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Tonnenangabe auf Brücken.

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  • #16
    AW: Tonnenangabe auf Brücken.

    Zitat von P.anzer Beitrag anzeigen
    @Bernie, was gibst du hier für ein Schwachsinn von dir.
    "Danke" für die "Blume"... :HMM:

    Extra für dich:

    VwV-StVO zu den Zeichen 262:
    Die Beschränkung durch Zeichen 262 gilt bei Fahrzeugkombinationen für das einzelne Fahrzeug, bei Sattelkraftfahrzeugen gesondert für die Sattelzugmaschine einschließlich Sattellast und für die tatsächlich vorhandenen Achslasten des Sattelanhängers.
    (Hervorhebung u.ä, von mir exclusiv für dich, @P.anzer)

    VwV-STVO ist die AMTLICHE Text zu die VZ 262!
    Hier wird EXTRA und sogar trotz Amtspracke IN KLARTEXT geschrieben, daß bei Fahrzeugkombination die tatsächliche Gewicht von EINZELNE Fahrzeuge gilt, und NICHT in Gesamtzug!! Da wird sogar EXTRA erklärt, wie die Sattelzüge zu berücksichtigen sind, nämlich so wie meine von dir als Schwachsinn betitelte Erklärung weiter oben!!
    Wenn du es immer noch nicht glaubst, ruf IIIIRGENDEIN Fahrschule an und frag den Lehrer!!


    Zitat von Leopardi Beitrag anzeigen
    Die einzig richtige Antwort als Schwachsinn abzustempeln finde ich schon sehr bedenklich.
    ...
    Insofern hat Bernie völlig recht.
    Danke! :cheers:

    Ich hab es aus der Fahrschule so in Erinnerung: Auflieger leer 5t + 25t Ladung = 30t. Die teil ich durch 2 und hab dann hinten 15t und vorne zusammen mit der SZM 10t + 15t = 25t.
    ...
    Meine Frage war aber, ob ich die Berechnung des Aufliegers richtig mache oder ob es da eine bestimmte Formel gibt, das weiß ich nicht mehr genau, das war es was ich wissen wollte.
    ...
    Diese Berechnung finde ich sehr fraglich!!
    Da wäre ja von Haus aus jede 2-Achs Sattelzugmaschine überladen, die haben (ohne Sondergenehmigung) max. 18 Tonnen zGG!!
    Wenn wir mal die Sattelzugmaschine anschauen, egal ob EDSCHA oder Kipper, so würde ich viel eher zu 1/4 zu 3/4 tendieren...
    Schließlich ist die Königszapfen DEUTLICH näher an der Stirnwand als die Mittelpunkt der 2 bzw. 3 Auflieger-Achsen zu Heckkante, und somit muss die Auflieger-Achsen DEUTLICH mehr tragen als die Sattelkupplung!!

    Wenn ich richtig zwischen die Zeilen lese, dann geht es hier um Sattelkipper?
    Da musst du doch eh ständig über die Waage...
    Wiege doch hin und wieder mal die Zugmaschine, ohne die Achsen von Auflieger auf die Waage zu haben, dann bekommst du schnell die Gespür dafür, wie dein Kipper am ehesten die optimalste Gewichtsverteilung erreicht... :)

    PS:
    Es sei den, die Sattelzug besteht aus 3-Achs Zugmaschine und 2-Achs Sattelkipper, dann haut's mit 1:1 hin...
    Zuletzt geändert von Original Bernie; 26.09.2016, 17:03.

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    • #17
      AW: Tonnenangabe auf Brücken.

      Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen
      "
      Diese Berechnung finde ich sehr fraglich
      Deswegen hab ich den thread aufgemacht.

      Und mir ging es nicht um Kipper. Wo das Gerücht aufkam weiß ich nicht.
      Giacomo Leopardi

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      • #18
        AW: Tonnenangabe auf Brücken.

        Grade beim kipper, wenn du zb boden lädst...das ist nur augenmaß und gute hoffnung. Da bist du ganz schnell 3 bis 4 t drüber. Das ist glückssache.

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        • #19
          AW: Tonnenangabe auf Brücken.

