Innenminister Peter Beuth fordert: „Null Promille für Lkw-Fahrer“

Die hessische Polizei hat in diesem Jahr bei ihren bisherigen Kontrollen bewusst einen Schwerpunkt auf Alkoholkontrollen bei Lkw-Fahrern gelegt. Aus gutem Grund: In den letzten drei Jahren ereigneten sich in Hessen 382 Verkehrsunfälle, an denen alkoholisierte Lkw-Fahrer beteiligt waren. Dabei kamen vier Personen ums Leben, 29 wurden schwer und 101 leicht verletzt.

Innenminister Peter Beuth

„Wer Alkohol getrunken hat, darf mit so einem großen und schweren Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Berauschte Fahrzeugführer gefährden sich selbst und ihre Mitmenschen. Für den Güterkraftverkehr muss in Deutschland eine Null-Promille-Grenze gelten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass für einen 18-jährigen Fahranfänger mit seinem Kleinwagen null Promille gelten, ein Sattelzugfahrer seinen 40 Tonnen schweren Lkw aber noch mit bis zu 0,49 Promille im Blut fahren darf. Hier sehe ich dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf und werde mich für eine Null-Promille-Regelung einsetzen“, sagte Innenminister Peter Beuth bei der Vorstellung der diesjährigen Verkehrsunfallstatistik in Wiesbaden.

Im Jahr 2018 ist die Zahl der Gesamtunfälle erstmals seit 2014 wieder rückläufig. Von 2014 bis 2017 wurde eine signifikante Steigerung der Gesamtunfälle auf Hessens Straßen verzeichnet. Dies entsprach auch dem Bundestrend. 2014 ereigneten sich rund 131.000 Unfälle (130.907) und bis 2017 stieg die Zahl kontinuierlich auf rund 150.000 (150.014). Dies entsprach einer Steigerung von rund 13 Prozent. Dieser Negativtrend konnte im letzten Jahr beendet und die Zahl der Gesamtunfälle auf weniger als 147.000 (146.941) verringert werden.

Berufskraftfahrer tragen eine besondere Verantwortung

Derzeit sieht die gesetzliche Regelung vor, dass ab einer Alkoholisierung von 0,5 Promille Alkoholgehalt oder mehr das Führen von Kraftfahrzeugen nicht erlaubt ist. Ab 0,3 Promille kann bereits eine Straftat vorliegen, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen feststellbar sind. Diese Grenzwerte gelten grundsätzlich auch für Lkw-Fahrer mit Ausnahme der Fahrer von Gefahrguttransporten. Für sie gilt eine Null-Promille-Grenze. Kern der Initiative des Hessischen Innenministers ist ein deutschlandweites Alkoholverbot für alle Berufskraftfahrer, die ein Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,8 Tonnen führen. Hierfür sollte das Straßenverkehrsgesetz um eine entsprechende Ordnungswidrigkeit erweitert werden. „Arbeitsrechtlich gilt so ein Verbot für fast jeden Berufstätigen in Deutschland ohnehin schon. Berufskraftfahrer tragen eine besondere Verantwortung und sollten deshalb auch gesetzlich dazu verpflichtet werden, die Null-Promille-Regel einzuhalten“, sagte der Innenminister. Für Handwerker oder Privatpersonen, die mit entsprechend schweren Fahrzeugen unterwegs sind, würde die gesetzliche Null-Promille-Grenze nicht gelten.

„Unfälle mit Beteiligung von Lastern können schlimmste Folgen für zahlreiche Verkehrsteilnehmer haben. Deshalb haben wir den Kontrolldruck gegenüber Brummi-Fahrern verstärkt und bauen diesen weiter aus. Ab sofort wird im Bereich der Polizeipräsidien Südosthessen und Südhessen unsere neue ‚Videostreife Lkw‘ eingesetzt. Ausgerüstet mit vier hochauflösenden Kameras können unsere Polizistinnen und Polizisten bis hoch in die Kabinen der Lkw filmen und so gerichtsfest dokumentieren, wenn sich die Fahrer nicht an die Regeln halten“, so der Innenminister.

Am 27. Januar hatte die hessische Polizei anlässlich großangelegter Präventionsmaßnahmen rund 1.200 Fahrer kontrolliert: 190 Personen hatten unter Alkoholeinfluss gestanden, 79 Fahrern musste der Fahrtantritt untersagt werden. Der Fokus lag dabei auf der Fahrtüchtigkeit der noch ruhenden Kraftfahrzeugführer, es wurde also nicht der fließende Verkehr kontrolliert. Bei den Kontrollen im fließenden Verkehr zwei Wochen später ergab sich bei drei Fahrern der Verdacht auf Alkohol und bei drei weiteren auf Drogen. Ein bulgarischer Lkw-Fahrer war da trauriger Spitzenreiter: 1,6 Promille zeigte der Atemalkoholtest bei seiner Kontrolle auf der Bundesstraße 252 bei Twiste an.

