Wichtig für Lkw- und Busfahrer

Grundsätzlich müssen Lkw-Fahrer und Busfahrer ihren Führerschein alle fünf Jahre verlängern. Doch es gibt Ausnahmen. AUTO BILD sagt, welche das sind, wie man seinen Führerschein verlängert und was das kostet.

Verlängerung beantragen
Unterlagen
Kosten
Sonderregelung für gewerbliche Fahrer
Frist verpasst
Pkw-Führerschein verlängern In der Regel müssen Lkw- und Busfahrer alle fünf Jahre ihren Führerschein verlängern. Ansonsten sind sie ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs und es drohen Strafen. Doch es gibt zwei Ausnahmen: Die Fahrerlaubnis für die Klassen C1 und C1E muss immer erst ab dem 50. Lebensjahr verlängert werden.  Außerdem: Wer seinen Lkw-Führerschein oder Busführerschein vor dem 1. Januar 1999 gemacht hat, muss sich erst ab dem 50. Lebensjahr um eine Verlängerung kümmern. Doch warum muss der Führerschein der Klassen C, C1, C1E, CE, D, D1, DE und D1E überhaupt verlängert werden? Und wie funktioniert das? AUTO BILD hat alle Antworten!

Wie funktioniert die Verlängerung des Führerscheins?

Wer seinen Führerschein verlängern möchte, muss einen Antrag bei der zuständigen Führerscheinbehörde stellen und dort diverse Unterlagen und Gutachten vorlegen. Das geht nur, wenn man persönlich zur Behörde geht. Damit die Verlängerung noch vor Ablauf der bisherigen Gültigkeit genehmigt wird, muss man sich rechtzeitig darum kümmern. Das heißt: mindestens vier bis sechs Wochen vor Ablaufdatum. Liegen alle Papiere vor und ist absehbar, dass bis zum Ablaufdatum kein neuer Führerschein ausgestellt werden kann, kann der Antragsteller eine kostenpflichtige, befristete Ausnahmegenehmigung ausgestellt bekommen. Die ist allerdings nur innerhalb Deutschlands gültig und kann nur ausgestellt werden, wenn es dafür ein persönliches Vorgespräch bei der Behörde gegeben hat. Achtung: Wird die Verlängerung bis zu sechs Monate vor Ablauf beantragt, läuft die neue Fünf-Jahres-Frist ab dem Ablaufdatum. Für denjenigen, der die Verlängerung hingegen schon über ein halbes Jahr vor Fristende veranlasst, gilt der neue Führerschein für fünf Jahre ab dem Antragsdatum.

Welche Unterlagen benötigt man für die Verlängerung? 

Was Busfahrer und Lkw-Fahrer beachten müssen

Für die Verlängerung des Lkw- und Busführerscheins benötigt man ein Gutachten vom Augenarzt. Für die Verlängerung des Führerscheins benötigt man verschiedene Unterlagen: – den Personalausweis
– ein biometrisches Passbild (35 x 45 Millimeter)
– den aktuellen Führerschein
– ein augenärztliches und ein ärztliches Gutachten
bei gewerblicher Nutzung: Nachweis über Weiterbildungen laut Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Die ärztliche Untersuchung kann beim Hausarzt oder Betriebsarzt durchgeführt werden. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Herz- oder Kreislauferkrankungen, Tagesschläfrigkeit, den Blutzuckerspiegel und die allgemeine Belastbarkeit. Das Gutachten darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als ein Jahr sein. Für die augenärztliche Untersuchung kann man zu einem Augen-, Arbeits- oder Betriebsmediziner gehen. Ein Besuch beim Optiker reicht nicht aus. Überprüft werden die zentrale Tagesschärfe, das Farbsehen, das Gesichtsfeld, das Stereosehen, der Kontrast, das Dämmerungssehen sowie die Blendeempfindlichkeit. Auf jedem Auge muss man mindestens ein achtzig-prozentiges Sehvermögen haben. Das kann auch mit Hilfe einer Brille oder Kontaktlinsen erreicht werden. Wichtig: Die Bescheinigung über das Sehvermögen darf bei Antragsstellung nicht länger als 24 Monate zurückliegen. Inhaber der Klassen D, D1, DE und D1E benötigen ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich ein Gutachten über einen Reaktionstest. Der kann beispielsweise bei einem Verkehrsmediziner absolviert werden.

