Anwalt rät: Vorsicht im Stau

Staus gehören zu den großen Ferien auf vielen Strecken quasi schon fest dazu.

Neumarkt.Wenn ich die Urlaubserinnerungen meiner Kindheit wachrufe, gehört dazu zwingend ein ganz besonderes Ereignis: Der Verkehrsstau, der sich pünktlich zur Ferienzeit auf der Brennerautobahn bildete. Zwingend verbunden mit diesem unvergleichlichen Erlebnis war die bedeutendste Frage aller Kinder im Stau an ihre Eltern: „Sind wir bald da?“

Das Landgericht Bochum hingegen hatte eine ganz andere Staufrage zu beantworten. Die wurde zwar nicht von Kindern gestellt – aber immerhin waren zwei Kindsköpfe im Spiel. Einer der beiden Streithähne hielt es im Stau hinter all den anderen Urlaubern irgendwann nicht mehr aus. Sehnsüchtig hatte er die ganze Zeit schon auf den gähnend leeren Seitenstreifen geblickt und plötzlich stach ihn der Hafer: Er scherte aus und überholte die Blechkarawane triumphierend rechts. Dummerweise hatte weiter vorne ein Brummi-Kapitän dieselbe Idee und steuerte seinen 40-Tonner ebenfalls auf den Pannenstreifen. Dabei übersah er das herannahende Auto und es krachte. Vor Gericht wurde nun darum gestritten, wer schuld sei.

Zu einem Drittel der Autofahrer, urteilten die Richter. Weil der Pannenstreifen eben einzig und ausschließlich nur bei einem Notfall und sonst nicht genutzt werden darf. Zu zwei Dritteln der Trucker. Weil er erstens ebenfalls den Seitenstreifen rechtswidrig benutzt hat und zudem auch noch durch sein unvorsichtiges Ausscheren den anderen Fahrer gefährdet habe.

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