Ausrede „Toter Winkel“ – wie Brummifahrer sich aus der Verantwortung schummeln

Mal wieder wurde eine Radfahrerin von einem Lkw getötet. Und wieder kann man sich die gleichen Ausreden von „Übersehen“ und „totem Winkel“ anhören, weil die Fahrer, ohne zu schauen, rücksichtslos die Vorfahrt missachten. Eine Wutrede.

15 Radfahrer wurden durch Lkw-Fahrer allein in den wenigen Monaten dieses Jahres getötet. 2015 starben 72 Radfahrer durch Unfälle mit Lkw, 2014 waren es 75. Typisch ist ein Fall in Hamburg vor wenigen Tagen. Eine junge Mutter hat Grün, fährt im Vertrauen auf die Ampel los und wird von einem achtlosen Lkw-Piloten zermalmt. Was war passiert: Der Mann wollte rechts abbiegen und walzte dann über die Frau hinweg.

Formulierungen wie Weichspüler

In der öffentlichen Wahrnehmung wird das wie folgt dargestellt: Ein Lkw habe die Frau „erfasst“, ein Laster habe sie überrollt, schreibt etwa das Hamburger Abendblatt. Ebenfalls typisch für derartige Unfälle ist die Formulierung, der Fahrer habe die Frau „übersehen“ und Schuld ist natürlich der tote Winkel.

Nein: Der 48-jährige Fahrer hat die Frau getötet und nicht der Lkw. Sicher nicht mit Absicht, aber aus  Achtlosigkeit. Punkt.

Wer guckt, übersieht keine Frau

Übersehen und toter Winkel sind nur ganz miese Ausreden. Niemand kann eine Frau auf einem Rad „übersehen“. Übersehen kann man eine kleine Schnecke im Salat. Oder auch einen unbeleuchteten Radler in der Dunkelheit, aber keine Menschen am hellen Tag auf einem Rad auf einem Radstreifen. Übersehen ist nur die billige Lüge für „ich habe nicht hingesehen“.

Einen toten Winkel neben dem Fahrerhaus gibt es eigentlich nicht. Je nach Modell sind sieben bis acht Spiegel an einem Lkw montiert. Drei bis vier allein an der rechten Seite, die alle Bereiche abdecken. Übersichtlich ist das allerdings nicht, die Spiegelgruppe muss man schon im Auge behalten.

Gegen die Theorie vom „toten Winkel“ spricht eine andere Erfahrung, die jeder Radler kennt. Rücksichtloses Rechts-Abbiegen gibt es nämlich auch bei Pkw. Die besitzen ganz gewiss keinen toten Winkel, die Fahrer achten eben nicht auf Radfahrer. Nur sind ihre Fahrzeuge viel kleiner als LKW und Unfälle gehen meist glimpflicher aus, weil das Opfer nicht unter die Bodengruppe und vor die Räder rutschen kann.

Wie kann man blind drauf losfahren?

Doch angenommen, es gibt den toten Winkel im Lkw. Was muss ein Fahrer machen, wenn er keine Sicht hat? Ganz einfach: Er kann nicht fahren oder wenn, dann nur mit äußerster Vorsicht.

Das Problem kennt jeder Pkw-Fahrer, wenn er rückwärts ausparken will und neben ihm ein Fahrzeug ohne Seitenscheiben steht. Vom Fahrersitz aus lässt sich die Straße nicht einsehen. Aber fährt man dann sportlich los? Komme, was da wolle? Wohl kaum. Auch wenn man sich wohl nicht – wie eigentlich vorgeschrieben – einweisen lässt, fährt man doch langsam Zentimeter für Zentimeter los. Wohl wissend, dass man dem vorfahrtsberechtigten Verkehr in die Quere kommt.

Und wäre der Todes-Fahrer in Hamburg vorsichtig losgerollt, wäre die Frau heute nicht tot. Denkbar, dass er sie dennoch gestreift und vom Rad gestoßen hätte – aber undenkbar, dass er mit seinem Lastzug über die gestürzte Frau hinweggewalzt wäre.

Keine Einsicht zu erwarten

Besonders ärgerlich ist, wie uneinsichtig sich Berufskraftfahrer äußern. Die eigentliche Selbstverständlichkeit, dass jeder, der keine Vorfahrt hat, nicht im Blindflug über eine Kreuzung fahren darf, wird geflissentlich übersehen. Sie fordern – wie etwa jetzt im „Soester Anzeiger“ – umgekehrt, dass Radfahrer generell warten müssen. Auch wenn sie Grün oder Vorfahrt haben.

Man müsse sich einmal die Aufregung vorstellen, wenn die Führer von 40-Tonnern derartig selbstherrliche Ansinnen an die Besitzer von Kleinwagen richten würden. Eins-zu-Eins übersetzt: Wer sich nur einen Corsa leisten kann, solle gefälligst auch bei Grün warten, könne ja sein, dass er sonst einem Lkw-Fahrer in die Quere kommt.

Mini-Strafen für Tot-Fahrer

Schuld ist natürlich auch die Politik. Wenn es Fahrzeuge gibt, bei denen man angeblich Fußgänger und Radfahrer nicht sehen kann, wie können die für den Straßenverkehr zugelassen werden? Hinzu kommen die Mini-Strafen für die Täter. Jede Wette, dass der Tot-Fahrer aus Hamburg nicht einen Monat im Gefängnis verbringen wird. Vermutlich wird er sogar weiter Kraftfahrzeuge führen dürfen.

Quelle dieses Artikels klick hier : STERN