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Tonnenangabe auf Brücken.

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  • #61
    AW: Tonnenangabe auf Brücken.

    Es kann ja nicht jeder über ein solches Fachwissen verfügen wie du!! Aber dafür schaffe ich es Verordnungen und Gesetze richtig zu lesen und sie zu verstehen!!!
    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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    • #62
      AW: Tonnenangabe auf Brücken.

      Zitat von Dogface Beitrag anzeigen
      Es kann ja nicht jeder über ein solches Fachwissen verfügen wie du!!
      Dass ein Anhänger ein Fahrzeug ist, fällt für dich unter Fachwissen ?????? Na dann wundert mich nix mehr......
      Giacomo Leopardi

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      • #63
        AW: Tonnenangabe auf Brücken.

        Leopardi
        Wieder Falsch. Dass ein Anhänger ein Fahrzeug ist, kannst bei Wikipedia sowohl unter "Anhänger", als auch unter "Fahrzeug" nachlesen.
        Wenn es über einen eigenen Antrieb verfügt, dann ist es ein "Kraftfahrzeug".

        Ich finds echt krass, was hier für ein Unwissen herrscht.
        Wikipedia, "Herr Oberlehrer"! :rofl2[1]:



        Zulässige Gesamtmasse

        Die zulässige Gesamtmasse (zGM), in der deutschen StVO und StVZO auch zulässiges Gesamtgewicht (zGG) genannt, bezeichnet die Summe aus Leergewicht plus maximaler Zuladung eines Kraftfahrzeuges oder einer Fahrzeugkombination. Der Gesetzgeber hat die zGM hierbei in verschiedene Gewichtsklassen eingeteilt, die zum Teil auch maßgeblich für die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis sind. Für die Berechnung der Autobahnmaut für Lkw ist die zgM nicht maßgeblich. Lediglich die Definition mautpflichtiger Fahrzeuge richtet sich nach der zGM. Die Berechnung der Maut (Cent/km) richtet sich dann bei einem mautpflichtigen Nutzfahrzeug nach der Einteilung in die entsprechende Umweltklasse (EURO-Norm) und der Anzahl der Achsen. In Deutschland sind seit 1. Oktober 2015 Lkw mit einer zGM kleiner als 7,5 t (vorher 12,0 t) von der Autobahnmaut befreit.
        Situation in Deutschland

        In Deutschland wird die zulässige Gesamtmasse für Fahrzeuge im § 34 der StVZO beschrieben. Man unterscheidet zwischen PKW (zGM < 2,8 t), schweren PKW und Transporter (zGM < 3,5 t), leichten LKW (zGM < 7,5 t) und mittelschweren LKW (zGM < 18,0 t). Bei einem Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 18 Tonnen spricht man von einem schweren LKW. Die eingeklammerten Angaben in der Tabelle unten beziehen sich auf Fahrzeuge mit Luftfederung.
        Fahrzeuge mit zwei oder weniger Achsen:
        Kraftfahrzeug und Anhänger je 18 t
        Fahrzeuge mit 3 Achsen:
        Kraftfahrzeug 25 t (26 t)
        Anhänger 24 t
        Omnibus als Gelenkfahrzeug 28 t
        Kraftfahrzeug mit 2 Doppelachsen: 32 t
        Fahrzeugkombinationen (Fahrzeug und Anhänger):
        mit 3 Achsen 28 t
        mit 4 Achsen (2 + 2) 36 t
        mit 4 Achsen (3 + 1) 35 t (36 t)
        mehr als 4 Achsen 40 t
        Sattelzugmaschine und Sattelzuganhänger:
        mit 3 Achsen 28 t
        mit 4 Achsen (3 + 1) 35 t (36 t)
        mit 4 Achsen (2 + 2) 36 t (38 t)
        mit 5/6 Achsen (nur im kombinierten Verkehr) 44 t
        Ausnahmeregelungen im Schwertransport
        Sattelzugmaschinen mit 2 Doppelachsen 35 t
        Auflieger 4-fach bereift 10 t je Achse
        Auflieger (Tief- oder Flachbett) 4-fach bereift 12 t je Achse
        Auflieger (Tief- oder Flachbett) 8-fach bereift 20 t je Achse

        Des Weiteren ist die zGM ausschlaggebend für Fahrerlaubnisklassen im Fahrerlaubnisrecht.

        In den aktuellen Verordnungstexten der StVO und StVZO werden die beiden Begriffe zulässiges Gesamtgewicht und zulässige Gesamtmasse synonym verwendet.

        WIKIPEDIA

        Weißt du, was ich krass finde? Das du für Unfrieden hier sorgst. Wir sind im BO eine Gemeinschaft
        und unterstützen uns gegenseitig.
        Zuletzt geändert von Sunlight; 30.09.2016, 23:17.
        Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
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        • #64
          AW: Tonnenangabe auf Brücken.

          Zitat von Sunlight Beitrag anzeigen
          Weißt du, was ich krass finde? Das du für Unfrieden hier sorgst.
          Da musst du mich verwechseln. Der Thread lief die ganze Woche ohne mich. Ich hatte mich bereits am Montag wieder ausgeklinkt. Deine "Gemeinschaft" hat sich untereinander gestritten.
          Giacomo Leopardi

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          • #65
            AW: Tonnenangabe auf Brücken.

            Zitat von Leopardi Beitrag anzeigen
            Da musst du mich verwechseln. Der Thread lief die ganze Woche ohne mich. Ich hatte mich bereits am Montag wieder ausgeklinkt. Deine "Gemeinschaft" hat sich untereinander gestritten.
            Ich "liebe" Unschuldslämmer und Oberlehrer!
            Ich verwechsele nichts, bin auch die Woche über nur kurz hier und lese den Thread. Deine Antworten haben
            das angestachelt. Muss das sein?
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            • #66
              AW: Tonnenangabe auf Brücken.

