Italien: 3G-Regel bremst Güterverkehr aus

Seit dem 15. Oktober 2021 ist der Green-Pass für Arbeitnehmer in Italien verpflichtend. Das trifft auch die Lkw-Fahrer aus dem Ausland, zumal Sputnik als Impfstoff nicht zugelassen ist.

Seit dem 15. Oktober müssen Arbeitnehmer in Italien einen so genannten „Green-Pass“ vorweisen, damit sie Zugang zu ihren Arbeitsstätten bekommen. Dabei handelt es sich um einen digitalen Nachweis, der besagt, dass der Inhaber geimpft, genesen oder getestet ist. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 31. Dezember. Der DSLV hatte hierüber bereits am 8. Oktober informiert.

Die Verordnung trifft auch Berufskraftfahrer, die grenzüberschreitende Transporte aus oder nach Italien durchführen. Sie unterliegen grundsätzlich dieser Regelung, wenn sie Zugang zu den Be- und Entladestellen in Italien benötigen. Fahrer aus dem Ausland, die eine entsprechende Bescheinigung nicht vorlegen könne, erhalten nur dann Zugang zu Be- und Entladezonen, wenn anderes Personal die Arbeiten durchführt. So haben die italienischen Verkehrs- und Gesundheitsministerien die Durchführung der Regelungen zum „Green Pass“ per Dekret am 14. Oktober konkretisiert. Darin weisen sie außerdem darauf hin, dass die EU-Prinzipien der so genannten „Green Lanes“ aufrechterhalten werden.

Berufskraftfahrer könnten dementsprechend weiterhin ungehindert nach Italien einreisen, auch wenn sie ungeimpft sind, erklärt der DSLV in einer Stellungnahme die derzeitige Rechtssituation. Ihnen sei dann allerdings lediglich erlaubt, den in den Frachtpapieren angewiesenen Zielort anzufahren. An den Be- und Entladevorgängen dürfen sie sich jedoch nicht beteiligen. Das italienische Gesundheitsministerium weist außerdem darauf hin, dass Corona-Testergebnisse aus dem Ausland weiterhin nur akzeptiert werden, wenn diese vom italienischen Gesundheitsministerium anerkannt wurden.

In der Klarstellung zur italienischen Green-Pass Regelung sieht Frank Huster, Hauptgeschäftsführer des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik, zumindest ein Fortschritt. „Damit bekommen deutsche Unternehmen im Italienverkehr etwas mehr Dispositionssicherheit“, so Huster.

„Abzuwarten bleibt noch, wie an Be- und Entladestellen tatsächlich gehandelt wird und wie italienische Behörden verfahren. Die EU-Kommission muss weiterhin alles dransetzen, damit einheitliche Regeln greifen und der freie grenzüberschreitende Warenverkehr nicht durch nationale Alleingänge immer wieder behindert wird.“

Für den Vorstandssprecher des Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), Professor Dr. Dirk Engelhardt, ist einer der Knackpunkte, inwieweit italienische Handels- und Industrieunternehmen auf die Situation eingestellt sind. Viele Lkw-Fahrer vor allem aus Osteuropa seien nicht oder nicht mit dem richtigen Vakzin geimpft, weil die Sputnik-Impfung in Italien nicht akzeptiert wird. Damit fallen die Fahrer für die – in Deutschland leider vielfach übliche – Be- und Entladung der Lkw aus.

„Wenn die Firma vor Ort in Italien nicht ausreichend Be- und Entladepersonal vorhält, könnte das manche ungewohnte Verzögerung nach sich ziehen“, so Engelhardt.

Das gleiche gelte für ein dokumentiertes negatives Ergebnis eines in Deutschland durchgeführten Tests, das in Italien nicht akzeptiert werde und deshalb weiterhin unnötigerweise den Einsatz von Fahrern in Italien einschränke.

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