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Tonnenangabe auf Brücken.

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  • Tonnenangabe auf Brücken.

    Einfache Frage: Darf man mit einem voll beladenen Sattelzug der 40t hat, über eine Brücke fahren, die mit 25t gekennzeichnet ist?
    Ich höre darüber verschiedenste Angaben. Ich gehöre auch zu denen die denken, dass man es darf. Vielleicht gibt es hier jemanden, der es genau weiß.
    Giacomo Leopardi

  • #2
    AW: Tonnenangabe auf Brücken.

    Mit deinem sattel vollgeladen lieber nicht. Es gilt zugfahrzeug und anhänger getrennt. Vollgeladen hat dein auflieger allein an ladung 25t. Also lass es. Mit meinem brückenzug wäre das kein problem.

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    • #3
      AW: Tonnenangabe auf Brücken.

      Verbot für Fahrzeuge über angegebenes tatsächliches Gewicht

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      • #4
        AW: Tonnenangabe auf Brücken.

        Dieses Verkehrszeichen ist ein Einfahrtverbot für bestimmte Fahrzeuge und gibt an, bis zu welchem tatsächlichen Gewicht Kraftfahrzeuge in den gekennzeichneten Bereich gefahren werden darf. Alle Kraftfahrzeuge, deren tatsächliches Gewicht den Wert auf dem Verkehrsschild überschreitet, dürfen in den nach dem Verkehrszeichen folgenden Straßenabschnitt nicht hinein fahren.
        Erklärung zu Verbot für Fahrzeuge über angegebenes tatsächliches Gewicht (Vorschriftzeichen Nr. 262)

        KategorieVorschriftzeichenHinweiseDas tatsächliche Gewicht eines Fahrzeuges ist die Summe aus dem Leergewicht und der momentanen Zuladung. Das Leergewicht kann man den Fahrzeugpapieren entnehmen. Als Führer eines Kraftfahrzeuges ist man verpflichtet diese Werte zu kennen und anhand des momentanen tatsächlichen Gewichts entscheiden zu können, ob man eine Straße benutzen darf oder nicht.BGH UrteileDas Einfahrverbot bezieht sich bei einzelnen Fahrzeugen auf das tatsächliche Gewicht; bei Sattelkraftfahrzeugen gesondert auf die Sattelzugmaschine einschließlich der Sattellast und auf die tatsächliche Achslast des Sattelanhängers.

        in search of incredible

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        • #5
          AW: Tonnenangabe auf Brücken.

          Ansonsten könnte man sich das Schild ja auch gleich sparen. Allerdings in Tschechien ignoriere ich die Schilder auch desöfteren, weil sonst weißt du nicht mehr wo du fahren sollst.
          PERVERS IST WENN DEUTSCHE STAATSBÜRGER SCHUTZ SUCHEN MÜSSEN VOR SCHUTZSUCHENDEN!

          ​​​​​In der internationalen Politik geht es
          nie um Demokratie oder Menschenrechte.
          Es geht um die Interessen von Staaten.
          Merken sie sich das, egal was man Ihnen im
          Geschichtsunterricht erzählt.
          Egon Bahr


          Der grosse Krieg beginnt nicht mit dem ersten Schuss, sondern beginnt mit dem lustvollen Schüren von Kriegsbereitschaft im Namen der Wahrheit.

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          • #6
            AW: Tonnenangabe auf Brücken.

            @P.anzer hat die treffende Zeile schon genannt:
            Zitat von P.anzer Beitrag anzeigen
            Das Einfahrverbot bezieht sich bei einzelnen Fahrzeugen auf das tatsächliche Gewicht; bei Sattelkraftfahrzeugen gesondert auf die Sattelzugmaschine einschließlich der Sattellast und auf die tatsächliche Achslast des Sattelanhängers.


            In Klartext:
            Wenn die Brücke auf 25 Tonne beschränkt ist, dann darf die Sattelzug maximal wiegen:
            Sattelzugmaschine INCL. Auflieger-Auflast max. 25 Tonne
            +Auflieger EXCL. Zugmaschine-Auflast max. 25 Tonne
            = theoretische maximal zulässige Gewicht einer (Schwerlast-)Sattelzuggespann an 25-Tonne-Brücke: 50 Tonne tatsächliche Gewicht!

            Die oben zittierte Zeile ist zu finden unter "VZ 262" (VZ steht für Verkehrszeichen)

            ABER VORSICHT!!
            Dies gilt NUR in Deutschland so!!
            In alle andere Länder gilt an dieser Verkehrszeichen die GESAMTZUGMASSE, und NICHT je Fahrzeug!!!

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            • #7
              AW: Tonnenangabe auf Brücken.

              Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen
              @P.anzer hat die treffende Zeile schon genannt:


              In Klartext:
              Wenn die Brücke auf 25 Tonne beschränkt ist, dann darf die Sattelzug maximal wiegen:
              Sattelzugmaschine INCL. Auflieger-Auflast max. 25 Tonne
              +Auflieger EXCL. Zugmaschine-Auflast max. 25 Tonne
              = theoretische maximal zulässige Gewicht einer (Schwerlast-)Sattelzuggespann an 25-Tonne-Brücke: 50 Tonne tatsächliche Gewicht!

              Die oben zittierte Zeile ist zu finden unter "VZ 262" (VZ steht für Verkehrszeichen)

              ABER VORSICHT!!
              Dies gilt NUR in Deutschland so!!
              In alle andere Länder gilt an dieser Verkehrszeichen die GESAMTZUGMASSE, und NICHT je Fahrzeug!!!

              @Bernie, was gibst du hier für ein Schwachsinn von dir. Dort steht doch klar und deutlich :

              "Alle Kraftfahrzeuge, deren tatsächliches Gewicht den Wert auf dem Verkehrsschild überschreitet, dürfen in dem nach dem Verkehrszeichen folgenden Straßenabschnitt nicht hineinfahren,!"

