Lkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstrassen steigt

In die neuen Sätze seit 1. Januar erstmals auch die Kosten der Lärmbelastung eingerechnet. Mehr berücksichtigt wird auch eine stärkere Straßenbelastung durch schwere Lastwagen.

Berlin. Die Lkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen ist zum neuen Jahr erhöht worden. In die neuen Sätze seit 1. Januar erstmals auch die Kosten der Lärmbelastung eingerechnet. Mehr berücksichtigt wird auch eine stärkere Straßenbelastung durch schwere Lkw.

Für schwere Lkw der Euronorm 6 mit fünf beziehungsweise vier Achsen verteuert sich die Maut um fast 40 beziehungsweise 60 Prozent auf 18,7 Cent pro gefahrenen Kilometer. Beim 18-Tonner mit vier Achsen sind das sieben Cent pro Kilometer mehr. Laut der Bundes-Zentralgenossenschaft Straßenverkehr (SVG) steigen damit die Kosten für ein durchschnittliches Fernverkehrsfahrzeug um 5,7 Prozent und damit um rund 9000 Euro pro Jahr.

Bereits im vergangenen Juli hatte der Gesetzgeber die Mautpflicht auf alle Bundesstraßen ausgedehnt. Zum Jahreswechsel kam nun die zweite massive Kostensteigerung für den Straßengüterverkehr. Der Bund verspricht sich dadurch Einnahmen von 7,2 Milliarden Euro jährlich – das sind rund 2,5 Milliarden Euro mehr als bisher.

Die Höhe der Maut richtet sich künftig nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Schwere Lkw werden damit stärker zur Kasse gebeten, leichtere Nutzfahrzeuge entlastet. Nur bei Lkw über 18 Tonnen differenziert das geänderte Bundesfernstraßenmautgesetz zusätzlich nach der Anzahl der Achsen.

Mautbefreiung für Elektro-Lkw

Für Elektro-Lkw müssen Spediteure ab 1. Januar keine Maut mehr bezahlen. Mit Erdgas betriebene Lkw sind bis einschließlich 2020 von der Gebühr befreit. Danach sollen Betriebe für Gas-Lkw die Mautkostenteilsätze für die Infrastruktur und die verursachte Lärmbelastung zahlen.

Auf Lkw-Fahrer kommen zudem neue Mitwirkungspflichten zu. Bereits seit Juni 2018 erscheinen auf den On-Board-Units OBU die Gewichtsklassen. Die Eingabe war bisher freiwillig. Das Betreiberkonsortium Toll Collect weist darauf hin, dass Fahrer seit dem 1. Januar verpflichtet sind, die Gewichtsklasse ihres Fahrzeugs in ihre On-Board-Unit einzugeben. Bei schweren Lkw sowie Fahrzeugkombinationen über 18 Tonnen ist auch die Anzahl der Achsen anzugeben.

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