Die Vereinbarung betrifft ausländische Transportunternehmen, die in Dänemark Kabotagebeförderungen mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen sowie Vor- oder Nachläufe im Kombinierten Verkehr durchführen. Berlin. Die dänische
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Die Vereinbarung betrifft ausländische Transportunternehmen, die in Dänemark Kabotagebeförderungen mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen sowie Vor- oder Nachläufe im Kombinierten Verkehr durchführen. Berlin. Die dänische
WeiterlesenDie Enttäuschung ist riesengroß, eine schallende Ohrfeige für alle, die seit Jahren unter Lärm und Abgasen in Passau zu leiden haben. Doch das Durchfahrtsverbot für
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