Warum gibt es kein generelles Überholverbot für Lkw?

Gerade zu den Stoßzeiten am Morgen und am Nachmittag halten sogenannte Elefantenrennen, also die gefühlt ewig dauernden Überholmanöver von Lkw, den Verkehr auf Autobahnen besonders auf. Pendlerin Sabine Lüscher fragt, weshalb es kein generelles Überholverbot für Lkw gibt.

Auf der A14 zwischen Halle und Magdeburg ist Pendlerin Sabine Lüscher täglich unterwegs. Der Verkehr rollt. Doch sobald ein Lkw auf die linke Spur zieht, wird es eng. Nicht selten dauern solche Überholmanöver minutenlang und schnellere Pkw müssen warten. Ein generelles Überholverbot für Lkw könne das ändern, sei aber nicht gewollt, erklärt Stefan Hörold von der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt. Denn auch Lkw seien, trotz einer vorgeschriebenen Maximalgeschwindigkeit von 80 km/h, unterschiedlich schnell unterwegs. „Das hängt unter anderem vom Fahrzeugtyp ab, von der Tagesform des Fahrers, von seiner Termindichte oder vom Beladungszustand des Lkw, sodass jeder in unterschiedlichen Geschwindigkeitsniveaus unterwegs ist“, sagt Hörold. Damit sei es im Sinne der Verkehrssicherheit, das Überholen zuzulassen.

Stillstand durch Überholverbot

Denn ein generelles Überholverbot würde letztlich bedeuten, dass der langsamste Lkw die Geschwindigkeit auf der rechten Spur vorgibt. Hörold zufolge stauen sich sich so schnell kilometerlange Lkw-Wände auf und langsamere Pkw könnten dann nur noch auf der linken Spur fahren. Ein Stau sei so fast vorprogrammiert, erklärt Hörold. Deshalb lehnt auch der Landesverband des Verkehrsgewerbes Sachsen-Anhalt ein generelles Überholverbot ab: „Ein striktes Überholverbot hätte tendenziell zur Folge, dass auch die ungeladenen Fahrzeuge die Geschwindigkeit drosseln müssen, was sich ganz am Ende der „Kette“ möglicherweise bis zum Stillstand aufsummieren kann.“

StVO regelt Überholmanöver

Um Elefantenrennen zu verhindern, macht die Straßenverkehrsordnung eigentlich klare Vorgaben. Demnach darf ein Lkw-Fahrer das Überholen nicht ausführen, wenn die Differenzgeschwindigkeit unter 10 km/h beträgt und der Vorgang länger als 45 Sekunden dauern würde. In der Praxis kann das aber kaum permanent kontrolliert werden. Immerhin gibt es auf der Strecke Halle-Magdeburg auch einige Abschnitte, auf denen Lkw nicht überholen dürfen. Das gelte allerdings nur zu den Stoßzeiten, betont Stefan Hörold. Auf den betroffenen Streckenabschnitten sei letztlich die Verkehrslage schwierig, etwa durch Sichtverhältnisse und Anstiege oder an Unfallschwerpunkten, die sich aus Überholvorgängen von Lkw ergeben, erklärt Hörold.

Diese begrenzten Lkw-Überholverbote gelten von Montag bis Freitag zwischen 6 und 18 Uhr. Also im Pendlerverkehr, aber nicht in der Nacht und am Wochenende. Das ist letztlich ein Kompromiss.

A14 Halle-Magdeburg: Leitsysteme nicht geplant

Abhilfe könnten sogenannte intelligente Leitsysteme schaffen. Diese überwachen permanent den Verkehr und reagieren direkt, wenn es eng wird. Doch diese Systeme seien zwischen Halle und Magdeburg momentan nicht geplant, sagt Hörold. Für die Aufstellung von Bundesverkehrswegeplänen, die solche Systeme, bei denen die Verkehrsprognose als Grundlage diene, berücksichtigten, würden entsprechende Berechnungen durchgeführt. „Demnach ist hier kein Ausbau vorgesehen“, sagt Hörold.

Für die Pendler heißt das, den Fuß notgedrungen auch mal vom Gaspedal herunter zu nehmen. Und für die Lkw-Fahrer: Überholen ja. Aber nur dort, wo es auch erlaubt ist.

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