Gefangene dürfen im Offenen Vollzug Führerschein machen

Aus der Zelle hinters Lenkrad: Die nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten des Offenen Vollzugs ermöglichen es mehreren Gefangenen pro Jahr, den Führerschein zu machen. Wie ein Sprecher des Justizministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur sagte, handelt es sich um Einzelfälle. Zurzeit mache ein Gefangener in Castrop-Rauxel aber sogar eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer.

Wie häufig Gefangene während ihrer Inhaftierung an Führerscheinkursen teilnehmen, wird laut Justizministerium statistisch nicht erfasst. Die Fälle kommen laut einem Sprecher in allen Anstalten des Offenen Vollzugs vor. Nach groben Schätzungen gehe es um einige Fälle pro Jahr. Bezahlen müssen die Häftlinge selbst. Fahrstunden nehmen dürfen nur Gefangene, die „ein beanstandungsfreies Verhalten im offenen Vollzug gezeigt haben“, so das Justizministerium.

Hintergrund: Für die berufliche Wiedereingliederung von Gefangenen könne der Erwerb des Führerschein „positive Effekte“ haben. Daher werde dies durch die Justizvollzugsanstalten entsprechend unterstützt. Im Fall des Häftlings in Castrop-Rauxel ist es eine Berufsqualifizierungsmaßnahme der Arbeitsagentur, durch die er zum Berufskraftfahrer werden soll.

Der Sozialdienst der JVA Moers-Kapellen stellte Landtagsabgeordneten bei einem Besuch im vergangenen Herbst noch ein besonderes Projekt vor: Dort ermutige man speziell Häftlinge, einen Führerschein zu machen, die gerade wegen des Fahrens ohne inhaftiert sind.

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