Wenn der Führerschein abläuft

Tipps für alle Bus- und Lkw-Fahrer in der Corona-Krise

In dieser Woche gibt es einen Verkehrstipp speziell für Lkw- und Busfahrer. Denn die Corona-Krise kann die turnusmäßige Verlängerung dieser Führerscheine beeinträchtigen. Unsere Partnerfahrschule Eggerl informiert betroffene Lkw- und Busfahrer über ein Schreiben des Innenministeriums:

Weiterbildungen für Lkw- und Bus-Fahrer ist derzeit nicht möglich!

Wichtige Änderung für Berufskraftfahrer zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit:

Die anhaltende Verbreitung des Coronaviruses in Deutschland und in vielen anderen europäischen Staaten ist nicht nur besorgniserregend, sondern könnte auch den Güter und Warenverkehr massiv behindern und somit die dauerhafte Versorgungssicherheit der Bevölkerung beeinträchtigen.

Aus diesem Grund hat das Innenministerium nach Veranlassung der europäischen Kommission für die Grundversorgungstransporte Ausnahmen erlassen.

Dies betrifft sowohl die Gültigkeit des LKW Führerscheines als auch die entsprechende Qualifikation für den Güterverkehr.

Das Innenministerium hat auch darauf hingewiesen, dass eventuell erforderliche Quarantänemaßnahen von Berufskraftfahrer nach der Rückkehr aus Risikogebieten den Fahrermangel verstärken werden.

Hinzu kommt, dass Berufskraftfahrer die nach dem Berufskraftfahrerrecht erforderliche Weiterbildung wegen des durch die Corona-Epidemie stark eingeschränkten Kursangebots und die nach dem Fahrerlaubnisrecht notwendige Vorlagen von ärztlichen Nachweisen für eine Verlängerung der Fahrerlaubnis wegen geschlossener oder mit anderen, vordringlicheren Aufgaben befassten Arztpraxen kaum noch möglich ist.

Zur Sicherstellung der Versorgungsketten und Beförderungsketten im nationalen und grenzüberschreitenden Verkehr ist es notwendig, auf diese gegenwärtige Ausnahmesituation (für Bayern mit Feststellung des Katastrophenfalls siehe BayMBI. 2020 Nr. 115 vom 16.03.2020) unbürokratisch zu reagieren.

Gültigkeit der Weiterbildungsmodule

Die Ziffer 95 kann für ein Jahr zuerkannt werden, obwohl die notwendigen Weiterbildungsbescheinigungen, bekannt als Module, nicht vollständig vorgelegt werden können.

Darüber hinaus kann ein Unternehmen, das die Notlage an Fahrern nachweisen kann auch beantragen, dass ein Fahrer ohne Nachweis der Grundqualifikation die Ziffer 95 für ein Jahr erhält.

Führerscheinverlängerung:

Die Führerscheine für LKW und Bus werden – bei rechtszeitiger Beantragung der Verlängerung  bei der Fahrerlaubnisbehörde vor Ablauf der Befristung – um ein Jahr verlängert, auch wenn die verkehrsärztlichen Untersuchungen nicht vorgelegt werden können.

Unbedingt beachten!

Wenn der Führerschein für Bus und LKW zeitlich abläuft, oder die Weiterbildungsmodule abgegeben werden müssen, um die Ziffer 95 zu verlängern dürfen sie nicht einfach weiterfahren, sondern müssen Sie sich rechtzeitig mit Ihrem Landratsamt in Verbindungsetzen.

Voraussetzung für diese Ausnahmen ist, dass der Fahrer durch die derzeitige Pandemie die ärztlichen Untersuchungen bzw. Weiterbildungen nicht in einer zumutbaren Entfernung absolvieren hat können.

Hinsichtlich der Fahrerlaubnis dürfen keine konkreten Anhaltspunkte bezüglich einer Vorerkrankung vorliegen.

Wie aus dem Schreiben des Innenministerium hervorgeht, sollen die Fahrerlaubnisbehörden die Führerscheinanträge von Bus- und Lkw-Fahrern bevorzugt behandeln.

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