Ausnahmen für LKW-Durchfahrtsverbot in Lüdenscheid

Die Stadt Lüdenscheid hat jetzt die wichtigsten Regeln für eine Ausnahmegenehmigung für das zum 10. Juni geplante LKW-Durchfahrtsverbot für den Durchgangsverkehr zusammengestellt.

Das Verbot gilt auch für die Ortsdurchfahrt auf der B54 in Brügge. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen zu beantragen. Wichtig ist dabei, dass die Ausnahmegenehmigung den Inhaber nur in Kombination mit den Frachtpapieren zur Fahrt durch Lüdenscheider Stadtgebiet berechtigt. Das Durchfahrtsverbot soll vor allem die Umleitungsstrecken entlasten.

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Wer darf mit einem LKW weiterhin ohne Ausnahmegenehmigung durch Lüdenscheid fahren?

Wenn ein Belade- bzw. Zielort im Stadtgebiet Lüdenscheid liegt (unabhängig von der Streckenlänge).

– Der Erstbeladeort und ein weiterer Entladeort dürfen nicht weiter als 75 km Luftlinie auseinanderliegen.

Nicht der Sitz einer Firma oder eines Kunden gilt als Grundlage für den Radius, sondern der Mittelpunkt der jeweiligen Kommune. Beispiel: Ein Lkw, der in Hagen losfährt, dürfte also durch Lüdenscheid nach Meinerzhagen fahren, um dort Ware zu entladen. Das gilt auch dann, wenn weitere Entladepunkte außerhalb der 75-km-Luftlinie liegen.

Wer benötigt eine Ausnahmegenehmigung?

1. Vereinfachtes Verfahren für Nachbarkommunen

Wenn sich im Güterverkehr ein Belade- oder ein Zielort in einer der folgenden Gemeinden befindet und die Transportdistanz über 75 km Luftlinie liegt (siehe oben):

Altena

Halver

Herscheid

Kierspe

Meinerzhagen

Nachrodt-Wiblingwerde

Schalksmühle

Werdohl,

wird eine Ausnahmegenehmigung auf Antrag ohne besondere Prüfung erteilt. Begründung: Unternehmen aus den aufgeführten direkten Nachbarkommunen sind im Regelfall auf die Autobahnanschlussstellen im Lüdenscheider Stadtgebiet angewiesen.

2. Prüfungsverfahren (Standard)

Für Fahrzeuge im Güterverkehr, bei denen ein Belade- oder ein Zielort nicht in Lüdenscheid oder einer der vorgenannten Gemeinden liegt und die Transportdistanz über 75 km Luftlinie liegt (siehe oben), muss bei der Stadt Lüdenscheid eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Die Verwaltung prüft dann jeden einzelnen Fall. Eine Berechtigung kann erteilt werden, wenn

– dies in dringenden Fällen zur Versorgung der Bevölkerung mit leichtverderblichen Lebensmitteln, zur termingerechten Be- bzw. Entladung von Schiffen oder zur Aufrechterhaltung des Betriebes öffentlicher Versorgungseinrichtungen zwingend notwendig ist.

– aufgrund der örtlichen Verhältnisse eine alternative Fahrstrecke über Bundes- bzw. Landesstraßen bzw. zu anderen Autobahnzufahrten eine unbillige Härte für den Betriebsablauf oder eine aus verkehrlichen Gründen unzumutbare Benutzung der alternativen Fahrstrecken darstellen würde.

Diese Voraussetzungen müssen Firmen in ihren Anträgen nachvollziehbar begründen.

Wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gründe allein rechtfertigen keine Ausnahme.

Wer kann eine Ausnahmegenehmigung beantragen?

Transportunternehmen – und zwar gesammelt für alle Fahrzeuge mit Angabe der einzelnen Kfz-Kennzeichen.

Unternehmen aus den o.g. Gemeinden für Transportunternehmen, die in deren Auftrag tätig sind (zur Vereinfachung bei Kontrollen möglichst auch mit Kfz.-Kennzeichen).

Individuelle Antragstellende für einzelne Fahrzeuge bzw. Unternehmen für ihren Fuhrpark.

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Der ausgefüllte Antrag kann dann per Mail-Adresse an ausnahmen.stvo@luedenscheid.de gesendet werden. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, stellt die Stadt Lüdenscheid dem Antragsteller online die beantragte Ausnahmegenehmigung aus.

Wie gehe ich mit der Ausnahmegenehmigung um?

Die Ausnahmegenehmigung darf für alle darin aufgeführten Fahrzeuge kopiert werden. Bei Kontrollen muss die Kopie zum Nachweis der Fahrtstrecke zusammen mit den Frachtpapieren vorgelegt werden. Wichtig: Alle Firmen und Einzelpersonen, die eine Ausnahmegenehmigung erhalten, bekommen diese auf dem Postweg als gesiegeltes und gestanztes Dokument zugeschickt. Bei Bedarf muss das Original unverzüglich vorgelegt werden

Wie lange sind die Ausnahmegenehmigungen gültig?

Um Erfahrungen mit dieser besonderen Situation zu sammeln, sind die Ausnahmegenehmigungen zunächst bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Danach wäre eine längere Befristung möglich.

Wie hoch sind die Gebühren?

Für eine (Sammel-)Genehmigung wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr eine pauschale Verwaltungsgebühr in Höhe von 100 Euro berechnet, die nachträglich erhoben wird. Grund für die Gebührenhöhe ist der hohe zeitliche und personelle Aufwand.

Den Antrag auf Ausnahmegenehmigung sowie weitere Infos zum Lkw-Durchfahrtsverbot gibt es hier.

Quelle