3G-Regel in Lübecks Bussen startet

Lübeck: Ab Mittwoch, 24. November 2021, gilt in den Bussen der Stadtverkehr Lübeck GmbH und der Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft mbH (LVG) die 3G-Regel, zusätzlich zur bestehenden Maskenpflicht. Alle Fahrgäste müssen nachweislich geimpft, genesen oder negativ auf das Corona-Virus getestet sein. Das soll stichprobenartig kontrolliert werden. Dazu muss auch ein Lichtbildausweis mitgeführt werden.

Die Nachweise sind während der gesamten Fahrt mit sich zu führen und bei stichprobenartigen Kontrollen unaufgefordert vorzuzeigen. Der offizielle Nachweis über ein negatives Testergebnis darf bei Fahrantritt bei Antigen-Schnelltests nicht länger als 24 Stunden und bei PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen. Selbsttests reichen nicht aus.

Eine Ausnahme von der 3G-Regel besteht nur für Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Schüler bis 15 Jahre. Bei Schülern ab 16 Jahre ist ein Nachweis über den Schulbesuch erforderlich.

Die Regeln des Nahverkehrsverbundes Schleswig-Holsteins (NAH.SH) finden auch in den Bussen des Stadtverkehrs und der LVG Anwendung. Dazu gehört auch, dass ein amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt und vorgezeigt werden muss. Ein Fahrt ohne Nachweise, zum Beispiel weil diese zu Hause vergessen wurden, ist nicht möglich. Eine Rückgabe von Monatskarten akzeptiert die NAH.SH nicht, da die Tests kostenlos sein.

Keine 3G-Regel auf den Priwallfähren

Nach Aussagen des Deutschen-Fähr-Verbandes e.V. ist die 3G-Regel im ÖPNV nicht auf offenen Fähren anzuwenden. Insofern unterliegt die Überfahrt über die Trave mit den Fähren des Stadtverkehrs Lübeck keiner 3G-Regelung. Auch wenn keine verpflichtende Regelung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht, empfiehlt der Stadtverkehr das Tragen einer Maske, wenn Abstände aufgrund von Personenansammlungen nicht uneingeschränkt eingehalten werden können.

Ergänzung:
Der Stadtverkehr, dass die Regeln nicht (wie von uns zuerst berichtet) nicht von den Busfahrern kontrolliert werden. Die Überprüfung findet im Rahmen der üblichen Kontrolltätigkeit statt.

Quelle