Die Behörden nennen Bearbeitungszeiten von wenigen Werktagen bis etwa zwei Wochen (Stand 05.10.2026): Bremen 3–5 Tage, Berlin durchschnittlich 5 Werktage bis zur Zustellung, Hamburg 5–10 Werktage für die Verlängerung, Köln etwa 14 Tage. Mit Expressbestellung nennt Hamburg 3–5 Werktage. Rechtlich muss die Behörde die Karte spätestens einen Monat nach Eingang des vollständigen Antrags ausstellen.
Wie lange dauert die Fahrerkarte?
Die Höchstfrist steht in Art. 26 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014: Die zuständige Behörde stellt die Fahrerkarte binnen eines Monats aus, nachdem der Antrag und alle erforderlichen Unterlagen eingegangen sind. Das ist eine Obergrenze, keine übliche Wartezeit.
Die Gesamtdauer setzt sich in Deutschland aus drei Teilen zusammen:
- Örtliche Ausgabestelle: Sie prüft Ihren Antrag und fragt vor der Ausstellung unter anderem das Zentrale Fahrerlaubnisregister und das Zentrale Fahrtenschreiberkartenregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ab.
- Herstellung beim KBA: Laut KBA werden die Karten innerhalb einer Woche nach Eingang des Antrags beim KBA versandt.
- Zustellung: Je nach Behörde schickt das KBA die Karte direkt an Ihre Wohnanschrift, oder Sie holen sie bei der Ausgabestelle ab.
Wichtig: Die Woche beim KBA beginnt erst, wenn der Antrag dort eingeht – nicht an dem Tag, an dem Sie ihn bei Ihrer Behörde abgeben.
So beantragen Sie die Fahrerkarte
Zuständig ist die Behörde in dem Staat, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben (Art. 26 VO 165/2014). Welche Stelle das in Deutschland ist, regelt jedes Land selbst. In Bayern geben zum Beispiel ausschließlich DEKRA und TÜV SÜD die Karten aus (Landeshauptstadt München).
Nach § 5 Abs. 1 Fahrpersonalverordnung brauchen Sie:
- Ihren Führerschein (deutsche Kartenfahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR-Staat),
- einen Nachweis über Ihren Wohnsitz im Inland,
- Nachweise zu Namen und Geburtsdaten,
- ein biometrisches Lichtbild im Format 35 × 45 mm,
- die Angabe Ihrer Muttersprache.
Bringen Sie alles beim ersten Termin mit. Die Monatsfrist läuft erst, wenn die Unterlagen vollständig sind.
Express: Wann es schneller geht
Das KBA kennt Expressbestellungen: Geht die Bestellung vor 11:00 Uhr beim KBA ein, wird sie noch am selben Tag bearbeitet, danach am nächsten Werktag. Hamburg nennt für die Expressbestellung 3–5 Werktage statt 5–10 (LBV Hamburg). Köln liefert nach Diebstahl, Verlust oder Beschädigung kurzfristig (Stadt Köln).
Eine Express-Gebühr nennt keine der geprüften Behördenseiten (Stand 05.10.2026); fragen Sie beim Antrag danach, vor allem wenn ein Jobstart oder der Ablauf Ihrer alten Karte kurz bevorsteht.
Gebühren: Beispiele aus den Ländern
Die Gebühr unterscheidet sich nach Land und Versandart. Beispiele laut Behördenseiten, Stand 05.10.2026:
| Behörde | Gebühr | Dauer laut Behörde |
|---|---|---|
| LBV Hamburg (Erneuerung) | 41,00 € | ca. 5–10 Werktage, Express 3–5 Werktage |
| Berlin | 37,00 € + 3,00 € Übersendung | durchschnittlich 5 Werktage |
| Bremen | 37,00 € (bei Verlust zusätzlich 30,70 € für die eidesstattliche Versicherung) | 3–5 Tage |
| Stadt Köln | 41 € bei Abholung, 46 € bei Postversand durch das KBA | etwa 14 Tage |
| Bayern (DEKRA, TÜV SÜD) | Gebühren nennen die Ausgabestellen | – |
Rechtzeitig verlängern
Läuft Ihre Karte ab, stellen Sie den Erneuerungsantrag spätestens 15 Arbeitstage vor Ablauf. Geht er rechtzeitig ein, muss die Behörde die neue Karte vor Ablauf der alten ausstellen (Art. 28 VO 165/2014). In Deutschland können Sie frühestens sechs Monate vorher beantragen (§ 4 Abs. 3 FPersV).
Wer früh verlängert, verliert keine Gültigkeitsdauer: Bei einer Erneuerung wegen Ablaufs gelten die fünf Jahre ab dem Tag nach Ablauf der alten Karte (§ 5 Abs. 5 FPersV). Das KBA rät trotzdem, nicht zu früh zu bestellen, weil bei einem Verlust der alten Karte auch die neue eingezogen würde.
Eine abgelaufene Karte dürfen Sie nicht benutzen. Was gilt, wenn es schon zu spät ist, steht im Artikel Fahrerkarte abgelaufen oder verloren: trotzdem fahren?
Österreich und Schweiz
In Österreich beantragen Sie die Fahrerkarte bei ÖAMTC oder ARBÖ (Bundesministerium BMIMI). In der Schweiz kostet die Karte beim Bundesamt für Strassen CHF 70.00 per Online-Gesuch und CHF 85.00 per Papiergesuch, Voraussetzung sind ein Führerausweis im Kreditkartenformat und Wohnsitz in der Schweiz (ASTRA).
Häufige Fragen
Dauert der Erstantrag länger als die Verlängerung?
Rechtlich gilt beim Erstantrag die Monatsfrist (Art. 26 Abs. 1). Bei der Verlängerung muss die Behörde die neue Karte vor Ablauf der alten ausstellen, wenn Ihr Antrag spätestens 15 Arbeitstage vorher eingegangen ist (Art. 28 Abs. 3). Getrennte Bearbeitungszeiten für Erst- und Folgeantrag nennen die geprüften Behördenseiten nicht.
Wie schnell gibt es eine Ersatzkarte nach Verlust oder Defekt?
Sie beantragen den Ersatz binnen sieben Kalendertagen, die Behörde stellt ihn binnen acht Arbeitstagen nach dem begründeten Antrag aus (Art. 29 Abs. 4 VO 165/2014). In Deutschland beginnt diese Frist erst, wenn alle Unterlagen vorliegen und die Behörde die Nummer der alten Karte kennt (§ 4 FPersV).
Wem gehört die Karte, wenn der Arbeitgeber zahlt?
Laut KBA ist die Fahrerkarte immer Eigentum des Fahrers, auch wenn der Arbeitgeber sie bezahlt hat.
