„Schichtzeit“ ist kein Begriff aus dem Gesetz. Gemeint ist die Zeit zwischen zwei täglichen Ruhezeiten, und die ergibt sich aus Art. 8 Abs. 2 VO
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Finden Sie unerwartet keinen Parkplatz, dürfen Sie nur so weit weiterfahren, wie es zum Schutz von Personen, Fahrzeug oder Ladung bis zum nächsten geeigneten Halteplatz
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