Sie dürfen die wöchentliche Ruhezeit von 45 auf mindestens 24 Stunden verkürzen, in zwei aufeinanderfolgenden Wochen aber nur einmal. Die fehlenden Stunden holen Sie am
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Sie dürfen die wöchentliche Ruhezeit von 45 auf mindestens 24 Stunden verkürzen, in zwei aufeinanderfolgenden Wochen aber nur einmal. Die fehlenden Stunden holen Sie am
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Für Lkw-Fahrer gilt die EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006: höchstens 9 Stunden Lenkzeit am Tag (zweimal pro Woche 10), 56 Stunden pro Woche und 90 Stunden
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