Maskenpflicht: Verkäufer und Busfahrer ausgenommen

Ab Montag gilt in Niedersachsen im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen angesichts der Coronavirus-Pandemie eine Maskenpflicht. Diese Regelung betrifft allerdings nur Kunden und Fahrgäste, wie NDR 1 Niedersachsen berichtet. Busfahrer, Zugpersonal und Mitarbeiter im Einzelhandel sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Laut der stellvertretenden Krisenstabs-Chefin Claudia Schröder müssen sie auch nicht kontrollieren, ob ihre Kunden den Schutz tragen. Das sei Aufgabe der Ordnungsdienste und Polizei. Die Unternehmen können aber nach dem Hausrecht selbst entscheiden, wie sie mit der Maskenpflicht umgehen, so Schröder.

Beförderung nur mit Maske

Davon machen Nahverkehrsanbieter wie Metronom und Erixx bereits Gebrauch: Sie wollen nur Fahrgäste mitnehmen, die eine Maske tragen. Wer sich an die Regeln halte, sei herzlich willkommen, so ein Sprecher. Auch die Mitarbeiter in den Zügen tragen ihm zufolge Schutzmasken. Der Geschäftsführer des Handelsverbands Niedersachsen-Bremen, Mark Alexander Krack, begrüßte, dass Unternehmen selbst entscheiden können. Er geht davon aus, dass viele Betriebe eigenverantwortlich Schutzmaterial für ihre Mitarbeiter bereitstellen werden.

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