Wie hoch sind die Kosten für eine Verlängerung?

Für ein biometrisches Passbild müssen um die fünf bis 15 Euro eingeplant werden. Hinzu kommen 80 bis 100 Euro für ein augenärztliches Gutachten und 30 bis 50 Euro für die Bescheinigung der ärztlichen Untersuchung. Die Gebühr für die Antragsstellung bei der Führerscheinbehörde beträgt etwa 40 Euro, je nach Gebührenverordnung der Verwaltung. Wer seinen Antrag erst nach Ablauf der Gültigkeit stellt, muss 10 Euro draufzahlen.

Zusätzliche Qualifikationen für gewerbliche Fahrer?

Berufskraftfahrer müssen beim Erwerb des Lkw-Führerscheins die sogenannte Grundqualifikation erwerben. Diese dient zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Die erste Weiterbildung ist fünf Jahre nach Erhalt der Fahrerlaubnis fällig, danach gehts im Fünf-Jahres-Turnus weiter. Alle fünf Jahre muss man fünf Weiterbildungen von jeweils sieben Stunden absolvieren. Beim Antrag auf Verlängerung des Führerscheins müssen die Weiterbildungsnachweise vorgelegt werden. Diese Sonderregelung betrifft nur Berufskraftfahrer, die einen Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht oder einen Omnibus (z.B. Linien- oder Fernreisebus) fahren.

Auch Busfahrer müssen alle fünf Jahre eine Weiterbildung absolvieren, die insgesamt 35 Stunden (á 60 Minuten) beinhaltet. Diese müssen nicht in einem einzigen Lehrgang abgeleistet werden. Auch Blöcke von mindestens sieben Stunden sind möglich. Erst dann kann der Führerschein verlängert werden.

Frist verpasst – was jetzt?

Wer die Verlängerung des Führerscheins verpasst hat, besitzt keine gültige Fahrerlaubnis mehr und darf nicht im Straßenverkehr unterwegs sein. Andernfalls begeht er eine Straftat und es drohen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Die beträgt mindestens fünf, höchstens 360 Tagessätze. Hinzu kommen Punkte in Flensburg. Aber auch der Halter des Fahrzeugs kann für einen abgelaufenen Führerschein des Fahrers belangt werden. Wer die Verlängerung verpasst hat, kann sie aber auch nachträglich bei der Führerscheinbehörde beantragen. Bei der Antragsstellung müssen dann meist um die 10 Euro draufgezahlt werden. Bei einer verpassten Frist kann es sein, dass man erneut eine Fahrschule besuchen und die theoretische sowie praktische Fahrschulprüfung ablegen muss. Das entscheidet die jeweilige Behörde bei der Antragsstellung. Achtung: Der Gültigkeitsverlust einer Fahrzeugklasse wirkt sich nicht auf andere aus. Wer verpasst hat seinen Lkw-Führerschein zu verlängern, darf trotzdem noch Auto fahren.

Pkw-Führerschein verlängern?

Was Busfahrer und Lkw-Fahrer beachten müssen

Alle Pkw-Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden Ab sofort gilt: Alle Pkw-Führerscheine der Klasse B, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden. Sie sind nicht mehr unbegrenzt gültig, sondern nur noch für 15 Jahre. Die Fahrschulprüfung muss man dafür nicht wiederholen, eine erneute Beantragung beim zuständigen Straßenverkehrs- oder Ordnungsamt reicht aus. Als Stichtag für den Umtausch gilt der 19. Januar 2033. Doch je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr kann die Umtauschpflicht schon vorher greifen. Hier gibt es weitere Informationen zum Thema Führerschein-Gültigkeit.

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