Polen schließt Grenze nun auch für Berufspendler

Polnische Sicherheitskräfte mit Atemschutzmasken stehen am Grenzübergang Stadtbrücke und sprechen mit Personen, die einreisen wollen. Polen hat seit dem 15. März wegen der Corona-Krise für alle Ausländer die Grenzen geschlossen. Polnische Staatsbürger dürfen zwar weiterhin einreisen, müssen aber in Quarantäne.

Der polnische Gesundheitsminister Łukasz Szumowski hat am Dienstag noch einmal die Regeln beim Grenzübertritt nach Deutschland verschärft.

Ab Freitag 0 Uhr müssen sich auch Berufspendler, die regelmäßig von ihrem Wohnort zur Arbeit ins Nachbarland pendeln, bei der Einreise nach Polen für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Das heißt, die Person darf das Haus nicht mehr verlassen, ansonsten drohen hohe Geldstrafen.

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Dies betrifft zehntausende polnische Beschäftigte, die in Brandenburg, Berlin und anderen grenznahen Regionen arbeiten. Es betrifft aber auch Personen, die in Deutschland leben und in Polen arbeiten. Diese waren bisher von der Quarantänepflicht ausgenommen.

Weiterhin ausgenommen von der Quarantänepflicht sind offenbar Berufskraftfahrer.

Die Verordnung des Gesundheitsminister sieht vor, dass die örtliche amtsärztliche Stelle auf Antrag des Beschäftigten Bescheinigungen über die Quarantänepflicht ausstellt.

Ähnliche Einschränkungen für Pendler gelten bereits in Tschechien.

Der Słubicer Bürgermeister Mariusz Olejniczak hatte vergangene Woche den Wojewoden Waldyslaw Dajczak in Gorzów gebeten, den Grenzverkehr einzuschränken auch für pendelnde Berufstätige, weil man aufgrund der deutliche höheren Infektionsraten in Deutschland im polnischen Grenzgebiet Angst vor Ansteckung fürchteten.

Die Grenzkontrollen wurden bis zum 13. April verlängert.

Allein am Klinikum Schwedt 55 Mitarbeiter betroffen

Von der von polnischer Seite angekündigten Grenzschließung für Berufspendler sind allein am Uckermark-Klinikum Schwedt 55 ärztliche Mitarbeiter und Hebammen betroffen, erklärt Geschäftsführer Ulrich Gnauck. Diese müssen nun entweder komplett in Deutschland bleiben oder bei ihrer Heimkehr für 14 Tage in Quarantäne. Die Konsequenz wäre, dass sie nicht mehr zurück zur Arbeit kommen könnten. „So habe ich mir Europa nicht vorgestellt“, sagte Gnauck. Was sich daraus für die Arbeit im Klinikum ergibt und welche Einschränkungen daraus resultieren, war am Mittwochnachmittag noch völlig offen. Zunächst müsse geklärt werden, wer die Option nutzen werde, ein Hotelzimmer in Schwedt zu beziehen. Das Klinikum hatte vorsichtshalber Zimmer reserviert.

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