Polizeistreife entdeckt abfahrbereiten Schwertransport: Sofort schrillen die Alarmglocken

Nur wenig Einsicht zeigte am vergangenen Mittwoch (24. März) ein Transportunternehmen aus Polen, welches bei Kassel (Nordhessen) einen Schwerguttransport ohne gültige Genehmigung auf die Reise schicken wollte. Doch die Rechnung hatten sie ohne die aufmerksamen Beamten der Polizei gemacht.

Wie ein Sprecher des nordhessischen Polizeipräsidiums erst am Dienstagmittag berichtete, sei das Gefährt einer aufmerksamen Polizeistreife bereits am 24. März in der Leipziger Straße im hessischen Regierungsbezirk aufgefallen.

Den erfahrenen Beamten der Verkehrssicherheit konnten auf den ersten Blick einschätzen, dass sich das Gesamtgewicht des Gespanns im Bereich um etwa 150 Tonnen bewegen könnte – deshalb wurden umgehend ausführliche Ermittlungen und ein Hintergrund-Check vorgenommen.

Dieser brachte recht schnell ans Tageslicht, dass ein beauftragter Kfz-Sachverständiger dem Unternehmen bereits die notwendige Genehmigung für die Abfahrt verweigert hatte. Auch das für die Begleitung zuständige Unternehmen hatte aufgrund dieser Tatsache sowie der mangelhaften Verkehrssicherheit des Fahrzeuges bereits ihren Dienst abgesagt.

Das schien aber weder das Transportunternehmen, noch den Fahrer weiter gestört zu haben. Denn am vergangenen Freitag (26. März) wurde das Gespann in der Nacht auf der Autobahn 7 gesichtet und der Polizei gemeldet.

Intensive Ermittlungen ergaben, dass sich die weitere Fahrtstrecke über die A7 in Richtung A38 erstrecken würde. Gleich mehrere Streifen unterschiedlicher Polizeidienststellen wurden mobilisiert.

Einer Streifenbesatzung aus Göttingen gelang es schließlich den Schwertransport ausfindig zu machen und den Fahrer zum Stopp auf dem Parkplatz Hedemünden zu bewegen. Die Weiterfahrt mit dem rund 80 Tonnen schweren aufgeladenen Wärmetauscher wurde dem 41-jährigen Fahrer umgehend untersagt, eine Parkkralle wurde am Fahrzeug angebracht.

Schließlich wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnet und die Weiterfahrt erst dann genehmigt, wenn ein geeignetes Fahrzeug, eine entsprechende Genehmigung sowie eine Begleit-Firma vorliegen.

In diesem Fall kann man also getrost von einem klassischen Beispiel von „wer nicht hören will, muss fühlen“ sprechen.

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