Bayerns Innenminister setzt Lkw Sonntagsfahrverbot bis Ende Februar aus

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat das ‚Sonn- und Feiertagsfahrverbot‘ für Lkw ab 7,5 Tonnen auf Bayerns Straßen bis einschließlich 28. Februar 2021 ausgesetzt. Lkw-Fahrer müssen sich rechtzeitig um Einreiseformalitäten kümmern.

„Damit unterstützen wir die Transportlogistik, für funktionierende Lieferketten und Warenströme zu sorgen“, erklärte Herrmann.

„Geschäfte und Firmen müssen bestmöglich mit Waren beliefert werden.“ Hintergrund sind laut Herrmann die derzeitigen Grenzkontrollen zu Tschechien und Tirol und damit verbunden eine teilweise verzögerte Abfertigung des Lkw Verkehrs.

„Die Bundespolizei und unsere Bayerische Grenzpolizei kontrollieren gründlich, aber auch so zügig wie nur möglich“, so der Innenminister. Für Verzögerungen bei Grenzkontrollen sorge beispielsweise, wenn Lkw-Fahrer den erforderlichen negativen Corona-Testnachweis nicht mit sich führen oder die Digitale Einreiseanmeldung fehlt. Daher appellierte Herrmann an die Transportunternehmen und Lkw-Fahrer, sich rechtzeitig vor dem Grenzübertritt von Tschechien und Tirol nach Bayern um die notwendigen Formalitäten zu kümmern.

Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in Paragraf 30 der Straßenverkehrs-Ordnung geregelt und gilt von 0 bis 22 Uhr für eine Vielzahl von Transportgütern mit schweren Lkw. Eine Übersicht über die Regelungslage in den anderen Bundesländern kann über das Internetangebot des Bundesamts für Güterverkehr abgerufen werden

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