Straßenverkehrssicherheit durch behördenübergreifende Zusammenarbeit

BAB 61 (ots) – Am Dienstag, 12.03.2019, fand im Rahmen der länder- und behördenübergreifenden Zusammenarbeit eine Kontrolle des Straßengüterverkehrs mit Schwerpunkt Abfalltransport statt. Fast 50 Spezialistinnen und Spezialisten der Polizei Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg, des Zoll sowie des SAM Rheinland-Pfalz fanden sich in der Zeit von 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr auf dem Autobahnparkplatz „Auf dem Hahnen“ der A61 ein, um Zustände, Ausrüstungen und Beladungen der tonnenschweren Fahrzeuge sowie Genehmigungen, Fahrtüchtigkeit und Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer zu überprüfen. Sieben Teams machten sich an die zum Teil sehr aufwendigen und zeitintensiven Überprüfungen.

Ein eigens für die technischen Kontrollen der Fahrzeuge zur Verfügung stehender Kfz-Techniker der Polizei stellte in drei Fällen so erhebliche Mängel fest, dass die Weiterfahrt untersagt werden musste. Ein Muldenkipper hatte gleich zwei gerissene Bremsscheiben, den Fahrer eines Sprinters schien es nicht sonderlich zu interessieren, dass die Bremsen des Anhängers komplett ausgefallen waren – und das, obwohl der auch noch massiv überladen war.

Bei einem Lkw-Fahrer stellten die Beamten Alkoholgeruch fest. Ein Test ergab 0,63 o/oo zur Mittagszeit! Das bedeutet in Zukunft mindestens einen Monat Zwangspause für den Berufskraftfahrer und eine Mitteilung an die Führerscheinstelle.

Der Parkplatz aus der "Vogelperspektive" (Foto: Polizei RLP)
Der Parkplatz aus der „Vogelperspektive“ (Foto: Polizei RLP)

Dem Fahrer eines Sattelschleppers passten die verpflichtend einzuhaltenden Ruhezeiten offenbar nicht. Denn nach Ablauf der vorschriftsmäßigen Lenkzeit, hatte er einfach die eigene Fahrerkarte dem Kontrollgerät entnommen und die eines Kollegen eingelegt. Dies erkannten die Beamten. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Fälschung beweiserheblicher Daten eingeleitet. Auch Gewerbeaufsichtsamt und Führerscheinstelle werden über dieses massive Fehlverhalten des Fahrers informiert. Schließlich dient die Einhaltung der Ruhezeiten der Sicherheit des Straßenverkehrs!

Zum Einsatzende waren es 22 Fahrzeuge und 24 Personen, die einer Kontrolle unterzogen worden waren. Ein Berufskraftfahrer wurde festgestellt, der von der Staatsanwaltschaft wegen eines Strafverfahrens gesucht wird. Insgesamt konnten an diesem Einsatztag 33 straf- und ordnungsrechtlich relevante Vorschriftenverstöße aufgedeckt werden. Für fünf Fahrer endete die Fahrt an Ort und Stelle.

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