Hand zieht einen Papierausdruck aus dem Fahrtenschreiber in der Dachkonsole eines Lkw, draußen blaue Stunde

Fahrtenschreiber Ausdruck machen: Tagesausdruck am DTCO

Den Tagesausdruck am VDO DTCO 4.1x machen Sie im Stand über das Menü: OK-Taste, „Ausdruck Fahrer 1“, „24h Tageswert“, Tag wählen, „Ausdruck in UTC-Zeit: Ja“ – nach etwa 3 Sekunden druckt der Tacho. Wählen Sie immer UTC; Ortszeit-Ausdrucke sind laut VDO nicht zugelassen. Pflicht ist der Ausdruck vor allem bei beschädigter, defekter, verlorener oder gestohlener Fahrerkarte (Art. 35 Abs. 2); außerdem muss er bei einer Kontrolle auf Verlangen möglich sein. Meldet der Tacho „Ausdruck nicht möglich“, ist meist der Druckkopf zu heiß, der Drucker belegt, die Spannung falsch oder beim ADR-Gerät die Zündung aus. Für andere Tachos (z. B. Stoneridge) gilt deren Betriebsanleitung.

Was ist der Tagesausdruck?

Der DTCO 4.1x kennt zwei Tagesausdrucke (VDO-Bedienungsanleitung DTCO 4.1–4.1b, S. 89–95):

  • Ausdruck Fahrer 1 bzw. 2: alle Aktivitäten des gewählten Tages von der gesteckten Fahrerkarte.
  • Ausdruck Fahrzeug: alle Fahreraktivitäten aus dem Gerätespeicher, chronologisch getrennt nach Fahrer 1 und Fahrer 2.

Weitere Ausdrucke: Ereignisse und Störungen, Aktivitäten der letzten 7 Tage, Geschwindigkeitsüberschreitungen, technische Daten, gesteckte Karten (S. 89, 94–96).

Sofortmaßnahme: Tagesausdruck Schritt für Schritt

Voraussetzungen: Fahrzeug steht, Papier eingelegt, Druckerschublade geschlossen. Bei der ADR-Variante muss die Zündung an sein (S. 130) – aber nur außerhalb explosionsgefährdeter Bereiche. Dort und beim Be- und Entladen von Gefahrgut keine Tasten drücken und die Druckerschublade nicht öffnen (VDO S. 16, 27, 89).

  1. OK-Taste drücken – Sie kommen in die zweite Menüebene (S. 89).
  2. Mit den Pfeiltasten „Ausdruck Fahrer 1“ wählen, OK. Der Punkt erscheint nur mit Karte in Schacht 1 (S. 91).
  3. „24h Tageswert“ wählen, OK.
  4. Tag wählen, OK.
  5. „Ausdruck in UTC-Zeit: Ja“ bestätigen (S. 92).
  6. Nach etwa 3 Sekunden startet der Druck. Ausdruck abwarten und an der Abreißkante abtrennen (S. 130).

VDO rät, den Tagesausdruck morgens für den Vortag zu machen, damit auch dessen letzte Aktivität enthalten ist (S. 94). Einen laufenden Druck brechen Sie per Tastendruck und „Ausdruck abbrechen? Ja“ ab (S. 131).

Ursachen: „Ausdruck nicht möglich“ und andere Druckermeldungen

„Ausdruck nicht möglich“ ist ein Bedienhinweis, keine Störung. Der Tacho kann gerade nicht drucken, weil (VDO S. 124):

  • bei der ADR-Variante die Zündung aus ist,
  • der Thermodruckkopf zu heiß ist,
  • die Druckerschnittstelle belegt ist, etwa durch einen laufenden Ausdruck,
  • die Versorgungsspannung zu hoch oder zu niedrig ist.

Sobald die Ursache behoben ist, fordern Sie den Ausdruck neu an. Was die Zahl hinter der Meldung (etwa 36) bedeutet, erklärt VDO nicht. Bei Ereignissen und Störungen bezeichnet VDO diese Stelle als Speichercode (S. 115, 119).

„Ausdruck verzögert“: Der Druckkopf ist zu heiß, der Druck läuft nach dem Abkühlen weiter. „Kein Papier“: Rolle leer oder Schublade nicht richtig eingesetzt – nach dem Papierwechsel den Ausdruck über das Menü neu starten (S. 124, 131). Eine farbige Markierung auf der Rückseite kündigt das Papierende an.

