Was bedeuten die vielen Tempoaufkleber auf LKWs?

Auf der Autobahn sieht man sie oft: LKWs mit mehreren Tempoaufklebern. Sie fragen sich jetzt vielleicht: Wozu? Schließlich ist in Deutschland allem klar, dass LKWs auf Autobahnen maximal 80 km/h fahren dürfen.

LKWs sind die Giganten der Straße. Mit ihrem hohen Gewicht sind sie schwerfällig, beschleunigen und Bremsen ist gar nicht so einfach. Deswegen sind in Deutschland LKWs von der Richtgeschwindigkeit ausgenommen und dürfen maximal 80 km/h fahren. In Deutschland müssen LKWs dafür keine extra Kennzeichnungen anbringen.

LKW-Aufkleber: Welche Geschwindigkeit gilt denn jetzt?

Trotzdem sichtet man oft LKWs mit sogar mehreren solcher Aufkleber. Wie echte Temposchilder sehen sie aus: rund, rot umrandet auf weißem Grund mit schwarzen Zahlen. 60, 80, 90, 100 und mehr Tempolimits sind auf ihnen angegeben. Doch welche Beschränkung gilt denn nun? Die Antwort: Keine. Denn in Deutschland sind diese Beschriftungen ungültig. Es gilt die normalen gesetzlichen Regelungen.

Doch in manchen Ländern sind diese Aufkleber Pflicht. Hier lohnt ein Blick auf das Kennzeichen – denn die Aufkleber sind immer nur in dem Land gültig, in dem das Fahrzeug zugelassen ist.

60, 80, 100: Warum sind es so viele Aufkleber?

Die Aufkleber dienen der Polizei bei Kontollen als Anhaltspunkt. Je nach Straßenart und Gewicht des LKWs können in anderen Staaten unterschiedliche Geschwindigkeitsvorgaben gelten. So gibt es auf Landstraßen teilweise andere Limits als auf Autobahnen. Auch für bestimmte Fahrsituationen, wie Gefahrenguttransport oder eine Fahrt mit Anhänger herrschen Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Anhand der Aufkleber kann die Polizei dann leichter bestimmen, welche Regeln für das individuelle Fahrzeug gelten.

Wann braucht ein Fahrzeug in Deutschland Tempoaufkleber?

Auch wenn deutsche LKWs keine solchen Aufkleber brauchen, sind unter bestimmten Umständen trotzdem Aufkleber Pflicht. So muss man eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit kenntlich machen. Ein Beispiel dafür sind Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Anhänger mit „25“-Aufklebern oder Wohnwagen. Mit diesen Gefährten dürfen allerdings auch bestimmte Straßen nicht befahren werden.

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