Lkw-Fahrer mit Tasche und Becher steigt im Morgengrauen auf einem Betriebshof in sein Fahrerhaus

Schichtzeit Lkw-Fahrer: 13, 15 oder 21 Stunden

„Schichtzeit“ ist kein Begriff aus dem Gesetz. Gemeint ist die Zeit zwischen zwei täglichen Ruhezeiten, und die ergibt sich aus Art. 8 Abs. 2 VO 561/2006: Innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende der letzten Ruhezeit muss die neue tägliche Ruhezeit genommen sein. Rechnerisch bleiben so 13 Stunden bei 11 Stunden Ruhe, 15 Stunden bei verkürzter Ruhe von 9 Stunden und im Mehrfahrerbetrieb 21 Stunden.

Was bedeutet Schichtzeit beim Lkw?

Den Begriff „Schichtzeit“ enthält weder die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 noch die Fahrtenschreiber-Verordnung. In der Praxis meint er die Spanne vom Arbeitsbeginn bis zum Beginn der nächsten täglichen Ruhezeit. Dazu zählt alles, was keine tägliche Ruhezeit ist: Lenken, andere Arbeiten, Bereitschaft und Fahrtunterbrechungen.

Die Verordnung regelt nicht die Schicht, sondern die Ruhe: Die neue tägliche Ruhezeit muss innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende der vorigen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit genommen sein (Art. 8 Abs. 2). Aus den Ruhezeit-Regeln für den 24-Stunden-Zeitraum (Art. 8 Abs. 2) und für Doppelbesatzung im 30-Stunden-Zeitraum (Art. 8 Abs. 5) ergeben sich die Werte 13, 15 und 21 Stunden.

13, 15 oder 21 Stunden: der Rechenweg

Fall Tägliche Ruhezeit Rechnerische Schichtzeit Grundlage
Regelfall 11 Stunden 24 − 11 = 13 Stunden Art. 8 Abs. 2, Art. 4 Buchst. g
Verkürzte Tagesruhe 9 bis unter 11 Stunden 24 − 9 = bis 15 Stunden Art. 8 Abs. 2 und 4
Geteilte Tagesruhe 3 + 9 Stunden bis 15 Stunden bis zum Beginn des 9-Stunden-Teils, davon mindestens 3 Stunden Ruhe – für Lenken, Arbeit und Pausen bleiben höchstens 12 Stunden Art. 4 Buchst. g, Art. 8 Abs. 2
Mehrfahrerbetrieb 9 Stunden innerhalb von 30 Stunden 30 − 9 = 21 Stunden Art. 8 Abs. 5

Die verkürzte Tagesruhe dürfen Sie zwischen zwei Wochenruhezeiten höchstens dreimal nehmen (Art. 8 Abs. 4). Bei der geteilten Ruhezeit muss der erste Teil mindestens 3 Stunden, der zweite mindestens 9 Stunden am Stück dauern, in dieser Reihenfolge.

Wie das 24-Stunden-Fenster gezählt wird

Die Leitlinie Nr. 7 der EU-Kommission beschreibt, wie Kontrolleure rechnen:

  • Das Fenster beginnt am Ende der letzten vollständigen Ruhezeit, also einer Ruhezeit, deren Mindestdauer innerhalb der 24 Stunden erreicht wurde.
  • Diese Ruhezeit darf über die 24 Stunden hinaus weiterlaufen, wenn sie länger ist als vorgeschrieben.
  • Fehlt eine vollständige Ruhezeit, empfiehlt die Kommission den Kontrolleuren, Ihre Tätigkeit ab dem Ende der letzten vollständigen Ruhezeit in aufeinanderfolgende 24-Stunden-Blöcke zu teilen und jeden einzeln zu prüfen.
  • Im Mehrfahrerbetrieb gilt dieselbe Methode mit 30 Stunden.

