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Tonnenangabe auf Brücken.

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  • #46
    AW: Tonnenangabe auf Brücken.

    PFEIFENDECKEL!!!
    Heute mittag war ich bei TÜV in Ehingen/Donau, da waren gleich 3 Fahrlehrer (2 davon CE-Fahrlehrer) anwesend, und ALLE sagten in Chor, daß bei ein 25-Tonnen-Schild ein Sattelzug mit bis zu 50 Tonnen tatsächliche Gewicht drüber darf!!
    :harhar:

    Es ist so, wie ich oben schrieb:
    Bei ein Sattelzug gilt bei VZ 262 die angegebene, tatsächliche Gewichtsbeschränkung auf je:
    -Sattelzugmaschine PLUS Auflastgewicht

    und
    -Gewicht aller Aufliegerachsen

    Jetzt seid ihr dran...

    Ach ja, ich bin großzügig und stifte die Kiste an die Brummifahrerstammtisch...
    :cheers: :cheers:

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    • #47
      AW: Tonnenangabe auf Brücken.

      Bernie dann sollten deine 3 Fahrlehrer mal ganz schnell ihre Lizenz abgeben!

      In Deutschland sowie in anderen Ländern gelten die gleichen Bedingungen bei diesem Verkehrszeichen! Die Brücke darf nur mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht, wie es auf diesem Schild steht befahren werden! Das gleiche Schild steht auch vor Ortschaften und da heißt es, dass in diesem Ort nur Fahrzeuge mit einem Zulässigen Gesamtgewicht von XX Tonnen diesen Ort durchfahren dürfen. Alles andere ist unlogisch und Blödsinn!

      Kann es sein, dass du es mit der Achslast verwechselst??
      Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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      • #48
        AW: Tonnenangabe auf Brücken.

        Sorry, NEIN!!
        Dies ist tatsächlich NUR in Deutschland so, daß die tatsächliche Gewicht NICHT auf GESAMTZUG gilt, sondern pro Fahrzeugeinheit!
        So habe ich es schon vor 20 Jahren in der Fahrschule gelernt (da fuhren wir regelmäßig übers alte Bismarck-Brücke, die auf 12 Tonne beschränkt ist, während Fahrschul-LKW in Gesamten 16 Tonnen wog), so steht auch in der Text zu VZ 262, (habe ich oft genug zittiert) und es wurde mir heute gleich von 3 Fahrlehrer bestätigt!

        An alle immernochZweifler:
        FRAGT SELBST einen Fahrlehrer!!
        NUR ZU!!!

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        • #49
          AW: Tonnenangabe auf Brücken.

          Die Verkehrsschilder haben in ganz Europa die gleiche Bedeutung und sagen das gleiche aus! Es geht hier um das tatsächliche Gesamtgewicht! Bei 50 Tonnen braucht man gar kein Schild aufbauen, da in Deutschland ein Gesamtgewicht von 40 to bzw 44 to im Kombiverkehr gilt!
          Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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          • #50
            AW: Tonnenangabe auf Brücken.

            Nochmals:
            NUR in Deutschland gilt:
            Diese VZ gilt PRO FAHRZEUG!! NICHT für Fahrzeugkombination!!

            FRAG ENDLICH MAL DEIN FAHRLEHRER DEINES VERTRAUENS!!!
            Danke!
            Bitte!
            Bis dahin EOT, ich wiederhole mich ja nur...

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            • #51
              AW: Tonnenangabe auf Brücken.

              Ich wiederhole mich zwar auch bereits, aber es ist nunmal tatsächlich so, wie Bernie und ich sagen. In Deutschland gelten SZM und Auflieger als 2 Fahrzeuge, beim Hängerzug ist es übrigens genauso. Alle die denken, dass das Schild für den Gesamtzug gilt, das hat euch niemals irgendeiner beigebracht, das schlußfolgert ihr einfach von alleine. Aber es ist nunmal in Deutschland so, wir saugen uns das doch nicht aus den Fingern. Ich hab das mal so gelernt, und auch wenn das schon ein paar Jährchen her ist, gilt das bis heute, das wurde nie verändert. Und auch die Berufskraftfahrer heute, lernen das noch so in der Schule. Ich kann nur den Kopf schütteln, dass hier so viele Berufsfahrer das vergessen haben, oder nie gewußt haben. Es ist ja ok, wenn man mal etwas nicht weiß, kein Problem, aber es nicht zugeben und auf der falschen Meinung beharren, das ist wirklich unnötig oder einfach auch nur lächerlich.
              Giacomo Leopardi

