Die Module 95 gelten fünf Jahre: So lange haben Sie Zeit bis zur nächsten Weiterbildung über 35 Stunden. Nur die erste Frist nach der Grundqualifikation kann zwischen drei und sieben Jahren liegen, wenn sie an den Ablauf Ihres Lkw-Führerscheins angepasst wurde. Ihr genaues Ablaufdatum steht auf dem Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) in Feld 4b oder, bei älteren Führerscheinen, in Feld 12 hinter der Schlüsselzahl 95. Wie die Verlängerung abläuft und was sie kostet, steht im Überblick Module 95 verlängern: Kosten und FQN.
Wie lange gelten die Module 95?
„Module 95“ ist der Begriff aus der Praxis. Rechtlich heißt es Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG). Die Fristen stehen in § 5 BKrFQG:
- Erste Weiterbildung: fünf Jahre nach der (beschleunigten) Grundqualifikation. Damit sie mit dem Ablauf der Fahrerlaubnis C oder D zusammenfällt, darf diese Frist zwischen drei und sieben Jahren liegen.
- Jede weitere Weiterbildung: im Abstand von jeweils fünf Jahren.
Der Umfang ist immer gleich: 35 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten, aufgeteilt in Ausbildungseinheiten von mindestens 7 Stunden (§ 4 Abs. 2 BKrFQV). Eine Einheit darf auf zwei aufeinanderfolgende Tage verteilt werden. Sie dürfen die Einheiten bei verschiedenen Ausbildungsstätten machen, die Stätte muss aber behördlich anerkannt sein.
Eine Weiterbildung gilt für alle Klassen mit Weiterbildungspflicht, also für C und D zusammen. Auch wer seinen Lkw-Führerschein schon vor dem 10.09.2009 hatte und deshalb keine Grundqualifikation braucht, muss die Weiterbildung alle fünf Jahre machen.
Einzelne Papierbescheinigungen über besuchte Module, die bis zum 17.08.2026 ausgestellt wurden, gelten fünf Jahre ab Abschluss der jeweiligen Einheit (§ 11 Abs. 1 BKrFQV). Besuchte Einheiten meldet die Ausbildungsstätte automatisch an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt.
Wo steht Ihr Ablaufdatum?
- FQN (Plastikkarte): Ablaufdatum vorne in Feld 4b, die Klassen in Feld 9, die Schlüsselzahl 95 hinten in Feld 10.
- Alter Führerschein: in Feld 12, z. B. „95(01.01.14)“. Das Datum in Feld 11 ist der Ablauf der Klasse C/CE selbst – nicht verwechseln.
Laut Führerscheinstellen wird die 95 seit dem 23.05.2021 nicht mehr in den Führerschein eingetragen. Ein alter Eintrag gilt bis zu seinem Datum weiter (§ 30 Abs. 2 BKrFQG). Mehr dazu im Artikel Schlüsselzahl 95 im Führerschein: Bedeutung und Eintrag.
Module 95 rechtzeitig verlängern: So gehen Sie vor
- Datum prüfen und rückwärts rechnen: Kurs buchen, 35 Stunden absolvieren und den FQN-Antrag stellen – Karlsruhe verlangt den Antrag spätestens sechs Wochen vor Ablauf.
- 35 Stunden vor Ablauf abschließen. Eine ADR-Fahrerschulung oder Tiertransport-Schulung kann mit je 7 Stunden angerechnet werden, einmal je Fünfjahreszeitraum (Antrag bei der Behörde, 7,00 € Gebühr). Online sind nach EU-Vorgabe höchstens 12 der 35 Stunden möglich, und nur bei Ausbildungsstätten, deren Anerkennung digitalen Unterricht umfasst – Details unter Module 95 online, im Schnellkurs oder per Bildungsurlaub.
- Neuen FQN beantragen bei Ihrer Führerscheinstelle. Mitbringen: biometrisches Lichtbild, gültigen Führerschein, Geburts- und Wohnsitznachweis. Die Behörde prüft Ihre Weiterbildung im Register (§ 8 BKrFQV).
