Berufskraftfahrer kann keine Aufzeichnungen der Lenk- und Ruhezeiten vorweisen

Am Donnerstag, 25. Juni, gegen 14 Uhr, kontrollierte eine Streifenbesatzung der PI Schwandorf in der Oskar-von-Miller-Straße in Schwandorf einen rumänischen Berufskraftfahrer, der die vorgeschriebenen handschriftlichen Aufzeichnungen der Lenk- und Ruhezeiten nicht vorweisen konnte.

Zur Sicherung des Bußgeldverfahren gemäß des Fahrpersonalgesetzes wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 145 Euro erhoben.

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