AW: Tonnenangabe auf Brücken.
PFEIFENDECKEL!!!
Heute mittag war ich bei TÜV in Ehingen/Donau, da waren gleich 3 Fahrlehrer (2 davon CE-Fahrlehrer) anwesend, und ALLE sagten in Chor, daß bei ein 25-Tonnen-Schild ein Sattelzug mit bis zu 50 Tonnen tatsächliche Gewicht drüber darf!!
:harhar:
Es ist so, wie ich oben schrieb:
Bei ein Sattelzug gilt bei VZ 262 die angegebene, tatsächliche Gewichtsbeschränkung auf je:
-Sattelzugmaschine PLUS Auflastgewicht
und
-Gewicht aller Aufliegerachsen
Jetzt seid ihr dran...
Ach ja, ich bin großzügig und stifte die Kiste an die Brummifahrerstammtisch...
:cheers: :cheers:
PFEIFENDECKEL!!!
Heute mittag war ich bei TÜV in Ehingen/Donau, da waren gleich 3 Fahrlehrer (2 davon CE-Fahrlehrer) anwesend, und ALLE sagten in Chor, daß bei ein 25-Tonnen-Schild ein Sattelzug mit bis zu 50 Tonnen tatsächliche Gewicht drüber darf!!
:harhar:
Es ist so, wie ich oben schrieb:
Bei ein Sattelzug gilt bei VZ 262 die angegebene, tatsächliche Gewichtsbeschränkung auf je:
-Sattelzugmaschine PLUS Auflastgewicht
und
-Gewicht aller Aufliegerachsen
Jetzt seid ihr dran...
Ach ja, ich bin großzügig und stifte die Kiste an die Brummifahrerstammtisch...
:cheers: :cheers:
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