Polizei hält Kontrolldruck hoch, um Verhaltens- und Einstellungsänderung zu bewirken

Neben allen Versuchen, durch Aufklärung und Information eine Verhaltens- und Einstellungsänderung der Fahrzeugführer zu erreichen, wird die Polizei den Kontrolldruck hochhalten, um auch eine Verhaltens- und Einstellungsänderung durch die Sorge vor Strafen zu bewirken. Seit dem 1. März 2019 verfügen alle sieben hessischen Polizeipräsidien über eigene Geschwindigkeitsmessanhänger – die sogenannten „Enforcement Trailer“. Diese Geräte werden gezielt gegen Raser eingesetzt. Sie haben den Vorteil, dass sie für längere Zeit autark, ohne den Einsatz von Bedienpersonal eingesetzt werden können. Diese Kontrollen finden hauptsächlich an Unfallhäufungspunkten statt.

„Wir setzen bei der Ausstattung der hessischen Polizei bewusst auf moderne und intelligente Technik, damit die Kolleginnen und Kollegen ihren anspruchsvollen Job bestmöglich erledigen können. Deshalb werden wir den Einsatz unserer Videostreifen intensivieren. Im Pilotzeitraum für unsere Einsatzwagen von November 2017 bis Juli 2018 konnten fast 1.000 Delikte dank der neuen Videostreifen zur Anzeige gebracht werden“, sagte Innenminister Peter Beuth.

Einsatzgebiet der Videostreife wird erweitert

Der Pilotbetrieb der Videostreife hat gezeigt, dass neben Rettungsgassenverstößen die Kameras bei einer Vielzahl von anderen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten eingesetzt werden können. Dazu gehören Handy-Verstöße, Trunkenheitsdelikte, Gefährdungsdelikte wie Nötigung oder Abstandsverstöße, Gaffen oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Aufgrund der positiven Erfahrungen im Pilotbetrieb wird die hessische Polizei weitere Fahrzeuge beschaffen. Ausgestattet mit einer verbesserten Videotechnik als noch im Pilotbetrieb sind derzeit sechs Pkw als Videostreifen auf hessischen Autobahnen unterwegs. Die Flotte wird noch in diesem Jahr auf insgesamt 14 Fahrzeuge aufgestockt.
 
Motorrad-Videostreifen werden verdoppelt

Um den Druck auf die Motorradfahrerszene zu erhöhen, wird die hessische Polizei mit weiteren Motorrädern mit Kameras ausgestattet. Bereits heute sind hessenweit fünf sogenannte „Videostreifen-Krad“ unterwegs, fünf weitere sollen noch im ersten Halbjahr hinzukommen. „Das Risiko auf zwei Rädern zu Schaden zu kommen, ist viel größer als auf vier. Mit unseren zusätzlichen Videostreifen senden wir ein Signal an alle Motorradfahrer in Hessen: Sportliches Fahren ist erlaubt und es soll auch Spaß machen. Es gelten aber dieselben Verkehrsregeln, wie für jeden anderen auch“, so Hessens Innenminister.

239 Menschen sind 2018 bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen

Im Jahr 2018 sind bei Verkehrsunfällen in Hessen 239 Menschen ums Leben gekommen. Das waren 26 Todesfälle mehr als noch im Vorjahr. Der Langzeitvergleich zeigt aber, dass die Straßen heute deutlich sicherer sind als noch vor zehn Jahren. 2009 kamen 309 Menschen auf hessischen Straßen zu Tode. Die Zahl der Schwerverletzten blieb auf dem Vorjahresniveau (2017: 4.644; 2018: 4.630) und ist im Zehnjahresvergleich ebenfalls deutlich gesunken (2009: 5.009).

Erhöhte Geschwindigkeit: Weniger Unfälle aber mehr Getötete und Schwerverletzte

Im Vergleich zum Vorjahr haben sich deutlich weniger Unfälle aufgrund von erhöhter Geschwindigkeit ereignet. Fast 14 Prozent weniger Unfälle (2017: 9.891; 2018: 8.526) sind ein signifikanter Rückgang. Die Anzahl der Getöteten aufgrund von erhöhter Geschwindigkeit ist im Vergleich zum letzten Jahr jedoch noch einmal deutlich angestiegen, von 73 auf 81 getötete Menschen.

„Auch, wenn die Anzahl der Unfälle wegen zu schnellen Fahrens weniger als sechs Prozent an den Gesamtunfällen ausmachen, kann hier keineswegs Entwarnung gegeben werden: Erhöhte Geschwindigkeit ist Todesursache Nummer 1 auf Hessens Straßen: jeder dritte Getötete, jeder vierte Schwerverletzte und jeder fünfte Leichtverletzte wird Unfallopfer aufgrund von zu schnellen Fahrens. Die Zahlen zeigen, dass Rasen kein Kavaliersdelikt ist. Es ist auch keineswegs ein Zeichen für eine besondere Dynamik oder Leistungsfähigkeit der Person, die am Steuer sitzt. Wer zu schnell fährt, gefährdet seine Mitmenschen und sich selbst und deshalb setzen wir bei zu schnellem Fahren bewusst den Schwerpunkt verkehrspolizeilicher Maßnahmen“, sagte der Minister.  

Deutlich weniger Wildunfälle

Im Jahr 2018 wurden deutlich weniger Wildunfälle als im Vorjahr gemeldet, was sich am stärksten auf die Statistik ausgewirkt hat. 1.731 Fälle weniger, das entspricht einem Rückgang von mehr als acht Prozent. Entsprechend gab es auch 13 Prozent weniger Verletzte. Allerdings kommen bei Wildunfällen nur sehr selten Menschen zu Schaden. Es bleibt bei 99 Prozent der Fälle bei Sachschäden.

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