Zwei übereinanderliegende Liegen mit Schlafsäcken in einem geparkten Lkw-Fahrerhaus am Abend

Doppelbesatzung im Lkw: Pause, Ruhezeit und Schlafen

Das Lenk- und Arbeitszeitrecht verbietet dem Beifahrer nicht, während der Fahrt zu schlafen. Diese Zeit ist aber keine tägliche Ruhezeit, sondern Bereitschaftszeit. Nur 45 Minuten am Stück dürfen Sie im fahrenden Lkw als Fahrtunterbrechung nehmen – und nur, wenn Sie den Fahrer dabei nicht unterstützen.

Was gilt als Doppelbesatzung?

Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 nennt es „Mehrfahrerbetrieb“: Zwischen zwei täglichen Ruhezeiten (oder einer täglichen und einer wöchentlichen) sind mindestens zwei Fahrer zum Lenken auf dem Fahrzeug eingesetzt. In der ersten Stunde muss der zweite Fahrer noch nicht an Bord sein, danach schon (Art. 4 Buchst. o VO 561/2006).

Als Fahrer gilt auch, wer mitfährt, um bei Bedarf zu lenken (Art. 4 Buchst. c). Für beide gelten also Lenkzeit-, Pausen- und Ruhezeitregeln.

Pause im fahrenden Lkw: 45 Minuten am Stück

Ein Fahrer im Mehrfahrerbetrieb darf seine 45-minütige Fahrtunterbrechung in dem Lkw einlegen, den der andere fährt – vorausgesetzt, er unterstützt ihn dabei nicht. Die Regel steht seit dem Mobilitätspaket (gilt seit 20. August 2020) in der Verordnung, in der aktuellen Fassung in Art. 7 Unterabsatz 4 VO 561/2006. Der EU-Gesetzgeber hielt die bisherigen Pausenregeln für sich abwechselnde Fahrer für „ungeeignet und unpraktisch“ (Erwägungsgrund 7 der VO 2020/1054).

Die EU-Kommission legt die Regel so aus (Fragen und Antworten zum Mobilitätspaket, nicht verbindlich):

  • Sie müssen die Pause nicht im fahrenden Lkw nehmen. Außerhalb des Fahrzeugs darf sie auch länger dauern.
  • Im fahrenden Lkw zählen 45 Minuten am Stück. Die übrige Zeit neben dem Fahrer wird als Bereitschaftszeit erfasst.
  • Weil der Tacho im fahrenden Fahrzeug keine Pause aufzeichnen kann, werten Kontrolleure üblicherweise 45 Minuten Bereitschaft am Stück als Pause.

Schlafen auf der Liege: Bereitschaft, keine Ruhezeit

Die EU-Arbeitszeitrichtlinie für Fahrpersonal ordnet die Zeit, die ein sich abwechselnder Fahrer während der Fahrt neben dem Fahrer oder in der Schlafkabine verbringt, als Bereitschaftszeit ein (Art. 3 Buchst. b RL 2002/15/EG).

Für angestellte Fahrer in Deutschland sagt § 21a Abs. 3 Arbeitszeitgesetz zweierlei:

  • Die Zeit neben dem Fahrer oder in der Schlafkabine ist keine Arbeitszeit.
  • Sie ist ausdrücklich auch keine Ruhezeit.

Wer drei Stunden auf der Liege schläft, während der Kollege fährt, hat damit keine tägliche Ruhezeit genommen. Das gilt für angestellte Fahrer (§ 21a Abs. 3 ArbZG) ebenso wie für Selbständige (§ 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern). Auch die EU-Kommission leitet aus der Definition der Ruhezeit („frei über seine Zeit verfügen“, Art. 4 Buchst. f und g VO 561/2006) ab, dass Ruhezeit im Fahrzeug nur möglich ist, wenn es steht (Fragen und Antworten zum Mobilitätspaket, nicht verbindlich).

Ob Sie auf der Liege einen Gurt anlegen müssen, hängt davon ab, ob dort Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind (§ 21a Abs. 1 StVO).

Was Bereitschaft sonst bedeutet, etwa beim Warten an der Rampe, steht unter Bereitschaftszeit im Lkw: Pause oder Arbeitszeit.

Tägliche Ruhezeit zu zweit: 9 Stunden in 30 Stunden

Im Mehrfahrerbetrieb muss jeder Fahrer innerhalb von 30 Stunden nach dem Ende seiner letzten täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit eine neue tägliche Ruhezeit von mindestens 9 Stunden genommen haben (Art. 8 Abs. 5 VO 561/2006). Allein fahrend sind es 24 Stunden. Wer die tägliche Ruhezeit im 24- oder 30-Stunden-Zeitraum unterschreitet, zahlt als Fahrer nach dem Bußgeldkatalog der Länder (LASI LV 48, Stand 2018), Nr. 108, bis zu einer Stunde 30 € Verwarnungsgeld, bis zu 3 Stunden 30 € und darüber 60 € je angefangene Stunde – Regelsätze für Vorsatz, bei Fahrlässigkeit bis zur Hälfte ermäßigt.

Rechnerisch bleiben damit höchstens 21 Stunden zwischen zwei Ruhezeiten (30 minus 9). Das ist eine Ableitung, keine Zahl aus dem Gesetz. Wie sich die Spannen allein und zu zweit berechnen, erklärt der Artikel Schichtzeit Lkw-Fahrer: 13, 15 oder 21 Stunden.

Die regelmäßige Wochenruhezeit dürfen Sie nicht im Lkw verbringen – auch nicht zu zweit. Details im Artikel Kabinenschlafverbot: Regeln und Strafen.

Fahrerkarte und Tacho bei zwei Fahrern

  • Jeder Fahrer schiebt seine Fahrerkarte in den richtigen Steckplatz des digitalen Fahrtenschreibers (Art. 34 Abs. 4 VO 165/2014).
  • Bereitschaftszeit wird unter einem eigenen Zeichen aufgezeichnet, getrennt von Lenkzeit, anderen Arbeiten und Pausen/Ruhezeiten (Art. 34 Abs. 5 Buchst. b VO 165/2014).

Wie Ihr Gerät die Karten im zweiten Schacht behandelt, steht in der Bedienungsanleitung des Fahrtenschreibers.

Häufige Fragen

Muss ich die 45-Minuten-Pause im fahrenden Lkw machen?

Nein. Laut EU-Kommission ist das freiwillig. Halten Sie an, darf die Pause auch länger als 45 Minuten dauern.

Zählt die Zeit als Beifahrer zu meiner Arbeitszeit?

Für angestellte Fahrer in Deutschland nicht: § 21a Abs. 3 ArbZG nimmt die Zeit neben dem Fahrer oder in der Schlafkabine aus der Arbeitszeit heraus. Für Selbständige gilt dasselbe nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern. Wie viele Stunden insgesamt erlaubt sind, steht unter Arbeitszeit Lkw-Fahrer: 48, 60 Stunden und das ArbZG.

Kann ich meine tägliche Ruhezeit auf der Liege nehmen, während der Kollege fährt?

Nein. Arbeitszeitgesetz und Selbständigen-Gesetz sagen ausdrücklich, dass diese Zeit keine Ruhezeit ist; die EU-Kommission sieht Ruhezeit im Fahrzeug nur, wenn es steht. Die 9 Stunden innerhalb von 30 Stunden brauchen Sie zusätzlich.

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