Lkw-Fahrverbot an Feriensamstagen

Mainz. Um für einen flüssigeren Verkehr auf wichtigen Strecken in der Hauptreisezeit zu sorgen, gilt auch in Rheinland-Pfalz auf bestimmten Straßenabschnitten für zwei Monate samstags ein Lastwagen-Fahrverbot. Das Verbot vom 1. Juli bis 31.

August gelte für Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen sowie Lastwagen mit Anhängern an Samstagen jeweils von sieben Uhr morgens bis 20 Uhr, teilte das Verkehrsministerium in Mainz am Mittwoch mit. Bundesweit betroffen sind davon Autobahn- und Bundesstraßenabschnitte, in Rheinland-Pfalz ist es die A61.

Die Polizei werde das Fahrverbot kontrollieren, es drohten Bußgelder von bis zu 150 Euro, teilte das Ministerium weiter mit. Ausgenommen seien Transporte frischer Lebensmittel. Unabhängig davon gibt es noch das ganzjährig geltende Lastwagen-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 22 Uhr für das gesamte Straßennetz.

Quelle