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              • #52
                AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen
                PFEIFENDECKEL!!!
                Heute mittag war ich bei TÜV in Ehingen/Donau, da waren gleich 3 Fahrlehrer (2 davon CE-Fahrlehrer) anwesend, und ALLE sagten in Chor, daß bei ein 25-Tonnen-Schild ein Sattelzug mit bis zu 50 Tonnen tatsächliche Gewicht drüber darf!!
                :harhar:

                Es ist so, wie ich oben schrieb:
                Bei ein Sattelzug gilt bei VZ 262 die angegebene, tatsächliche Gewichtsbeschränkung auf je:
                -Sattelzugmaschine PLUS Auflastgewicht

                und
                -Gewicht aller Aufliegerachsen

                Jetzt seid ihr dran...

                Ach ja, ich bin großzügig und stifte die Kiste an die Brummifahrerstammtisch...
                :cheers: :cheers:

                @Bernie, ach ja, gleich 3 Fahrlehrer beim TÜV getroffen.... Wie hießen die, zufällig Baron von Münchhausen, Pinocchio und der Klabautermann ??
                Man Bernie, merkst du den gar nicht das du dich da total verrannt hast und auf den Holzweg bist. Denke doch einmal Logisch. Wenn eine Straße nach dem VZ 262 für 25t gesperrt ist, bezieht sich die Angabe auf das tatsächliche Gewicht des Fahrzeuges und dabei ist es egal ob es sich um ein Einzelfahrzeug handelt oder um einen Sattelzug. In dem amtlichen Text:

                bei Sattelkraftfahrzeugen gesondert auf die Sattelzugmaschine einschließlich der Sattellast und die tatsächliche Achslast des Sattelaufliegers.

                wird nur Erklärt wie bei einem Sattelzug das tatsächliche Gewicht berechnet wird und mehr sagt dieser Text nicht aus.
                Wenn eine Straße für Fahrzeuge über 25t gesperrt ist ist es doch wohl unlogisch wenn ein Einzelfahrzeug mit 25t die Straße nicht befahren darf, aber ein Sattelzug mit 50t die Straße befahren darf. Denke jetzt mal darüber genau nach bevor du wieder irgend etwas falsches schreibst.........
                in search of incredible

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                • #53
                  AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                  Bernie dafür brauche ich keinen Fahrlehrer fragen, weil ich den Gesetzestext lesen kann! Alle Verkehrszeichen in Europa sind internationalisiert worden! Und dieses Verkehrszeichen ist in ganz Europa gleich und hat die gleiche Bedeutung! Des Weiteren ist ein Auflieger kein Fahrzeug, da man eine SZM braucht um diesen zu bewegen! Bei diesem Verkehrzeichen 25 t handelt es sich um ein Verbot, dass mir sagt das ich mit einem Fahrzeug die Brücke NICHT überqueren darf wenn mein TATSÄCHLICHES GESAMTGEWICHT 25 Tonnen übersteigt! Alle sagen das selbe nur du bist anderer Meinung! Merkst du was??
                  Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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                  • #54
                    AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                    @Leopardi

                    Dann hättest du besser mal aufgepasst und dich nicht mit anderen Dingen beschäftigt!
                    Aber ich gebe auf, ihr habt Recht und ich schöne meine Nerven!
                    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

                    Kommentar


                    • #55
                      AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                      WARUM FRAGT IHR NICHT NACH?????????

                      EINFACH NACHFRAGEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!

                      ANGST VOR DIE WAHRHEIT??????????????????

                      FEIGLING!!!!!!!!!!!!!!!!


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                      • #56
                        AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                        Zitat von P.anzer Beitrag anzeigen
                        @Bernie, ach ja, gleich 3 Fahrlehrer beim TÜV getroffen....
                        Ich vermute mal, du hast kein Führerschein, sonst wüsstest du, wo mancherorts die Führerscheinprüfungen gemacht wird...

                        Und mich LÜGNER zu nennen, DAS nehme ich SEHR übel!!! [smilie=real mad.gi:

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                        • #57
                          AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                          Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen
                          WARUM FRAGT IHR NICHT NACH?????????

                          EINFACH NACHFRAGEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!

                          ANGST VOR DIE WAHRHEIT??????????????????

                          FEIGLING!!!!!!!!!!!!!!!!



