Busfahren als Form der Leiharbeit?

Münster –

Wer einen Stadtwerke-Bus fährt, muss nicht Stadtwerke-Busfahrer sein. Wer erst seit 2001 im Dienst ist, gehört zur Verkehrsservicegesellschaft Münster (VSM) und verdient folglich weniger. Ein VSM-Busfahrer will sich jetzt bei den Stadtwerken einklagen.

Rund zehn Busfahrer saßen am Dienstagmittag auf den Zuschauerbänken des Saales im Arbeitsgericht Münster – ein Indiz dafür, dass das Interesse an dem Fall sehr groß ist.

Verhandelt wurde der Fall eines Busfahrers der Verkehrsservicegesellschaft Münster (VSM). Die VSM ist ein Tochterunternehmen der Stadtwerke. Seit 2001 werden neue Busfahrer nur noch in die VSM eingestellt. Die VSM wurde gegründet, um Kosten zu sparen, deshalb verdienen die Busfahrer in diesem Tochterunternehmen auch weniger als ihre Stadtwerke-Kollegen.

In dem Gerichtsverfahren geht es jetzt um die Frage, ob der klagende Busfahrer von der VSM in die Stadtwerke „aufsteigen“ darf. Der Mitarbeiter sieht sich nämlich als Leiharbeiter und steht auf dem Standpunkt, dass er als langjähriger VSM-Mitarbeiter einen Anspruch auf Übernahme in die Stammbelegschaft habe, so wie es das neue Zeitarbeitsgesetz vorsehe.

Die Vorsitzende Richterin Julia Kastner stand vor der Frage, ob die VSM als ein „normales“ Unternehmen zu betrachten ist, das eine Fahrdienstleistung für die Stadtwerke übernimmt. Oder ist die VSM de facto eine Zeitarbeitsfirma, die ihre Mitarbeiter an die Stadtwerke verleiht?

Um es gleich zu sagen: Das Gericht kam am Dienstag nicht zu einer abschließenden Meinungsbildung. Vielmehr wurde für Juni ein weiterer Verhandlungstermin angesetzt. Dann sollen die Stadtwerke detailliert erklären, wie der Arbeitseinsatz der rund 150 VSM-Busfahrer erfolgt.

Der klagende Busfahrer jedenfalls gab an, dass er bislang praktisch auf allen Linien eingesetzt worden sei und auch durchaus im Wechsel mit Stadtwerke-Busfahrern. Auch seien die Disponenten, die bislang die Einsätze der VSM-Busfahrer organisiert hätten, von den Stadtwerken gestellt worden.

Erst mit dem Auftauchen der arbeitsrechtlichen Frage, ob die Stadtwerke eventuell VSM-Busfahrer in die Stammbelegschaft aufnehmen müssen, sei das städtische Unternehmen dazu übergegangen, innerhalb der VSM selbst Disponenten vorzuhalten.

Die Stadtwerke sahen sich beim Verhandlungstermin nicht in der Lage, die Fragen des Gerichts zu beantworten. Das soll jetzt in den kommenden Monaten nachgeholt werden. Der Prozess wird fortgesetzt.

Quelle dieses Artikels klick hier : Westfälische Nachrichten