LKW-Unfall: Fahrer weist Vorwurf der Fahrlässigkeit zurück

Ein Lastwagen-Fahrer, der beim Rechtsabbiegen mit seinem Sattelzug eine Fußgängerin erfasst und überrollt hatte, hat den Vorwurf der fahrlässigen Tötung zurückgewiesen. Vor dem Amtsgericht Tiergarten erklärte der 40-Jährige zu Prozessbeginn am Mittwoch, er sei erst angefahren, als der Bereich für Radfahrer und Fußgänger frei und die Ampel für Passanten auf Rot gestanden habe. Seine Sicht sei nicht eingeschränkt gewesen. Ein Unfallanalytiker betonte, es sei unklar, woher die Frau gekommen sei. Der erste Anstoß mit dem Lkw sei wahrscheinlich unvermeidbar gewesen sein.

Laut Anklage soll der 40-Jährige am 19. Februar 2018 im Stadtteil Kreuzberg abgebogen sein, ohne anzuhalten und ohne die Passanten zu beachten, die bei grüner Ampel die Straße queren wollten. Erschwerend für seine Sicht sei hinzugekommen, dass die Windschutzscheibe des Lkw verschmutzt gewesen sei und die heruntergeklappte Sonnenblende den Frontspiegel verdeckt habe. Die 63-jährige Fußgängerin starb am Unfallort.

Der 40-Jährige erklärte, er sei „nach links und rechts blickend“ abgebogen. Den Unfall bedauere er unendlich. Nach seiner Erinnerung sei sein Frontspiegel nicht verdeckt gewesen, so der Berufskraftfahrer. „Ich nahm dann ein Geräusch wahr, fühlte ein Ruckeln der Zugmaschine und bremste.“ Auch ein Autofahrer, der damals hinter dem Lkw fuhr und ebenfalls abbiegen wollte, erklärte, dass er die 63-Jährige nicht gesehen habe. Allgemein sei die Kreuzung sehr problematisch. „Die Ecke ist die absolute Hölle.“ Zum Urteil kommt es vermutlich am 20. März.

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