Die Module 95 – rechtlich die Weiterbildung mit 35 Unterrichtsstunden – dürfen Sie seit 2026 teilweise online machen: höchstens 12 Stunden digital, mindestens 23 Stunden in Präsenz, und nur bei einer Ausbildungsstätte, deren Anerkennung digitalen Unterricht umfasst. Ein Schnellkurs, der alle 35 Stunden in einer Woche bündelt, ist erlaubt, denn eine Tageshöchstgrenze gibt es nicht. Ob Sie dafür Bildungsurlaub nehmen können, hängt vom Bundesland und von der Anerkennung des konkreten Kurses ab. Einen festen Preis gibt es nicht; ein Text des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg nennt circa 500 bis 1.000 Euro je nach Ausbildungsstätte.
Was hinter „Module 95“ steckt
„Modul 95“ ist ein Begriff aus der Praxis, kein Rechtsbegriff. Das Gesetz spricht von Weiterbildung in Ausbildungseinheiten. Die Regeln stehen in § 4 Abs. 2 BKrFQV:
- 35 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten, alle fünf Jahre.
- Jede Ausbildungseinheit umfasst mindestens 7 Unterrichtseinheiten und darf auf zwei aufeinanderfolgende Tage verteilt werden.
- Die Einheiten dürfen Sie bei verschiedenen Ausbildungsstätten besuchen.
- Unterrichten dürfen nur Ausbildungsstätten, die von der zuständigen Landesbehörde anerkannt sind (§ 9 BKrFQG).
Die übliche Aufteilung in fünf Module à 7 Stunden ergibt sich daraus, ist aber nicht zwingend: Ein Block darf auch mehr als 7 Einheiten umfassen.
Module online: höchstens 12 von 35 Stunden
Seit dem 6. Februar 2026 erlaubt das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz digitalen Unterricht in der Weiterbildung (§ 9 Abs. 3 BKrFQG). Die Obergrenze steht in der EU-Richtlinie 2022/2561 und in der Begründung zum deutschen Gesetz: höchstens 12 Unterrichtseinheiten digital, mindestens 23 in Präsenz. Die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) selbst regelt den Online-Unterricht bis heute nicht ausdrücklich.
Für Sie heißt das:
- Anerkennungsbescheid entscheidet: Online-Unterricht ist nur in der Form erlaubt, die im Anerkennungsbescheid der Ausbildungsstätte steht. Live-Unterricht darf nur das dort genannte Lehrpersonal geben. Live-Termine muss die Ausbildungsstätte vorab der Behörde anzeigen.
- Die Unterrichtsart wird gemeldet: Die Ausbildungsstätte meldet ans Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) beim Kraftfahrt-Bundesamt, ob Sie in Präsenz oder digital teilgenommen haben. So lässt sich die 12-Stunden-Grenze nachprüfen.
- Vorsicht bei „alles online“: Nach EU-Vorgabe zählen höchstens 12 der 35 Stunden digital. Fragen Sie bei einem solchen Angebot, wie viele Stunden in Präsenz stattfinden und ob die Anerkennung der Ausbildungsstätte digitalen Unterricht umfasst.
Schnellkurs: alle Module in einer Woche
Weder das BKrFQG noch die BKrFQV legen fest, wie viele Stunden pro Tag erlaubt sind. Vorgeschrieben sind nur Blöcke von mindestens 7 Einheiten. Fünf Tage à 7 Stunden in einer Woche sind nach BKrFQG und BKrFQV damit zulässig.
Inhaltlich muss die Weiterbildung alle Kenntnisbereiche vertiefen und mindestens eine Einheit zur Verkehrssicherheit enthalten. Ein Fahrsicherheitstraining oder ein leistungsfähiger Simulator kann einen Teil ersetzen. Je Unterricht sind höchstens 25 Teilnehmende erlaubt.