                          So Bernie, ich habe die Schnauze auch voll wenn du zu blöd bist Gesetzestexte richtig zu lesen und sie dann einfach nach deinem wirren Gedankengängen einfach so interpretierst wie du sie haben willst, nur damit du recht bekommst, ist bei mir unten durch. Dann auch noch die Lügengeschichte mit den drei Fahrlehrern auftischen ist schon ein Armutszeugnis. So wie du dich hier im Forum gibst und wie du dich benimmst, würde ich dir mal raten hier mal hereinzuschauen....
                          Habe ich ADHS? Wie wird ADHS behandelt? Und: Welche praktischen Tipps können den Alltag mit ADHS erleichtern? Das Infoportal für Erwachsene mit ADHS gibt die Antwort.
                          in search of incredible

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                          • #58
                            AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                            Frieden stiften ... :rofl2[1]: Männer!


                            1. Zulässige Gesamtmasse

                            Die zulässige Gesamtmasse (zGM), in der deutschen StVO und StVZO auch zulässiges Gesamtgewicht (zGG) genannt, bezeichnet die Summe aus Leergewicht plus maximaler Zuladung eines Kraftfahrzeuges oder einer Fahrzeugkombination. ..................
                            Situation in Deutschland
                            In Deutschland wird die zulässige Gesamtmasse für Fahrzeuge im § 34 der StVZO beschrieben. Man unterscheidet zwischen PKW (zGM < 2,8 t), schweren PKW und Transporter (zGM < 3,5 t), leichten LKW (zGM < 7,5 t) und mittelschweren LKW (zGM < 18,0 t). Bei einem Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 18 Tonnen spricht man von einem schweren LKW. Die eingeklammerten Angaben in der Tabelle unten beziehen sich auf Fahrzeuge mit Luftfederung.

                            Kraftfahrzeug mit 2 Doppelachsen: 32 t

                            Fahrzeugkombinationen (Fahrzeug und Anhänger):

                            mit 3 Achsen 28 t
                            mit 4 Achsen (2 + 2) 36 t
                            mit 4 Achsen (3 + 1) 35 t (36 t)
                            mehr als 4 Achsen 40 t

                            Sattelzugmaschine und Sattelzuganhänger:
                            mit 3 Achsen 28 t
                            mit 4 Achsen (3 + 1) 35 t (36 t)
                            mit 4 Achsen (2 + 2) 36 t (38 t)
                            mit 5/6 Achsen (nur im kombinierten Verkehr) 44 t

                            Vorschriftzeichen nach Anlage 2 zu § 41 StVO



                            Verkehrszeichen 262 (Verbot für Fahrzeuge über der angegebenen) tatsächlichen Masse
                            (zulässiges Gesamtgewicht (zGG) genannt, bezeichnet die Summe aus Leergewicht plus maximaler Zuladung eines Kraftfahrzeuges oder einer Fahrzeugkombination)

                            Dann gibt es hier noch so ein schönes Verkehrszeichen:



                            Hier darf das tatsächliche Gewicht pro Achse nicht überschritten werden.
                            Zuletzt geändert von Sunlight; 30.09.2016, 22:40.
                            Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
                            #deletefacebook - Löscht Facebook

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                            • #59
                              AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                              Frieden stiften braucht man erst wenn es auch Krieg gab! Nur wie es Bernie in einem anderen Thread schrieb " So wie man es in den Wald hineinschreit........" Wer austeilen kann der muss auch einstecken können!
                              Aber ich werde mich dazu jetzt nicht mehr äußern, da ich meine Nerven noch brauche! Die beiden haben recht und ich meine Ruhe! Und wenn beide meinen ich darf mit 50 to über eine Brücke fahren die nur für 25 to zugelassen ist, dann sollen sie es von mir aus machen!

                              Ich weiss bestimmt auch nicht alles aber ich würde nie darauf kommen, meine Meinung so durchzuboxen! Auch wenn ich einen Fahrlehrer fragen würde, wenn und er mir Recht gäbe, würde Bernie es nicht glauben! Also beende ich die Diskussion!
                              Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

                              Kommentar


                              • #60
                                AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                                Zitat von Dogface Beitrag anzeigen
                                Des Weiteren ist ein Auflieger kein Fahrzeug, da man eine SZM braucht um diesen zu bewegen!
                                Wieder Falsch. Dass ein Anhänger ein Fahrzeug ist, kannst bei Wikipedia sowohl unter "Anhänger", als auch unter "Fahrzeug" nachlesen.
                                Wenn es über einen eigenen Antrieb verfügt, dann ist es ein "Kraftfahrzeug".

                                Ich finds echt krass, was hier für ein Unwissen herrscht.
                                Giacomo Leopardi

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