen,steck nur den Stecker rein und die Unternehmerkarte,den Rest macht der Bordcomputer. Ein Kontrolleur von der BAG sagte sogar mal zu mir,daß es ihm so am liebsten ist. Hätt mich nur mal interessiert,ob das irgendwo steht,daß ich die Karte raustun muß. Und soviel ich weiß,brauch dann doch einen Nachweis von der Firma,daß ich zu dieser Zeit keinen Dienst hatte. Oder gibts das nicht mehr? Schöne Grüße Andi.
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Hallo Tommy. Hab ich natürlich vorher schon gelesen,aber irgendwie wirr das ganze. Wenn ich das Fahrzeug bei mir zu Hause stehen hab und die Karte drin lass(mein Lkw ist immer am Mann),hab ich doch automatisch einen Nachweis. Oder bin ich da auf dem falschen Weg? Schöne Grüße Andi.
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Zitat von Großer Beitrag anzeigenImmer "Nachtrag JA" und "Schichtzeitende NEIN" eingeben...
Klickst du aus versehen "Schichtzeitende JA" an zeigt dir das Gerät zwar den Nachtrag an,aber beim Auslesen der Fahrerkarte dann nicht und du hättest für diese Zeit keinen Nachweis...
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Obwohl es natürlich richtig ist, so wie du es beschrieben hast vorzugehen .
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Zitat von lapa Beitrag anzeigenHallo Tommy. Hab ich natürlich vorher schon gelesen,aber irgendwie wirr das ganze. Wenn ich das Fahrzeug bei mir zu Hause stehen hab und die Karte drin lass(mein Lkw ist immer am Mann),hab ich doch automatisch einen Nachweis. Oder bin ich da auf dem falschen Weg? Schöne Grüße Andi.
Nein, du bist auf dem absolut richtigen weg. Wenn dein Auto bei dir zu hause ist, lässt du die Karte drin, und hast somit einen Lückenlosen Nachweis deiner Ruhezeiten und Schichtzeiten.
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Zitat von lapa Beitrag anzeigenHallo Tommy. Hab ich natürlich vorher schon gelesen,aber irgendwie wirr das ganze. Wenn ich das Fahrzeug bei mir zu Hause stehen hab und die Karte drin lass(mein Lkw ist immer am Mann),hab ich doch automatisch einen Nachweis. Oder bin ich da auf dem falschen Weg? Schöne Grüße Andi.
Wenn die Fahrer sich nicht im Fahrzeug aufhalten und daher nicht in der Lage
sind, das in das Fahrzeug eingebaute Gerät zu betätigen
Mit dem Steckenlassen der Fahrerkarte gibst du sinngemäß nach VO(EWG) 3821/85 vor, die WRZ im Fahrzeug verbracht zu haben. Da im Fahrzeug verbrachte WRZ aber immer als verkürzte WRZ gelten (vgl. VO(EG) 561/2006), weil, im Sinne der VO, nur TRZ und verkürzte WRZ im Fahrzeug verbracht werden dürfen, stellt ein Steckenlassen der Fahrerkarte über zwei Wochenenden einen Verstoß gegen die LuRZ dar.MfG Der Tommy...
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LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)
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Zitat von tommyk Beitrag anzeigenIm Ernstfall wirst du auch Probleme bekommen, die korrekte Einhaltung der WRZ nachzuweisen.
Mit dem Steckenlassen der Fahrerkarte gibst du sinngemäß nach VO(EWG) 3821/85 vor, die WRZ im Fahrzeug verbracht zu haben. Da im Fahrzeug verbrachte WRZ aber immer als verkürzte WRZ gelten (vgl. VO(EG) 561/2006), weil, im Sinne der VO, nur TRZ und verkürzte WRZ im Fahrzeug verbracht werden dürfen, stellt ein Steckenlassen der Fahrerkarte über zwei Wochenenden einen Verstoß gegen die LuRZ dar.
Einfach mal zum merken:
WRZ und Karte im Gerät= verkürzte WRZ (davon gehen die Kontrollbeamten aus)
WRZ und Bescheinigung über arbeitsfreie Tage*, manueller Nachtrag im Gerät= reguläre WRZ (wenn mind. 45 Std.)
WRZ, Karte im Gerät und Bescheinigung= kommt der Verdacht einer Mauschelei auf, also doppelt gemoppelt geht auch nicht.
*ist zu empfehlenZitat von Robert Lyndt:
"Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."
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Da kommt eben wieder der leidige Unterschied zwischen Therorie und Praxis. Mal ein kleines Beispiel: Lass ich die Karte drin zwecks Lückenlosen Nachweis ist es ein Verstoss.....prima....nehm ich die Karte raus und mache einen manuellen Nachtrag aber ohne schriftliche Bescheinigung der Firma über Arbeitsfreie Tage habe ich auch ein Problem bei einer Kontrolle....grade im Ausland. So was soll man denn jetzt machen wenn die Firma nicht grade in der Nähe ist und man nicht dauernd da hin kommt? Meine bisherigen Firmen waren immer irgendwo weit weg in Deutschland. Post ist auch nicht immer so schnell und zuverlässig das man darauf bauen kann das die Bescheinigung rechtzeitig vor neuem Fahrtantritt zuhause ankommt. Man muss die Bescheinigung ja im orginal mit Unterschrift und Stempel der Firma mitführen.Und Fax wird ja zu 99% auch nicht anerkannt bei einer Kontrolle.
So wie soll das denn in so einem Fall alles funktionieren?.....Ist doch gar nicht immer möglich sich 100%ig an alle Vorschriften und Gesetze zu halten.Was soll man denn jetzt am besten machen in so einem Fall.....Karte raus und riskieren ohne schriftliche Bescheinigung zu fahren oder lieber Karte stecken lassen zwecks lückenlosem Nachweis?In Deutschland die Kontrollorgane sind ja human und sehen manches ja gar nicht so eng.Aber im internationalen Verkehr sieht das schon anders aus.Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)
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moin. ich handhabe das mit meiner karte folgendermassen: mein lkw steht zu 95% bei mir zuhause - die karte bleibt drin - selbst wenn ich urlaub habe.
muss der lkw mal in der firma stehenbleiben - hol ich die karte. beim nächsten einsatz mach ich nen nachtrag und gut is. hat bis heute auch noch keine dt. bzw franz. kontrollbehörde bemängelt.
ich muss zum auslesen von karte und tacho ja auch die karte ziehen. da muss ich ja auch keine bescheinigung mitführen. wichtig ist eben, dass nach einsetzen der karte auch wieder die anmeldung (beginn land) erfolgt und ich nen nachtrag mache.
gruss vom platten niederrhein
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Zitat von DerBernd Beitrag anzeigenJa die einhaltung ist kompliziert und schwer, in deinem fall wöhre faxen wohl das einfachste^^ Schnell einfach und günstig.Zitat von Robert Lyndt:
"Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."
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Zitat von ELO-1 Beitrag anzeigenNachweise über die beschäftigungsfreie Zeiten per Fax sind nicht statthaft.MfG Der Tommy...
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LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)
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