Welche Restzeit Ihr Tacho anzeigt, hängt vom Gerät ab; was die Anzeige bedeutet, steht in der Betriebsanleitung. Beim VDO DTCO 4.1 zeigt die Standardanzeige Lenkzeit, Pausen und Doppelwoche; die Restzeit bis zum spätesten Beginn der täglichen Ruhezeit zeigt erst der VDO Counter, eine Option, die die Werkstatt freischalten muss. VDO selbst weist darauf hin, dass der Counter Sie nicht davon entbindet, Ihre Zeiten selbst auszuwerten (Bedienungsanleitung DTCO 4.1 bis 4.1b, S. 81–84). Bei der Kontrolle zählt allein die Rechnung nach Art. 8 Abs. 2 bzw. 5.

Schichtzeit und Arbeitszeit sind nicht dasselbe

Für angestellte Fahrer gilt neben den Lenk- und Ruhezeiten das Arbeitszeitgesetz: werktäglich 8 Stunden Arbeitszeit, bis zu 10 Stunden, wenn im Schnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). In der Woche sind höchstens 48 Stunden erlaubt, bis zu 60 Stunden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden nicht überschritten werden (§ 21a Abs. 4 ArbZG). Ruhepausen zählen nicht zur Arbeitszeit (§ 2 Abs. 1), Bereitschaftszeiten nach § 21a Abs. 3 ArbZG ebenfalls nicht – aber nur, wenn Zeitraum und voraussichtliche Dauer vorher bekannt waren. Warten mit unbekannter Dauer ist Arbeitszeit. Eine Schicht von 13 oder 15 Stunden heißt deshalb nicht 13 oder 15 Stunden Arbeit. Beide Regelwerke gelten nebeneinander; einhalten müssen Sie jeweils die strengere Grenze. Details: Arbeitszeit für Lkw-Fahrer nach dem Arbeitszeitgesetz.

Rechtslage und Bußgeld

Ist die tägliche Ruhezeit im 24- bzw. 30-Stunden-Zeitraum zu kurz, ist das in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit nach § 8a Fahrpersonalgesetz. Der Bußgeldkatalog der Länder (LASI LV 48, Stand 2018) sieht für Fahrer vor (Nr. 108):

  • bis 1 Stunde zu wenig Ruhe: 30 € Verwarnungsgeld,
  • bis 3 Stunden: 30 € je angefangene Stunde,
  • mehr als 3 Stunden: 60 € je angefangene Stunde.

Die Regelsätze gelten für Vorsatz; bei Fahrlässigkeit sollen sie bis zur Hälfte ermäßigt werden. Der Rahmen reicht für Fahrer bis 5.000 Euro.

Häufige Fragen

Gibt es eine 15-Stunden-Regel?

Nicht als Vorschrift. Die 15 Stunden sind eine Rechnung aus 24 Stunden minus 9 Stunden verkürzter Tagesruhe (Art. 8 Abs. 2 und 4). Sie betreffen die Lenk- und Ruhezeiten, nicht die Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz.

Wie oft ist eine 15-Stunden-Schicht möglich?

Mit verkürzter Tagesruhe höchstens dreimal zwischen zwei Wochenruhezeiten (Art. 8 Abs. 4). Die geteilte Ruhezeit (3 + 9 Stunden) gilt als regelmäßige Tagesruhe (Art. 4 Buchst. g) und zählt nicht zu diesen drei; dabei liegen aber mindestens 3 der 15 Stunden in der Ruhe.

Darf ich die tägliche Ruhezeit in der Kabine verbringen?

Das Verbot in Art. 8 Abs. 8 betrifft nur die regelmäßige Wochenruhezeit und Ausgleichsruhezeiten über 45 Stunden, nicht die tägliche Ruhezeit. Im Fahrzeug geht das laut EU-Kommission nur, wenn es steht und eine geeignete Schlafmöglichkeit hat (Fragen und Antworten zum Mobilitätspaket). Mehr im Artikel zum Kabinenschlafverbot im Lkw.

Weiterführend