              Das heißt im Klartext, das Leergewicht des Fahrzeuges, in diesem Fall SZM und Auflieger zusammen, Plus das Gewicht der Ladung dürfen wie in diesem Fall die 25 Tonnen nicht überschreiten.
              in search of incredible

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              • #8
                AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                Oje, mit ein paar falschen Antworten habe ich ja gerechnet, aber hier herrscht ja totale Unkenntnis was die Berechnung des Aufliegers angeht. Vor allem Panzer glänzt mit totalem Unwissen.

                Zitat von P.anzer Beitrag anzeigen
                @Bernie, was gibst du hier für ein Schwachsinn von dir.
                Die einzig richtige Antwort als Schwachsinn abzustempeln finde ich schon sehr bedenklich.

                Mensch Panzer, wenn es so einfach wäre wie du sagst SZM und Auflieger einfach zusammenzuzählen, dann würde meine Frage oben ja gar keinen Sinn ergeben. Ist dir das nicht aufgefallen?

                Natürlich werden SZM und Auflieger getrennt behandelt, also als 2 Fahrzeuge. Das habe ich hier als Basiswissen vorausgesetzt, deswegen habe ich das gar nicht erwähnt. Die Frage ist, wie das Gewicht des Aufliegers genau auf Vorder und Hinterachse verteilt wird.

                Ich hab es aus der Fahrschule so in Erinnerung: Auflieger leer 5t + 25t Ladung = 30t. Die teil ich durch 2 und hab dann hinten 15t und vorne zusammen mit der SZM 10t + 15t = 25t.

                In dieser Konstellation 25 + 15 darf man in Deutschland über 25t Brücken fahren, das ist Fakt. Insofern hat Bernie völlig recht.

                Meine Frage war aber, ob ich die Berechnung des Aufliegers richtig mache oder ob es da eine bestimmte Formel gibt, das weiß ich nicht mehr genau, das war es was ich wissen wollte.

                Am besten wäre es, wenn jetzt nur noch die Antworten, die es genau wissen. Danke.
                Giacomo Leopardi

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                • #9
                  AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                  Ich halte das alles generell für Unsinn weil einzig die Achslachst für die Brücke Wichtig ist.

                  Just sayin'

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                  • #10
                    AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                    @leopardi
                    Wir sind doch hier nicht bei dir auf dem prüfstand. Wie willst du die tatsächliche aufliegelast ermitteln und wieviel achslast hat dann noch dein auflieger. Wars nicht kipper? Ich hab dir gesagt lass die finger davon. Beim anhängerzug ist das anders. Da solltest du wissen, was auf den einheiten verladen ist. Wie man die aufliegelast ermittelt googel mal selber. Mußte ich auch erst wieder aufrufen, da ich mit sattel nur wenig zu tun hab. Alles beantwortet? Fein....nächste frage...

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                    • #11
                      AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                      Zitat von klausi Beitrag anzeigen
                      @leopardi
                      Wir sind doch hier nicht bei dir auf dem prüfstand. Wie willst du die tatsächliche aufliegelast ermitteln und wieviel achslast hat dann noch dein auflieger. .
                      Genau dafür gibt es eine Formel die jeder mal in der Fahrschule gelernt hat.
                      Giacomo Leopardi

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                      • #12
                        AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                        Ebend....graue theorie....wie willst du beim kipper ermitteln wie dasTATSÄCHLICHE gewicht verteilt ist? Da kann ich dir arien von achsverwiegungen singen. Da kommst du aus dem staunen nicht mehr raus. Im übrigen hat kollege panzer dir den genauen gesetzestext MIT erklärung zitiert. Das sollte genügen. Wenn du das weiter vertiefen möchtest, stelle ich dir anheim dich in howies kraftfahrerforum anzumelden. Da kriegst du eine doktorarbeit über achslasten um die ohren gehauen die sich gewaschen hat.

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                        • #13
                          AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                          Lieber Klausi, es gibt für dich wirklich keinen Grund dich aufzuregen. Alles was ich wissen möchte ist, wie die genaue Formel lautet nach der man das Gewicht des Aufliegers verteilt. Dafür gibt es eine genaue Berechnung. Ob die praxistauglich ist oder nicht soll jetzt garnicht das Thema sein. Weißt du im ernst nicht was ich mein?

                          Und Panzers Gesetzesentwurf ist völlig richtig, bezieht sich aber auf ein einzelnes Fahrzeug, also gilt nicht einfach so für Sattelzug.
                          Giacomo Leopardi

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                            Ist doch ganz einfach!! Sehe ich ein solches Schild, fahre ich einfach nicht drüber! Punkt!! Oder wenn ich nicht mehr drehen kann, mache ich die Augen zu und fahre drüber! Da ist mir die Formel sch****egal! Übrigens habe ich vor über 25 Jahren meinen Lappen gemacht und dann darf man auch was vergessen!
                            Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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                            • #15
                              AW: Tonnenangabe auf Brücken.

                              Jep....so ist es. Ein tip....die formel hat tante wicki im kopf. Die gute alte....
                              übrigens reg ich mich nicht auf. Ich sitz hier ganz entspannt bei einem feierabendweizen. Und die formel wird on diesem falle nix nützen. Es geht nicht um das zulässige auflagegewicht sondern um das tatsächliche. Übern daumen wird das knapp. Mit dem kipper wäre mir das zu unsicher. Wenn ich weis was ich geladen hab kann ich mir das am finger ablutschen. Aber seid ehrlich, ihr sattelfahrer...wie oft habt ihr das auflagegewicht überschritten? Da reichen paar paletten h-milch an die stirnwand.

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