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Tonnenangabe auf Brücken.

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  • #31
    AW: Tonnenangabe auf Brücken.

    Klausi dafür ist mein tatsächliches Gewicht zu schwer, um mich auf den Arm zu nehmen! 😀😀😀
    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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    • #32
      AW: Tonnenangabe auf Brücken.

      KANN ICH!!!
      Du aber offensichtlich nicht!!
      Nochmals, alles andere macht kein Sinn, dich davon zu überzeugen:
      RUF EIN LKW-FAHRLEHRER AN!!!!!!!!!!!!!!
      Denn das Wort "Gesondert" will sagen:
      Gesondert zu:
      die Sattelzugmaschine einschließlich der Sattellast
      und
      die tatsächliche Achslast des Sattelaufliegers.
      RUF EIN LKW-FAHRLEHRER AN!!!!!!!!!!!!!!

      (PS: Gilt die Einsatz? :) )

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      • #33
        AW: Tonnenangabe auf Brücken.

        Jo markus....ist glückssache, ob du nach dem morgendlichen wiegen auf der badestubenwaage noch gute laune hast....lach...
        Bernie, hör du auch auf...ist gut jetzt....

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        • #34
          AW: Tonnenangabe auf Brücken.

          Uiuiui, was isn hier los? Also ich bin jetzt doch sehr überrascht dass offensichtlich die meisten hier garnicht wissen, dass SZM und Auflieger als 2 Fahrzeuge gelten und ein Teil des Auflieger Gewichts zur SZM dazugezählt wird. Da kann ich ja lange nach der Berechnung fragen wenn das gar nicht bekannt ist. Ausser Bernie und mir scheint das hier keiner zu wissen. Also vergesst meine Frage.

          Am besten ihr fragt in euren Firmen mal die jungen Fahrer die eine Berufskraftfahrerausbildung haben, die wissen das in der Regel alle. Die älteren Fahrer die schon 20-30 Jahre fahren, denken tatsächlich es handelt sich bei einem Sattelzug um ein einzelnes Fahrzeug. Ich dachte, hier im Forum wäre das auch bekannt. Aber egal. Ihr könnt auch jeden Fahrlehrer fragen, die wissen das auch.
          Giacomo Leopardi

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          • #35
            AW: Tonnenangabe auf Brücken.

            Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen
            KANN ICH!!!
            Du aber offensichtlich nicht!!
            Nochmals, alles andere macht kein Sinn, dich davon zu überzeugen:
            RUF EIN LKW-FAHRLEHRER AN!!!!!!!!!!!!!!
            Denn das Wort "Gesondert" will sagen:
            Gesondert zu:

            und

            RUF EIN LKW-FAHRLEHRER AN!!!!!!!!!!!!!!

            (PS: Gilt die Einsatz? :) )
            OK. Bernie, ich nehme die Herausforderung an, wenn ich recht habe bekomme ich eine Kiste Flensburger......
            Ich sage:
            Das Gesondert sagt nur aus, das bei Sattelkraftfahrzeugen, die kombination aus Szm, Auflieger plus Ladung, nur maximal 25t haben dürfen.
            in search of incredible

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            • #36
              AW: Tonnenangabe auf Brücken.

              @leopardie
              Das habe ich dir am anfang dieses elenden threads geschrieben, kollege panzer hat den gesetzestext mit erkläring nachgeschoben. Im übrigen spielst du hier garnicht mehr mit. Das thema hat sich mitlerweile verselbstständigt . Aber ohne dich....und tschüsss....

              Kommentar


              • #37
                AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                Doppelpost
                Zuletzt geändert von Leopardi; 26.09.2016, 20:27.
                Giacomo Leopardi

                Kommentar


                • #38
                  AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                  Hallo Klausi, was meinst du mit ohne mich und nicht mitspielen? Ist das kein öffentliches Forum mehr ?
                  Giacomo Leopardi

                  Kommentar


                  • #39
                    AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                    Zitat von klausi Beitrag anzeigen
                    @leopardie
                    Das habe ich dir am anfang dieses elenden threads geschrieben, kollege panzer hat den gesetzestext mit erkläring nachgeschoben. Im übrigen spielst du hier garnicht mehr mit. Das thema hat sich mitlerweile verselbstständigt . Aber ohne dich....und tschüsss....
                    :rofl2[1]: @Leopardi, hier hast du was zu tun:

