Diese Folgen hat das Lkw-Fahrverbot auf Bremens Weserbrücken

Gleich drei Weserbrücken müssen saniert werden. Wo nun Staus drohen, was auf Speditionen zukommt und warum der Starttermin vage bleibt, erklären wir hier.

Ab Mitte Dezember gilt ein Fahrverbot für verschiedene Lastwagen auf drei der wichtigsten Bremer Brücken – der Wilhelm-Kaisen-Brücke, der Bürgermeister-Smidt-Brücke und der als „Erdbeerbrücke“ bekannten Karl-Carstens-Brücke. Welche Folgen das für den Verkehrsfluss in Bremen hat, welche Ausweichrouten Spediteure voraussichtlich nutzen werden und weshalb die Sperrungen überhaupt nötig sind, erklären wir hier in diesen sechs Fragen und Antworten.Warum gibt es keinen genauen Termin für den Beginn der Fahrverbote? Die Innenbehörde spricht von einem Beginn der Fahrverbote ab „Mitte Dezember“. Der Grund: Ein genaues Datum kann derzeit noch nicht genannt werden. Denn die benötigten Schilder für die Sperrungen sind zwar bestellt, aber noch nicht angefertigt worden. „Derzeit werden aufgrund von Materiallieferschwierigkeiten die Schilder für die Weserbrücken gesondert hergestellt“, teilt das zuständige Amt für Straßen und Verkehr auf Nachfrage von buten un binnen mit.

Welche Beschränkungen für Lastwagen gelten auf welchen Brücken? Drei Weserbrücken werden ab Mitte Dezember teilweise für den Lkw-Verkehr gesperrt. Im Einzelnen gelten dabei folgende Beschränkungen:

  • Wilhelm-Kaisen-Brücke: Sie ist für Fahrzeuge über 16 Tonnen gesperrt. Außerdem ist ein Überholverbot für Lkw geplant. Die St.-Pauli-Brücke, die kurz vor der Wilhelm-Kaisen-Brücke von der Neustadt auf die Teerhofinsel führt, bleibt für Lkw befahrbar. Sie sollen auf der Insel wenden können.
  • Bis wann sollen die drei Brücken gesperrt bleiben? Das Mobilitätsressort plant, als erstes die Wilhelm-Kaisen-Brücke, dann die Bürgermeister-Smidt-Brücke und schließlich die Karl-Carstens-Brücke zu ertüchtigen.
  • Wilhelm-Kaisen-Brücke: Bis Ende 2024 soll die Brücke so verstärkt sein, dass die Einschränkungen wieder aufgehoben werden können. Die Arbeiten sollen, Stand jetzt, rund eine Million Euro kosten. Langfristig sei aber ein Neubau nötig, so das Mobilitätsressort.
  • Bürgermeister-Smidt-Brücke: Dem Mobilitätsressort zufolge soll die Brücke bis Ende 2025 stabilisiert sein. Wie viel das kosten wird, ist noch unklar.
  • Karl-Carstens-Brücke (Erdbeerbrücke): Hier soll der Verkehr ab Ende 2025 wieder normal fließen. Auch bei dieser Brücke ist noch nicht bekannt, wie teuer die Arbeiten werden.
  • Welche Alternativen bleiben Lkw-Fahrenden? Das Amt für Straßen für Verkehr verweist auf die Website der „VerkehrsManagementZentrale“, auf der Tonnagebeschränkungen, Durchfahrtshöhen und alternative Routen für Lastkraftwagen verzeichnet werden.
  • An der Wilhelm-Kaisen-Brücke soll der Lkw-Verkehr unter 16 Tonnen aus der Neustadt nach der Brückenüberquerung rechts über die Tiefer abgeleitet werden, teilt das Mobilitätsressort mit. Für Fahrzeuge, die die angegebenen Lasten überschreiten, wird die Umleitung via Stephanibrücke beziehungsweise Weserbrücke der A1 empfohlen und ebenso ausgeschildert.
  • Bremens Spediteure rechnen damit, dass die Routen während der Fahrverbote vor allem über die B75 und die A1 geführt werden müssen. „Die Fahrzeiten werden extrem zunehmen, besonders bei Staus auf den Hauptstrecken“, sagt Olaf Mittelmann, Geschäftsführer des Landesverbands Verkehrsgewerbe Bremen (LVB). „Wenn auf der A1 Staus entstehen, konnte die Karl-Carstens-Brücke immer als Ausweichstrecke genutzt werden“, sagt Mittelmann. Dies falle nun komplett weg. Zudem sei die B75 bei Staus auf der A1 ohnehin stark belastet. „Diesen Verkehr müsste die B75 dann auch noch aufnehmen.“
  • Hinzu komme: „Keiner will durch die Martinistraße fahren“, sagt Mittelmann. Die Fahrerinnen und Fahrer hätten nun aber gar keine andere Möglichkeit mehr, eine andere Strecke durch die Innenstadt zu wählen. Welche Kosten kommen auf Speditionen und Wirtschaft zu? „Für die innerstädtische Logistik kommen nun viele Umwegkilometer zusammen“, sagt LVB-Geschäftsführer Mittelmann. Die Mehrkosten könnten noch nicht beziffert werden. Das Problem: Umstellen könnten sich Betriebe kurzfristig nicht. „Kleinere Fahrzeuge können dafür nicht extra angeschafft werden“, sagt Mittelmann. Dies würde schon durch die langfristige Finanzierungen oder Leasingverträge verhindert. Darüber hinaus sei der bestehende Fuhrpark der Betriebe speziell auf die benötigten Verkehre ausgerichtet. „Kleinere Fahrzeuge hätten gar nicht die Nutzlast oder ausreichenden Laderaum zur Verfügung“, sagt Mittelmann. Warum sind die Fahrverbote überhaupt nötig? Grundlage für die Neuberechnung ist die 2011 verabschiedete Nachrechnungsrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur. Darin wurden die für Brücken durch den Lkw-Verkehr erwarteten Flächenlasten neu festgelegt – gegenüber den 1950er Jahren liegen sie heute oft doppelt so hoch.
  • Für solche Lasten sind Brücken wie die Wilhelm-Kaisen-Brücke (1960 eingeweiht), die Bürgermeister-Smidt-Brücke (1952 eingeweiht) und die Karl-Carstens-Brücke (1970 eingeweiht) mehr als fünf Jahrzehnte nach ihrer Erbauung nicht mehr ausgelegt.
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