Papier wechseln: Entriegelungsfläche an der Druckerblende drücken, Schublade herausziehen, neue Rolle mit dem Papierende nach oben einlegen, Papier über die Umlenkrolle führen und die Schublade einrasten lassen. Vorsicht, der Druckkopf kann heiß sein. VDO schreibt Original-Druckerpapier mit Prüf- und Zulassungszeichen vor (S. 131–132).

Wann in die Werkstatt?

„Druckerstörung“ heißt: Druckerspannung ausgefallen oder Temperatursensor des Druckkopfs defekt. VDO rät: Meldung bestätigen, Vorgang wiederholen, eventuell vorher Zündung aus- und einschalten (S. 120). Kommt „Druckerstörung“ nach dem Wiederholen wieder, ist der Tacho gestört: Das Unternehmen muss die Reparatur veranlassen (Art. 37 Abs. 1). Bis dahin vermerken Sie die Zeiten auf einem besonderen Blatt (Art. 37 Abs. 2). Reparieren und kalibrieren dürfen nur autorisierte Fachwerkstätten (S. 18). Was Sie bei gestörtem Tacho aufschreiben müssen: Tacho-Meldung „Gerätestörung“.

Rechtslage: Wann ist der Ausdruck Pflicht?

Vorgeschrieben ist der Ausdruck in Art. 35 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014: bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte. Dann drucken Sie zu Beginn der Fahrt die Fahrzeugdaten aus, tragen Name, Karten- oder Führerscheinnummer und die Zeiten für andere Arbeiten, Bereitschaft und Pausen ein und unterschreiben. Am Ende der Fahrt: erneut drucken, nicht erfasste Zeiten vermerken, wieder unterschreiben.

Ist dagegen der Tacho gestört, verlangt Art. 37 Abs. 2 keinen Ausdruck, sondern Vermerke auf einem besonderen Blatt: Name, Karten- oder Führerscheinnummer, Unterschrift und die nicht aufgezeichneten Zeiten. VDO schreibt in seiner Anleitung zusätzlich Tagesausdrucke zu Beginn und Ende vor, auf deren Rückseite Sie die Aktivitäten eintragen (S. 61); die Verordnung selbst verlangt nur die Vermerke.

Unternehmen und Fahrer sorgen dafür, dass bei einer Kontrolle auf Verlangen ein Ausdruck möglich ist (Art. 33 Abs. 1). Ausdrucke und handschriftliche Aufzeichnungen des laufenden Tages und der vorausgehenden 56 Tage müssen Sie vorlegen können (Art. 36 Abs. 2).

Fehlt ein Pflichtausdruck oder Vermerk, ist das in Deutschland ordnungswidrig (§ 23 Abs. 2 Nr. 13 und 15 FPersV). Der Rahmen für Fahrer reicht bis 5.000 Euro (§ 8 Abs. 2 FPersG), bei Fahrlässigkeit bis zur Hälfte (§ 17 Abs. 2 OWiG). Der Bußgeldkatalog der Länder (LV 48, Nr. 321 und 323) sieht je 24 Stunden 250 Euro vor, wenn keine Kontrolle möglich ist, 75 Euro bei erschwerter Kontrolle (Regelsätze für Vorsatz, Fahrlässigkeit bis zur Hälfte).

Häufige Fragen

Muss ich jeden Tag einen Ausdruck machen?

Nein, einen täglichen Pflichtausdruck gibt es nicht. Vorgeschrieben ist er bei defekter, verlorener oder gestohlener Karte und auf Verlangen bei einer Kontrolle. Sinnvoll ist er, um eine Lenkzeitüberschreitung (Art. 12 VO 561/2006) oder eine vergessene Umstellung zu vermerken.

Kann ich ohne Fahrerkarte drucken?

Ja, aber nur den Fahrzeugausdruck: Steckt keine Karte, zeigt der DTCO 4.1x ausschließlich „Ausdruck Fahrzeug“ an (S. 91).

UTC oder Ortszeit?

UTC. Ein Ausdruck in Ortszeit ist laut VDO kein zugelassener Ausdruck und für die Aufbewahrungspflicht ungültig (S. 151).

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