Kosten: Preise variieren je Ausbildungsstätte
Einen festen Preis gibt es nicht, jede Ausbildungsstätte kalkuliert selbst. Ein Informationstext des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg (Stand 11.07.2025) nennt für einen Weiterbildungskurs circa 500 bis 1.000 Euro, je nach Ausbildungsstätte. Dazu kommen die Amtsgebühren für den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).
Vor der Buchung lohnt sich ein Blick auf diese Punkte:
- Anerkannte Ausbildungsstätte: Nur anerkannte Stätten dürfen die Weiterbildung anbieten. „Zertifiziert“ ist nicht dasselbe.
- Meldung ans KBA: Anerkannte Ausbildungsstätten übermitteln Ihre Teilnahme automatisiert ans BQR beim Kraftfahrt-Bundesamt. Die Führerscheinstelle prüft Ihre Weiterbildung über dieses Register, bevor sie den FQN ausstellt.
- Online-Anteil: Umfasst die Anerkennung digitalen Unterricht, und bleibt es bei höchstens 12 Stunden?
- Anrechnung: Eine ADR-Fahrerschulung oder eine Schulung für Tiertransporte, die nicht älter als fünf Jahre ist, wird mit je 7 Einheiten angerechnet, einmal je Fünfjahreszeitraum. Den Antrag stellen Sie bei der Behörde, die Gebühr beträgt 7 Euro.
Bildungsurlaub für die Module
Bildungsurlaub regelt jedes Bundesland selbst; maßgeblich ist, ob der konkrete Kurs anerkannt ist. Zwei Beispiele zeigen die Unterschiede:
- Nordrhein-Westfalen: Anerkannt werden nur Veranstaltungen anerkannter Einrichtungen, die allen Arbeitnehmern offenstehen und in der Regel 8, mindestens 6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten pro Tag umfassen. Ausgeschlossen sind Veranstaltungen, die auf den Erwerb von Fahrerlaubnissen oder ähnlichen Berechtigungen vorbereiten, und solche, die überwiegend einzelbetrieblichen Zwecken dienen (§ 9 AWbG NRW, Fassung vom 17.12.2021). Ob die BKF-Weiterbildung unter „ähnliche Berechtigungen“ fällt, ist eine Auslegungsfrage, die das Gesetz nicht ausdrücklich beantwortet.
- Brandenburg: Beschäftigte haben Anspruch auf zehn Arbeitstage Bildungszeit in zwei Kalenderjahren (§ 23 Brandenburgisches Erwachsenenbildungsgesetz). Anerkennungsfähig sind ausdrücklich auch Veranstaltungen einer durch Bundesgesetz geregelten Weiterbildung (§ 32 Abs. 1 BbgEBG). Ob ein bestimmter Kurs anerkannt ist, entscheidet das Bildungsministerium im Einzelfall.
Fragen Sie deshalb vor der Buchung beim Anbieter nach, ob genau dieser Kurs in Ihrem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt ist, und lassen Sie sich die Anerkennung schriftlich geben. Im Zweifel hilft die Stelle Ihres Landes weiter, die Bildungsurlaub-Veranstaltungen anerkennt.
Häufige Fragen
Muss ich alle Module bei derselben Ausbildungsstätte machen?
Nein. Die Ausbildungseinheiten dürfen bei verschiedenen anerkannten Ausbildungsstätten besucht werden. Jede Stätte meldet ihren Teil ans BQR.
Darf ich den Schnellkurs im Ausland machen?
Wer in Deutschland wohnt oder eine deutsche Arbeitserlaubnis hat, muss die Weiterbildung in Deutschland abschließen, im EU- oder EWR-Staat, in dem er beschäftigt ist, oder in der Schweiz, wenn er dort beschäftigt ist (§ 6 Nr. 2 BKrFQG).
Wie lange gelten die Module?
Die Weiterbildung ist alle fünf Jahre fällig. Was bei der ersten Frist abweicht und was gilt, wenn sie schon abgelaufen ist, steht im Artikel Module 95 abgelaufen: Gültigkeit und was jetzt zu tun ist.
