Das neue Jahr 2026 ist erst wenige Tage alt, und viele Unternehmer und Disponenten sitzen gerade über der Fuhrpark-Kalkulation für die kommenden Monate. Dabei sorgt eine Entscheidung, die fast im Weihnachtstrubel untergegangen wäre, jetzt für massives Aufatmen in der Branche. Die Mautbefreiung für E-LKWs und Wasserstoff-Trucks läuft nicht – wie viele befürchteten – schon bald aus. Der Gesetzgeber hat die Frist massiv verlängert: Freie Fahrt gilt ab sofort weiter bis ins Jahr 2031! Wir fassen zusammen, was diese versteckte Gesetzesänderung für Ihre Planung in diesem Jahr bedeutet und wie viel Geld Sie wirklich sparen.
Die neue Rechtslage im Detail
Am 1. Dezember 2025 ist das „Vierte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ in Kraft getreten. Die wichtigste Änderung versteckt sich im Kleingedruckten, hat aber finanzielle Auswirkungen in Millionenhöhe für deutsche Speditionen. Bisher gingen die meisten Kalkulationen davon aus, dass sogenannte „Zero Emission Vehicles“ (ZEV) nur bis zum 31. Dezember 2025 von der LKW-Maut befreit sind. Ab 2026 sollten sie lediglich einen rabattierten Satz von 75 Prozent zahlen.
Doch das ist vom Tisch. Wie Toll Collect und das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) bestätigen, wird die vollständige Mautbefreiung bis zum 30. Juni 2031 verlängert. Damit nutzt Deutschland den rechtlichen Spielraum der europäischen Eurovignetten-Richtlinie maximal aus, um den Umstieg auf alternative Antriebe attraktiver zu machen.
Das Rechenbeispiel: So viel sparen Sie wirklich
Warum ist diese Meldung gerade jetzt im Januar so wichtig? Weil die CO2-Maut für Diesel-LKWs die Kosten massiv in die Höhe treibt. Ein Rechenbeispiel aus der Praxis zeigt den Hebel:
Ein klassischer Euro-6-Sattelzug zahlt aktuell (inklusive CO2-Aufschlag) rund 0,348 Euro Maut pro Kilometer. Bei einer typischen Fernverkehrs-Laufleistung von 100.000 Kilometern im Jahr summieren sich die Mautkosten auf 34.800 Euro.
Ein emissionsfreier LKW wie der eActros 600 oder MAN eTGX zahlt 0 Euro.
Durch die Verlängerung der Frist bis 2031 summiert sich dieser Vorteil über eine Haltedauer von 5 Jahren auf über 170.000 Euro. Diese Summe gleicht den aktuell noch sehr hohen Anschaffungspreis der E-LKWs zu einem großen Teil aus. Wer jetzt kalkuliert, hat Planungssicherheit für ein halbes Jahrzehnt.
Was zählt als emissionsfrei (CO2-Klasse 5)?
Wichtig für die Praxis: Nicht jeder LKW mit Stecker ist automatisch befreit. Die Definition orientiert sich streng an den neuen CO2-Emissionsklassen. Befreit sind Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5.
Dazu gehören technisch:
- Reine batterieelektrische LKWs (BEV)
- Wasserstoff-Brennstoffzellen-LKWs
- Fahrzeuge mit Wasserstoff-Verbrennungsmotor (sofern die Emissionswerte unter 1 g CO2/kWh liegen)
Achtung bei Gas-LKWs (LNG und CNG): Diese fallen in der Regel nicht in die Klasse 5 und profitieren nicht von der kompletten Befreiung, auch wenn sie oft sauberer sind als Diesel. Hier lohnt sich ein genauer Blick in die Fahrzeugpapiere (Feld V.7).
Keine Bürokratie-Falle: Die automatische Verlängerung
Für Unternehmer, die bereits E-LKWs im Einsatz haben, gibt es eine weitere gute Nachricht zum Jahresstart. Toll Collect hat angekündigt, dass Fahrzeuge, die bereits in der Datenbank als „mautbefreit“ registriert sind, nicht neu angemeldet werden müssen. Die Gültigkeit der Befreiung im System wird automatisch verlängert. Eine erneute Prüfung ist erst nach Ablauf der neuen Fristen notwendig. Das spart Verwaltungsaufwand und verhindert böse Überraschungen bei der nächsten Mautabrechnung.
Fazit
Die Verlängerung ist ein starkes Signal der Politik. Für Spediteure, die 2026 über eine Flottenerneuerung nachdenken, verschiebt sich die Wirtschaftlichkeit deutlich zugunsten des E-Antriebs, vorausgesetzt, die Ladeinfrastruktur auf den eigenen Routen passt.
Quelle: Informationen von Toll Collect & BALM / Redaktion BrummiOnline
Foto: BALM
