Lenk- und Ruhezeiten 2026: Der große Spickzettel für die Kabine (inkl. neuer 2,5t-Regel)

Wer im Fernverkehr unterwegs ist, hat die Uhr immer im Nacken. Ein kleiner Rechenfehler, und das BALM (Bundesamt für Logistik und Mobilität) bittet zur Kasse. Besonders 2026 gibt es wieder Fallstricke, die teuer werden können – vor allem für Fahrer von leichten Nutzfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr. Damit Sie im Dschungel der Paragrafen den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Regeln kurz und knapp zusammengefasst.

Die „Goldene Regel“: Tägliche Lenkzeit
Der Standard ist einfach: 9 Stunden reine Fahrzeit pro Tag sind erlaubt.

  • Der Joker: Zweimal pro Woche (Montag 00:00 bis Sonntag 24:00 Uhr) dürfen Sie auf 10 Stunden verlängern.

Die Pause: 45 Minuten sind Pflicht
Spätestens nach 4,5 Stunden Lenkzeit muss der LKW stehen.

  • Am Stück: 45 Minuten Pause.
  • Die Stückelung (Achtung!): Die Pause darf aufgeteilt werden, aber nur in dieser Reihenfolge:
    1. Teil: Mindestens 15 Minuten.
    2. Teil: Mindestens 30 Minuten.
    • Warnung: Andersherum (erst 30, dann 15) ist verboten und wird als Verstoß geahndet!

Wochen-Lenkzeit: Das 90-Stunden-Limit
Hier passieren die meisten Fehler bei der „Doppelwoche“.

  • Eine Woche: Maximal 56 Stunden.
  • Zwei Wochen (Doppelwoche): Zusammen maximal 90 Stunden.
    • Beispiel: Wer in Woche 1 volle 56 Stunden fährt, darf in Woche 2 nur noch 34 Stunden ans Steuer!

Die Ruhezeit: Schlafen ohne Störung

  • Regulär: 11 Stunden am Stück innerhalb von 24 Stunden nach Arbeitsbeginn.
  • Splitting: 3 Stunden + 9 Stunden (Ergibt 12 Stunden, ist aber erlaubt).
  • Verkürzt: Dreimal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten dürfen es 9 Stunden sein.

Neu ab 1. Juli 2026: Die „Sprinter-Regel“
Ab dem 1. Juli 2026 wird es ernst für die „Kleinen“. Die Pflicht zum Einbau eines intelligenten Tachographen (Gen 2) und die Einhaltung der Lenkzeiten gilt dann auch für Fahrzeuge über 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, wenn sie im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden. Wer also mit einem großen Transporter oder Gespann international fährt, muss sich ab Sommer an genau diese Regeln halten.

Bußgeld-Falle
Schon eine Unterschreitung der Ruhezeit um weniger als eine Stunde kann 30 Euro kosten – pro Fall. Bei Vorsatz oder systematischen Verstößen werden schnell vierstellige Summen für den Unternehmer fällig. Speichern Sie sich diesen Artikel als Lesezeichen, um im Zweifel kurz nachzuschauen.

Quelle: Informationen des BALM / VO (EG) Nr. 561/2006 / Redaktion BrummiOnline

Foto: Daimler Truck AG

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel wurde mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit. Im Zweifelsfall gelten immer die offiziellen Gesetzestexte.