          So weit richtig...
          Aber wenn man ein und derselbe Baustelle mehrfach anfährt (Beispiel Aushub abfahren), dann weiss man spätestens bei der erste Entladung, um wieviel es zu viel oder zu wenig war, dann kann man bei der nächste Fuhre den Lader winken, etwas weniger bzw. mehr zu laden...


          In übrigen, bei die meisten neuen Lkw's sind ja schon Wiegeeinrichtung drin (abrufbar via Bordcomputer), es ist zwar nicht genau, aber man kann sich merken wie etwa "wenn es 10 Tonne zeigt, sind's in Wirklichkeit 9 Tonne!" o.ä. ...
          So bei vorige Bude, von Motorwagen war's ziemlich genau, für Hänger galt "Faktor 2"!

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          • #20
            AW: Tonnenangabe auf Brücken.

            Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen

            Wenn wir mal die Sattelzugmaschine anschauen, egal ob EDSCHA oder Kipper, so würde ich viel eher zu 1/4 zu 3/4 tendieren...
            Dann wärs ja noch besser, ca. 17.5t vorne und 22.5t hinten. Also alles im grünen Bereich.
            Giacomo Leopardi

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            • #21
              AW: Tonnenangabe auf Brücken.

              Mich interessiert es in der Realität nur in einem Fall...Wenn ich beladen bin darf ich nicht über die Mülheimer Brücke in Köln. Bin ich leer darf ich...
              Ansonsten sind die Brücken doch entweder frei oder ab 3,5/7,5t gesperrt .
              Stau ist Mist, aber vorne gehts....


              Versuchs mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe und Gemütlichkeit....

              Nicht was du bist,ist das was dich ehrt, nur wie du bist,bestimmt deinen Wert":D

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              • #22
                AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                (PS: @ Leopardi: )
                Hat dein SZM kein Waage integriert?
                Was für ein Auto hast überhaupt?

                Kommentar


                • #23
                  AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                  Also wenn ich mir die Kommentare von @Leopardi und @Bernie so durchlese frage ich mich ob ihr in der Fahrschule nur Tanzen und Klatschen gelernt habt.


                  Das Zeichen 262 bezieht sich auf die tatsächliche Masse



                  Das Einfahrverbot bezieht sich bei einzelnen Fahrzeugen auf das tatsächliche Gewicht; bei Sattelkraftfahrzeugen gesondert auf die Sattelzugmaschine einschließlich der Sattellast und auf die tatsächliche Achslast des Sattelanhängers.

                  Also noch einmal, dieses Verkehrszeichen bezieht sich auf das tatsächliche Gewicht des Kompletten Fahrzeuges, und nicht wie nach @Bernies seltsamen Interpretationen des Textes für Szm und Auflieger getrennt.

                  Schalten wir doch mal das Gehirn ein und überlegen mal, da steht ein Schild mit 25t, das heißt also, die Strasse ist für Fahrzeuge über 25t gesperrt. Nach @Bernies Hochrechnung aber will er mit einer Szm mit 25t plus einem Auflieger mit 25t das sind dann, nach Adam Riese und Gustaf Zwerg, 50t , da langfahren. da wir aber in Deutschland nur mit 40t fahren dürfen wäre dann doch das Schild mit dem Hinweis auf 25t völlig witzlos....

                  und für die neunmalklugen gibt es hier nochmal eine Erklärung... http://verkehrszeichen.woxikon.de/50...zeichen-nr-262

                  und hier ein paar Verkehrszeichen zum lernen... http://www.verkehrsportal.de/stvo/anlage_2.php
                  Zuletzt geändert von P.anzer; 26.09.2016, 18:47.
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                  • #24
                    AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                    @bernie
                    Wenn du aus dem selben haufwerk lädst, kannst du bei der nächsten tour schon eine böse überaschung erleben. Ich bin manches mal bleich aus dem wiegehäuschen gekommen. Beim kippsattel merkst du noch was (wenn du wirklich willst) aber dann ist das drauf und du fährst. Ich hab dann abrollcontainer gefahren. Da merkst du kaum ob du 40 oder 44 t hast. Und die container stehen alleine wenn du kommst. Also verlässt du dich aux die erfahrung des radlader/ baggerfahrers. Meistens bist du dann verlassen. Aber ich würde nie auf die idee kommen, in einer solchen unklaren situation, vollbeladen über eine 25t brücke zu fahren. Ich bin doch kein selbtssteller. Booh man....ich weis warum ich keinen sattel fahren will. Allein schon weil das vollluftgefederte auto meinen rücken schont und keinen kaffee verkleckert.