                    Achslastberechnung bei einem LKW (Beispiel)
                    weitere Beispiele dazu

                    weitere Übungsaufgaben dazu

                    Download: Achslastberechnungen (Eine Excel-Datei zur Berechnung von Achslasten (erh1.xls, 160kBytes ))

                    Javascript Achslastrechner -->Daten in eine Maske eingeben --> Schalter betätigen --> Achslasten werden ausgespuckt



                    Der Fahrer eines Lkw hat u.a. zu beachten, dass

                    keine zulässige Achslast überschritten wird.
                    das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs(Fz) nicht überschritten wird und
                    die erforderliche Mindestlast an der Lenkachse nicht unterschritten wird.

                    (20% des tatsächlichen Gesamtgewichts)

                    Achslastberechnung bei einem LKW (Beispiel)

                    Leopardi
                    Einfache Frage: Darf man mit einem voll beladenen Sattelzug der 40t hat, über eine Brücke fahren, die mit 25t gekennzeichnet ist?
                    Kurze Antwort: "NEIN"! @P.anzer und @klausi haben die übrigen Erklärungen gegeben, Punkt!
                    Alle Unklarheiten beseitigt.
                    Zuletzt geändert von Sunlight; 26.09.2016, 22:13.
                    Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
                    #deletefacebook - Löscht Facebook

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                    • #40
                      AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                      kennt noch jemand Howie????????:rofl2[1]:

                      Kommentar


                      • #41
                        AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                        Da fällt mir der Text von meinem Mitstreiter Dean Kockel ein. Den klaue ich jetzt mal und poste ihn hier:

                        wenn ein Kraftfahrer alle Regeln und Gesetze zu 100% einhalten kann, steht ihm ein Doktortitel in:

                        Verkehrsrecht
                        Versicherungsrecht
                        Sozialvorschriften
                        Ladungssicherung
                        Güterkraftverkehr
                        EU-Recht
                        Abfallwirtschaft
                        Transport und Verkehr
                        Ernährungswissenschaften
                        Hydrauliktechnik
                        Drucklufttechnik
                        Elektrotechnik und Elektronik
                        Mechatronik
                        Physik
                        Mengenlehre
                        Innenarchitektur
                        Rethorik
                        Kummunikationstechnik
                        Haustechnik
                        Transport und Logistik
                        Völkerverständigung
                        Migrationspolitik
                        ...
                        u.v.m.

                        auf jeden Fall zu.

                        Da sag noch mal einer....Berufskraftfahrer ist kein anspruchsvoller BERUF

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                        • #42
                          AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                          Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                          Da fällt mir der Text von meinem Mitstreiter Dean Kockel ein. Den klaue ich jetzt mal und poste ihn hier:

                          wenn ein Kraftfahrer alle Regeln und Gesetze zu 100% einhalten kann, steht ihm ein Doktortitel in:

                          Verkehrsrecht
                          Versicherungsrecht
                          Sozialvorschriften
                          Ladungssicherung
                          Güterkraftverkehr
                          EU-Recht
                          Abfallwirtschaft
                          Transport und Verkehr
                          Ernährungswissenschaften
                          Hydrauliktechnik
                          Drucklufttechnik
                          Elektrotechnik und Elektronik
                          Mechatronik
                          Physik
                          Mengenlehre
                          Innenarchitektur
                          Rethorik
                          Kummunikationstechnik
                          Haustechnik
                          Transport und Logistik
                          Völkerverständigung
                          Migrationspolitik
                          ...
                          u.v.m.

                          auf jeden Fall zu.

                          Da sag noch mal einer....Berufskraftfahrer ist kein anspruchsvoller BERUF
                          :rofl2[1]: Die Zusammenstellung gut!
                          Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
                          #deletefacebook - Löscht Facebook

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                          • #43
                            AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                            Mit einem wort...howie...

                            Kommentar


                            • #44
                              AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                              @Bernie, was ist jetzt eigentlich mit der Kiste Flensburger ? Du wolltest Wetten und hast verloren..........Also stehe jetzt dazu.
                              in search of incredible

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                              • #45
                                AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                                Bernie zahlt, ganz sicher. Die frage ist, ob für ihn die sache endlich gültig ausdiskutiert ist. Du kennst doch bernie....lach...jedenfalls kein drückeberger...lass dir lieber eine kiste tannenzäpfle schicken. Ist weit besser als flens....;-))

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