              Jo freunde...ihr habt euch jetzt von einem kluchscheißer aufmischeln lassen. Das euch das bei howie passiert , mag ja noch angehen. Der verbrähmt sein geschwätz mit geballtem angelesenen fachwissen. Aber das hier gibt mir doch rätsel auf. Ich bin ja auch kein unschuldslamm, aber irgendwann ist gut, bevor man was schreibt was man nicht zurück nehmen kann. Da hat uns jemand auf den arm genommen. Mehr nicht. Also lasst es bitte gut sein. Punkt. Und bernie zahlt die kiste bier. Wer nun recht hat, ist doch mitlerweile scheißegal. Das thema ist doch schon lange verfehlt. Und wem unser geballtes unwissen nerschüttert, mag sich ein anderes forum suchen. In diesem sinne....vertragen wir uns wieder...bitte...

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              • #67
                AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                Zitat von klausi Beitrag anzeigen
                Jo freunde...ihr habt euch jetzt von einem kluchscheißer aufmischeln lassen. Das euch das bei howie passiert , mag ja noch angehen. Der verbrähmt sein geschwätz mit geballtem angelesenen fachwissen. Aber das hier gibt mir doch rätsel auf. Ich bin ja auch kein unschuldslamm, aber irgendwann ist gut, bevor man was schreibt was man nicht zurück nehmen kann. Da hat uns jemand auf den arm genommen. Mehr nicht. Also lasst es bitte gut sein. Punkt. Und bernie zahlt die kiste bier. Wer nun recht hat, ist doch mitlerweile scheißegal. Das thema ist doch schon lange verfehlt. Und wem unser geballtes unwissen nerschüttert, mag sich ein anderes forum suchen. In diesem sinne....vertragen wir uns wieder...bitte...
                :rofl2[1]: Du hast es wieder kurz und bündig auf den Punkt gebracht, klausi.
                Die Gedanken teile ich mit dir, hätte es nicht besser formulieren können.
                Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
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                • #68
                  AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                  An die Experten:Wie schaut es mit Lang-LKW aus? Da gibt es ja unterschiedliche kombinationen.
                  1.) SZM-Auflieger-Hänger
                  2.) Motorwagen-Dolly-Auflieger
                  Mit 1.darf ich drüber mit 2. nicht?????

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                  • #69
                    AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                    Lach....jetzt wirds kompliziert...hast du nicht mitgelesen? Wir haben alle keine ahnung...

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                    • #70
                      AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                      Zitat von klausi Beitrag anzeigen
                      Lach....jetzt wirds kompliziert...hast du nicht mitgelesen? Wir haben alle keine ahnung...
                      :rofl2[1]: Klar, deshalb fahrt ihr ja auch alle schon so lange LKW und habt euren Führerschein alle noch. Keine Ahnung, wird mit Erhalt des CE belohnt!
                      Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
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                      • #71
                        AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                        So, ich hab jetzt heut morgen mit nem Kollegen gewhatsappt, der vor ein paar Jahren eine BKF-Ausbildung gemacht hat und der hat in seinem Fahrschulbuch die entsprechende Seite abfotografiert und mir geschickt. Hier ist sie:



                        Das ist aus einem aktuellen Fahrschulbuch. Achtet auf das Bild, da ist es eingezeichnet wie sich das Gewicht verteilt.

                        Ich denke, jetzt dürften die Unklarheiten beseitigt sein, aber wahrscheinlich werden selbst jetzt noch ein paar Verzweifelte stumpf behaupten, dass es eben doch nicht so ist. Ich mach mir wenigstens die Mühe meine Behauptungen zu belegen.

                        @Sunlight, mit dem von dir zitierten über die Gesamtmasse bin ich völlig mit dir d'accord. Das widerspricht ja nicht dem von mir.
                        Giacomo Leopardi

                        Kommentar


                        • #72
                          AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                          Leopardi
                          @Sunlight, mit dem von dir zitierten über die Gesamtmasse bin ich völlig mit dir d'accord. Das widerspricht ja nicht dem von mir.
                          Och, ja, ist es denn! Wie aufregend,
                          dann gib doch Ruhe, Thema erledigt. Steht doch Alles da und braucht das Fahrschulbuch nicht mehr.
                          :rofl2[1]: Wenn wir irgendwann wieder "Oberlehrer" brauchen, rufen wir dich, versprochen!
                          Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
                          #deletefacebook - Löscht Facebook

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                          • #73
                            AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                            @sunlight
                            Lass gut sein. Für einen zweiten howie fehlt ihm das format. Der wußte wenigstens alles selber besser und mußte nicht erst einen kumpel fragen, der mal vor jahren eine bkf ausbildung gemacht hat. Also hat er keine. Ist schon gut zu wissen. Ich saaachs ja, da hat ein kluchscheißer versucht uns zu veralbern. Da hat er jetzt seit 2012 drauf gewartet, auf seinen großen auftritt bei bo....respekt....

                            Kommentar


                            • #74
                              AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                              Zitat von klausi Beitrag anzeigen
                              @sunlight
                              Lass gut sein. Für einen zweiten howie fehlt ihm das format. Der wußte wenigstens alles selber besser und mußte nicht erst einen kumpel fragen, der mal vor jahren eine bkf ausbildung gemacht hat. Also hat er keine. Ist schon gut zu wissen. Ich saaachs ja, da hat ein kluchscheißer versucht uns zu veralbern. Da hat er jetzt seit 2012 drauf gewartet, auf seinen großen auftritt bei bo....respekt....
                              :rofl2[1]:
                              Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
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                              • #75
                                AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                                Bin ich wenigstens nicht alleine ...

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