Tacho-Fehler „Auswurf nicht möglich“ (34): Fahrerkarte kommt nicht raus

Ihr digitaler Tachograph zeigt „Auswurf nicht möglich“ mit der Zahl 34 und die Fahrerkarte kommt nicht aus dem Schacht? Kurz gesagt: Der Tacho weist die Kartenanforderung gerade zurück. Meist liest oder schreibt er noch Daten, oder das Fahrzeug steht noch nicht. Eine klemmende Mechanik ist das nicht. Ziehen Sie die Karte nicht mit Gewalt. In den meisten Fällen lässt sich das Problem in wenigen Schritten selbst lösen.

Die Zahl hinter der Meldung (hier: 34) ist bei VDO-Tachographen ein interner Speichercode, keine eigene Fehlernummer. Was los ist, sagt der Meldungstext. Die Bedeutungen unten stammen aus der VDO-Bedienungsanleitung DTCO 4.1/4.1a (S. 49, 112 und 125).

Was bedeutet „Auswurf nicht möglich 34″?

Bei VDO ist „Auswurf nicht möglich“ ein Bedienhinweis, keine Störung: Das Anfordern der Karte wird zurückgewiesen, solange bestimmte Bedingungen nicht erfüllt sind (Bedienungsanleitung DTCO 4.1/4.1a, S. 125). Die Meldung heißt also nicht, dass die Mechanik klemmt. Eine gestörte Kartenmechanik meldet VDO als „Gerätestörung“ mit der Nummer des Kartenschachts (S. 119 und 126).

Laut VDO gibt es dafür diese Gründe (S. 125):

  • Das Gerät liest gerade Daten ein oder überträgt sie.
  • Eine korrekt eingelesene Fahrerkarte wurde innerhalb derselben Minute wieder angefordert.
  • Gerade findet der Tageswechsel nach UTC-Zeit statt, also um Mitternacht UTC (in Deutschland 1 Uhr Winterzeit, 2 Uhr Sommerzeit).
  • Das Fahrzeug fährt. Karten lassen sich nur bei stehendem Fahrzeug entnehmen (S. 49).
  • Bei ADR-Tachographen für Gefahrgut ist die Zündung ausgeschaltet. Nur bei dieser Variante ist die eingeschaltete Zündung Pflicht (S. 49).

In vielen Fällen ist es also kein echter Defekt, sondern ein Zustand, den Sie selbst auflösen können.

Sofortmaßnahme am Gerät

Gehen Sie ruhig und der Reihe nach vor. Wichtig vorweg: Ziehen Sie die Karte niemals mit Gewalt heraus. Ein abgebrochener Chip oder eine verbogene Karte macht aus einem kleinen Problem einen teuren Schaden.

  1. Fahrzeug sicher abstellen und die Zündung einschalten. Das nennt VDO als Maßnahme bei dieser Meldung (S. 125).
  2. Warten Sie, bis das Gerät die Funktion wieder freigibt. Haben Sie die Karte gerade erst gesteckt oder angefordert, warten Sie mindestens bis zur nächsten vollen Minute.
  3. Fordern Sie die Karte erneut an. Beim VDO DTCO 4.1 halten Sie dazu die Kombitaste Fahrer-1 bzw. Fahrer-2 länger als 2 Sekunden gedrückt (S. 49). Bei anderen Geräten steht der Weg in der jeweiligen Bedienungsanleitung.
  4. Prüfen Sie, ob das Fahrzeug wirklich steht. Solange es fährt, bleibt der Auswurf gesperrt.

In der Praxis hilft meist: Fahrzeug steht, Zündung an, kurz warten, Karte erneut anfordern. Ausführlich mit Erfahrungen aus dem Forum: Tacho „Auswurf nicht möglich“ – Ursachen & Soforthilfe.

Wann in die Werkstatt?

Wenn die Karte auch nach mehreren Versuchen bei stehendem Fahrzeug und eingeschalteter Zündung nicht freigegeben wird, hören Sie mit eigenen Versuchen auf. Bleibt die Meldung dauerhaft, kann ein Gerätefehler vorliegen. Das prüft die Fachwerkstatt.

Kontaktieren Sie in diesen Fällen Werkstatt und Fuhrparkleiter:

  • Die Meldung „Auswurf nicht möglich“ bleibt trotz mehrfacher Versuche bestehen.
  • Die Karte lässt sich weder auswerfen noch normal auslesen.
  • Sie hören ungewöhnliche Geräusche aus dem Schacht oder spüren mechanischen Widerstand.
  • Der Fehler tritt wiederholt auf oder der Tacho zeigt zusätzlich „Gerätestörung“ an.

Der Tachograph darf nur von einer autorisierten Werkstatt geöffnet oder ausgetauscht werden. Melden Sie das Problem frühzeitig, damit Ihr Disponent die weitere Fahrt und einen Werkstatttermin planen kann.

Rechtslage

Grundsätzlich müssen die Daten der Fahrerkarte regelmäßig ausgelesen werden, und der Tachograph muss funktionsfähig sein. Ein defekter Kartenleser oder eine festsitzende Karte kann bei einer Kontrolle zu Rückfragen führen – besonders, wenn dadurch keine ordnungsgemäße Aufzeichnung mehr möglich ist.

Bei einer Fehlfunktion des Tachographen muss das Verkehrsunternehmen die Reparatur durchführen lassen, sobald die Umstände es gestatten. Zeiten, die das Gerät nicht mehr ordnungsgemäß aufzeichnet, vermerken Sie mit Name, Kartennummer und Unterschrift auf einem besonderen Blatt (Art. 37 VO (EU) Nr. 165/2014, konsolidierte Fassung).

Dokumentieren Sie den Fehler, informieren Sie Ihren Fuhrparkleiter und lassen Sie das Gerät zeitnah prüfen. Welche Fristen, Nachweispflichten oder möglichen Sanktionen im Einzelfall gelten, hängt von der konkreten Situation ab. Verlassen Sie sich hier nicht auf Faustregeln aus dem Fahrerlager, sondern prüfen Sie den aktuellen Bußgeldkatalog bzw. die geltende EU-Kontrollverordnung – oder fragen Sie im Zweifel Ihren Arbeitgeber oder eine Fachstelle.

Häufige Fragen

Darf ich die Fahrerkarte herausziehen, wenn sie sich leicht bewegt?
Nein. Warten Sie den regulären Auswurf über die Taste ab. Ruckartiges Ziehen kann den Chip beschädigen und die Karte unbrauchbar machen.

Warum kommt die Karte nur bei eingeschalteter Zündung heraus?
Pflicht ist die eingeschaltete Zündung laut VDO nur bei ADR-Tachographen für Gefahrguttransporte (S. 49 und 125). Bei anderen Geräten ist sie keine Voraussetzung, VDO nennt „Zündung einschalten“ aber als Maßnahme bei dieser Meldung. Deshalb hilft es in der Praxis oft.

Kann ich weiterfahren, wenn die Karte feststeckt?
Klären Sie das mit Ihrem Fuhrparkleiter. Solange keine ordnungsgemäße Aufzeichnung sichergestellt ist, sollten Sie die weitere Fahrt nicht eigenmächtig entscheiden.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt nicht die Bedienungsanleitung des Tachographen-Herstellers oder eine Fachwerkstatt.

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