Für Lkw-Fahrer gilt die EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006: höchstens 9 Stunden Lenkzeit am Tag (zweimal pro Woche 10), 56 Stunden pro Woche und 90 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen. Nach 4,5 Stunden Lenkzeit sind 45 Minuten Pause fällig. Die tägliche Ruhezeit beträgt 11 Stunden (verkürzt 9), die wöchentliche 45 Stunden (verkürzt 24).
Die Grundregeln
- Lenkzeit: 9 h am Tag, höchstens zweimal pro Woche 10 h. Die Woche läuft von Montag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr.
- Pause: nach 4,5 h Lenkzeit 45 min am Stück oder 15 min, gefolgt von 30 min – nur in dieser Reihenfolge.
- Tägliche Ruhezeit: 11 h, teilbar in 3 h + 9 h (in dieser Reihenfolge). Höchstens dreimal zwischen zwei Wochenruhezeiten auf 9 h verkürzbar. Sie muss innerhalb von 24 Stunden nach Ende der letzten Ruhezeit genommen sein.
- Wöchentliche Ruhezeit: 45 h, verkürzt mindestens 24 h. Sie beginnt spätestens nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen ab dem Ende der vorigen Wochenruhezeit.
Fundstellen: Art. 4, 6, 7 und 8 VO 561/2006 (konsolidierte Fassung vom 31.12.2024).
Problem und Kurzantwort
| Problem | Kurzantwort | Artikel |
|---|---|---|
| Doppelwoche | Zwei Folgewochen zusammen höchstens 90 h Lenkzeit. Wer in Woche 1 56 h fährt, hat in Woche 2 noch 34 h. | siehe unten |
| Wochenruhezeit verkürzen | Auf mindestens 24 h, in zwei Folgewochen grundsätzlich nur einmal. Die fehlende Zeit am Stück, angehängt an eine Ruhezeit von mindestens 9 h, bis Ende der dritten Folgewoche nachholen. | Wochenruhezeit verkürzen und ausgleichen |
| Kein Parkplatz, Lenkzeit überschritten | Nur bis zum nächsten geeigneten Halteplatz, wenn die Lage unvorhersehbar war und es aus Sicherheitsgründen nötig ist; Grund von Hand vermerken, Mehrzeit ausgleichen. Heimfahrt zur Wochenruhe: bis 1 h mehr, nach 30 min Pause bis 2 h (nur regelmäßige Wochenruhe). | Lenkzeit überschritten: kein Parkplatz, Heimfahrt |
| Wie lang darf mein Tag sein? | Rechnerisch 13 h, mit verkürzter Ruhezeit 15 h, zu zweit 21 h zwischen zwei Ruhezeiten. | Schichtzeit: 13, 15 oder 21 Stunden |
| Beifahrer schläft während der Fahrt | Ist keine Ruhezeit, sondern Bereitschaft. 45 min Pause im fahrenden Lkw sind erlaubt. | Doppelbesatzung: Pause und Schlafen |
| Warten an der Rampe | Bereitschaft ist keine Pause. Bereitschaft nur, wenn Zeitraum und Dauer vorher bekannt waren, sonst Arbeitszeit. | Bereitschaftszeit: Pause oder Arbeitszeit |
| Wie viele Stunden Arbeit insgesamt? | Angestellte: 48 h pro Woche, bis 60 h, wenn der Schnitt über 4 Monate 48 h bleibt. | Arbeitszeit Lkw-Fahrer nach ArbZG |
| Wochenruhezeit im Lkw | Regelmäßige Wochenruhe und Ausgleich über 45 h nicht im Fahrzeug; die Unterkunft zahlt der Arbeitgeber. | Kabinenschlafverbot: Regeln und Strafen |
| Fahrerkarte vergessen | Ohne Karte nicht losfahren. Über Nacht stecken lassen ist nicht ausdrücklich verboten. | Fahrerkarte vergessen oder stecken gelassen |
Doppelwoche: 90 Stunden in zwei Wochen
Die 56 Stunden pro Woche dürfen Sie nicht zwei Wochen hintereinander ausschöpfen: In zwei aufeinanderfolgenden Wochen sind zusammen höchstens 90 Stunden Lenkzeit erlaubt (Art. 6 Abs. 3). Auch die Heimfahrt-Regel nach Art. 12 hebt diese Grenze laut EU-Kommission nicht auf. Beispiel der EU-Kommission (Fragen und Antworten zum Mobilitätspaket, Nr. 10): Wer in Woche 1 auf 56 Stunden plus 2 Stunden Heimfahrt kommt, darf in Woche 2 höchstens 32 Stunden lenken.
Für wen gelten die Regeln?
- Güterverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Masse, Anhänger eingerechnet.
- Seit 1. Juli 2026 auch Fahrzeuge über 2,5 t – aber nur bei grenzüberschreitender Beförderung oder Kabotage. Ausgenommen ist Werkverkehr mit 2,5 bis 3,5 t, wenn Fahren nicht die Haupttätigkeit ist (Art. 2 Abs. 1 Buchst. aa, Art. 3 Buchst. ha).
- In Deutschland zusätzlich national: Güterfahrzeuge über 2,8 bis 3,5 t (§ 1 Fahrpersonalverordnung, mit Ausnahmen).
Fahrten, die teils außerhalb von EU, EWR und Schweiz verlaufen, fallen unter das AETR-Abkommen.
