Die Schlüsselzahl 95 im Führerschein zeigt, dass Sie als Berufskraftfahrer die Grundqualifikation oder Weiterbildung nachgewiesen haben – gültig bis zu dem Datum in der Klammer dahinter. Neu eintragen lassen können Sie die 95 in Deutschland nicht mehr: Seit dem 23.05.2021 gibt es stattdessen den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN), eine eigene Karte. Eine schon eingetragene 95 gilt bis zu ihrem Ablaufdatum weiter.
Was bedeutet die Schlüsselzahl 95?
Laut Anlage 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung steht die 95 für einen Befähigungsnachweis nach dem Berufskraftfahrerrecht. Das Datum dahinter, etwa „95(01.01.14)“, nennt den Tag, bis zu dem die Pflicht zur Grundqualifikation oder Weiterbildung erfüllt ist.
Im Kartenführerschein stehen die Schlüsselzahlen in Feld 12. Feld 11 zeigt dagegen, wann die Fahrerlaubnis C oder CE selbst abläuft (Anlage 8 FeV). Beide Daten sind getrennt geregelt und können voneinander abweichen – prüfen Sie beide.
„Modul 95“ ist ein Praxisbegriff; im Gesetz heißt es Weiterbildung in Ausbildungseinheiten (§ 4 Abs. 2 BKrFQV).
Code 95 in der EU
Die 95 ist ein EU-weit einheitlicher Code. Nach Art. 10 der Richtlinie (EU) 2022/2561 vermerken die Behörden ihn entweder im Führerschein oder auf einem Fahrerqualifizierungsnachweis nach EU-Muster. Die EU-Staaten erkennen diese Nachweise gegenseitig an.
95 eintragen lassen: seit 2021 gibt es den FQN
Seit dem 23.05.2021 stellen die Führerscheinstellen den FQN aus (§ 7 Abs. 1 BKrFQG, in Kraft seit diesem Tag); die 95 wird seitdem nicht mehr eingetragen (Karlsruhe, Landkreis München). Passend dazu kennt die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) keine Gebühr mehr für das Eintragen der 95.
Der FQN ist eine Kunststoffkarte nach EU-Muster, hergestellt von der Bundesdruckerei. Die 95 steht auf der Rückseite in Feld 10, das Ablaufdatum vorne in Feld 4b, die Klassen in Feld 9. Ausgestellt wird er auf Antrag von der Führerscheinstelle (§ 7 Abs. 1 BKrFQG).
So beantragen Sie den FQN
- Weiterbildung oder Grundqualifikation abschließen. Die anerkannte Ausbildungsstätte bzw. die IHK meldet Ihre Daten automatisch an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) beim Kraftfahrt-Bundesamt.
- Rechtzeitig beantragen – schriftlich oder elektronisch bei Ihrer Führerscheinstelle. Nürnberg und das Landratsamt Bayreuth nehmen Anträge frühestens sechs Monate vor Ablauf an, Karlsruhe nennt zusätzlich „spätestens sechs Wochen“ vorher.
- Unterlagen mitgeben: Geburtsnachweis, biometrisches Lichtbild, gültiger Führerschein mit der Klasse, Wohnsitznachweis, gegebenenfalls alte Papierbescheinigungen (§ 8 BKrFQV).
- Auf die Karte warten. Die Behörde prüft die Weiterbildung im BQR, die Karte kommt per Post. Köln nennt etwa zwei Wochen, Express vier Werktage; Nürnberg zwei bis drei Wochen.
Liegt die Grundqualifikation mehr als fünf Jahre zurück, gibt es den FQN nur mit nachgewiesener Weiterbildung.
Alte 95 im Führerschein: gilt bis zum Datum
Eine 95 im deutschen Führerschein bleibt bis zu ihrem Ablauf gültig (§ 30 Abs. 2 BKrFQG). Einen FQN müssen Sie laut den Führerscheinstellen vorher nicht beantragen. Erst zum Ablaufdatum brauchen Sie die nächste Weiterbildung und dann den FQN. Was gilt, wenn die Frist schon verstrichen ist, steht im Artikel Module 95 abgelaufen: wie lange die Schlüsselzahl gilt.
Ausländische Nachweise: Ein FQN aus EU, EWR oder der Schweiz nach EU-Muster oder die einheitliche 95 im ausländischen Führerschein gilt in Deutschland wie ein deutscher FQN. Fahrer aus Drittstaaten im Güterverkehr brauchen eine Fahrerbescheinigung mit der 95 im Feld „Bemerkungen“ (§ 7 Abs. 2–3 BKrFQG).
Kosten des FQN: Behördenbeispiele
Die Gebühren stehen in der bundesweiten GebOSt. Die Behörden nennen trotzdem unterschiedliche Beträge (abgerufen am 05.10.2026):
- Köln: Antragsprüfung 15,80 €, Auskunft an das BQR 5,00 €, Direktversand Inland 14,20 € – zusammen 35,00 €. Das entspricht den aktuellen GebOSt-Posten.
- Karlsruhe (Text vom 11.07.2025) und Landkreis München (Stand 11.08.2026): pauschal 32,50 €, Express 37,90 €.
- Nürnberg: 35 bis 74 € inklusive Versand.
Die aktuellen Bundesgebühren ergeben 35,00 €; einige Behördenseiten nennen noch 32,50 €. Den gültigen Betrag nennt Ihnen Ihre Führerscheinstelle. Was Weiterbildung und Führerscheinverlängerung zusammen kosten, steht im Überblick Modul 95 und FQN: Kosten der Führerscheinverlängerung.
Rechtslage: Mitführpflicht und Bußgeld
Ihren Nachweis – den FQN oder den Führerschein mit noch gültiger 95 – müssen Sie bei jeder Fahrt dabeihaben und bei Kontrollen aushändigen (§ 8 BKrFQG). Ordnungswidrig sind das Fahren ohne nötige Qualifikation und das Nichtmitführen oder Nichtaushändigen des Nachweises.
Das Gesetz nennt Höchstbeträge (§ 28 BKrFQG):
- Fahrer: bis 5.000 €, bei Fahrlässigkeit bis zur Hälfte (§ 17 Abs. 2 OWiG).
- Unternehmer, der eine Fahrt ohne qualifizierten Fahrer anordnet oder zulässt: bis 20.000 €.
Wann Sie ganz ohne Module fahren dürfen, erklärt der Artikel Lkw fahren ohne Module: Ausnahmen und Strafe.
Häufige Fragen
Muss ich meine alte 95 gegen einen FQN tauschen?
Nein. Die eingetragene 95 gilt bis zu ihrem Datum. Den FQN beantragen Sie mit der nächsten Weiterbildung.
Ist „Code 95“ dasselbe wie die Schlüsselzahl 95?
Ja. Code 95 ist der EU-weit einheitliche Code. In Deutschland steht er heute auf dem FQN, bei älteren Einträgen im Führerschein.
Welches Datum zählt: Feld 11 oder die Klammer hinter der 95?
Für die Berufskraftfahrer-Qualifikation zählt das Datum hinter der 95 in Feld 12, beim FQN Feld 4b. Feld 11 betrifft nur die Fahrerlaubnis selbst.