- Karte abwarten: Die Bundesdruckerei schickt sie direkt zu. Köln nennt etwa zwei Wochen, Nürnberg zwei bis drei Wochen.
Die Stadt Nürnberg und das Landratsamt Bayreuth nehmen den Antrag frühestens sechs Monate vor Ablauf an. Die Führerscheinstelle Karlsruhe nennt frühestens sechs Monate und spätestens sechs Wochen vorher; wer so rechtzeitig beantragt, bekommt die Qualifikation laut Karlsruhe nahtlos um fünf Jahre verlängert. Im Gesetz selbst steht eine solche Regel zum Fristanschluss nicht – fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Behörde nach.
Module abgelaufen: Was jetzt gilt
Ohne gültigen Nachweis dürfen Sie keine Beförderungen im Güterkraftverkehr mit C1, C1E, C oder CE durchführen. Ihr Arbeitgeber darf solche Fahrten weder anordnen noch zulassen (§ 3 BKrFQG). Nichtgewerbliche Fahrten fallen nicht unter die Pflicht (§ 1 Abs. 2 Nr. 7 BKrFQG).
Ihre Grundqualifikation bleibt aber bestehen. Wer nach abgelaufener Frist wieder als Fahrer arbeiten will, muss eine Weiterbildung abschließen (§ 5 Abs. 5 BKrFQG). Eine neue Grundqualifikation oder Prüfung verlangt das Gesetz nicht. So steigen Sie wieder ein:
- 35 Stunden bei einer anerkannten Ausbildungsstätte nachholen.
- Neuen FQN beantragen.
- Erst mit abgeschlossener Weiterbildung und neuem Nachweis wieder gewerblich fahren. Ihren Nachweis – den FQN oder den Führerschein mit noch gültiger 95 – müssen Sie bei jeder Fahrt mitführen und bei Kontrollen aushändigen (§ 8 BKrFQG).
Rechtslage: Welches Bußgeld droht?
Fahren ohne die vorgeschriebene Weiterbildung ist eine Ordnungswidrigkeit, ebenso wenn Sie den Nachweis nicht dabeihaben oder nicht aushändigen. Das Gesetz nennt nur den Rahmen (§ 28 Abs. 3 BKrFQG):
- Fahrer: bis 5.000 €, bei Fahrlässigkeit höchstens die Hälfte, also bis 2.500 € (§ 17 Abs. 2 OWiG).
- Unternehmer, der die Fahrt anordnet oder zulässt: bis 20.000 €.
Häufige Fragen
Muss ich nach langer Pause die Prüfung wiederholen?
Nein. Auch nach Jahren ohne Fahrertätigkeit reicht es, die Weiterbildung über 35 Stunden nachzuholen (§ 5 Abs. 5 BKrFQG). Die Grundqualifikation bleibt laut Stadt Nürnberg sogar erhalten, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
Läuft die 95 zusammen mit dem Lkw-Führerschein ab?
Nicht automatisch. Die Klassen C und CE werden für höchstens fünf Jahre erteilt und separat verlängert, mit ärztlicher Untersuchung und Sehtest (§§ 23, 24 FeV). Die erste Weiterbildungsfrist kann so gelegt werden, dass beide Daten zusammenfallen. Prüfen Sie Feld 11 und das Datum der 95 getrennt.
Gilt das auch in Österreich und der Schweiz?
In Österreich müssen Lkw-Fahrer die Weiterbildung alle fünf Jahre vor Ablauf ihres Fahrerqualifizierungsnachweises nachweisen, nach Ablauf vor Wiederaufnahme der Tätigkeit (§ 19b GütbefG). Laut Verkehrsamt des Kantons Schwyz gilt der Fähigkeitsausweis fünf Jahre; für die Erneuerung sind fünf Weiterbildungstage nötig.