                    Kommentar


                    • #25
                      AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                      Merkst du schon noch, was du schreibst??
                      Zitat von P.anzer Beitrag anzeigen
                      Das Einfahrverbot bezieht sich bei einzelnen Fahrzeugen ...
                      ...
                      des Kompletten Fahrzeuges
                      @P.anzer:
                      Ich wette mit dir um eine Kasten Cola, daß ICH richtig liege, DU nicht!
                      Rufe ein LKW-Fahrlehrer an, und frage ihn!

                      Wenn du meine Adresse brauchst, lass mich wissen, ansonsten ist zu diese Thema nichts mehr zu sagen, denn die AMTLICHE Text sagt schon EINDEUTIG und bedarf keine weitere Erklärung:
                      VwV-StVO zu den Zeichen 262:
                      Die Beschränkung durch Zeichen 262 gilt bei Fahrzeugkombinationen für das einzelne Fahrzeug, bei Sattelkraftfahrzeugen gesondert für die Sattelzugmaschine einschließlich Sattellast und für die tatsächlich vorhandenen Achslasten des Sattelanhängers.


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                      • #26
                        AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                        Ich hole mir jetzt noch was Popcorn und Cola und setze mich hier hin und schaue zu was noch passiert!! :rofl2[1]:
                        Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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                        • #27
                          AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                          ...habe schon Eiswürfelwaffeln ins Gefrierfach gelegt, gekühlte Cola ist demnächst erhältlich... :)

                          Kommentar


                          • #28
                            AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                            Dieses Verkehrszeichen ist ein Einfahrtverbot für bestimmte Fahrzeuge und gibt an, bis zu welchem tatsächlichen Gewicht Kraftfahrzeuge in den gekennzeichneten Bereich gefahren werden darf. Alle Kraftfahrzeuge, deren tatsächliches Gewicht den Wert auf dem Verkehrsschild überschreitet, dürfen in den nach dem Verkehrszeichen folgenden Straßenabschnitt nicht hinein fahren.

                            so steht es auf dieser Seite
                            Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

                            Kommentar


                            • #29
                              AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                              Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen
                              Merkst du schon noch, was du schreibst??


                              @P.anzer:
                              Ich wette mit dir um eine Kasten Cola, daß ICH richtig liege, DU nicht!
                              Rufe ein LKW-Fahrlehrer an, und frage ihn!

                              Wenn du meine Adresse brauchst, lass mich wissen, ansonsten ist zu diese Thema nichts mehr zu sagen, denn die AMTLICHE Text sagt schon EINDEUTIG und bedarf keine weitere Erklärung:

                              @Bernie, man muß den Text auch komplett durchlesen, und nicht seine eigenen Interprdationen bringen.

                              Es steht als Erklärung dahinter :..... bei Sattelkraftfahrzeugen gesondert auf die Sattelzugmaschine einschließlich der Sattellast und die tatsächliche Achslast des Sattelaufliegers.
                              wenn du denn Sinn von diesem Text nicht verstehst, dann Frage doch mal deinen Fahrschullehrer.
                              in search of incredible

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                              • #30
                                AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                                Joo, nu ist ja gut. Alle haben recht. Die geschichte hat aber einen haken. Du kannst bei einem kipper nicht durch augenschein ermitteln wie groß die achslasten sind. Das ist genauso glückssache wie durch fachmännisches treten gegen den reifen einen optimalen luftdruck zu konstantieren. Es geht um das TATSÄCHLICHE gewicht und im falle des sattelzuges um die TATSÄCHLICHEN achslasten. Das ist in diesem falle glückssache und ich würde es lassen. Nu hört auf...da nimmt uns jemand auf den arm.

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