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  • #46
    Urlaub verjährt nicht

    Resturlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig darauf hinweist. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts könnte weitreichende Folgen für Unternehmen und Arbeitnehmer haben.

    Es ist eine Entscheidung, die weitreichende Folgen für Firmen und Arbeitnehmer haben könnte: Der Resturlaub eines Beschäftigten kann nicht mehr ohne Weiteres verfallen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung, die das Bundesarbeitsgericht am Dienstag getroffen hat. Die Erfurter Richter kippen die bisher gültige Frist, nach der Urlaubsansprüche grundsätzlich nach drei Jahren verjähren.

    Die Frist fällt zwar nicht komplett weg, sie gilt aber nur noch unter einer Bedingung: Urlaubsansprüche verfallen nur dann nach drei Jahren, wenn der Arbeitgeber einen Beschäftigten rechtzeitig und persönlich auf seinen Resturlaub hingewiesen und ihn aufgefordert hat, diesen auch zu nehmen. Wenn nicht, dann kann ein Beschäftigter nicht genommene Urlaubstage auch noch nach vielen Jahren einfordern. Womöglich - auch diese Frage steht seit heute im Raum - kann ein Beschäftigter für nicht genommene Urlaubstage auch eine finanzielle Entschädigung verlangen.

    Um die Tragweite der Entscheidung zu verstehen, hilft ein Blick ins Bundesurlaubsgesetz. Es legt fest, dass ein Arbeitnehmer grundsätzlich seinen Urlaub nehmen muss, bevor das Kalenderjahr abläuft. In Ausnahmefällen darf er ihn auch bis Ende März des nächsten Jahres nehmen, zum Beispiel, wenn der Arbeitnehmer vorher lange krank oder die Firma auf ihn angewiesen war. Danach erlischt der Urlaubsanspruch - aber nur, wenn der Arbeitgeber den Beschäftigten davor informiert hat, dass bei ihm noch Urlaubstage offen sind, zum Beispiel per Mail oder per Vermerk in der Gehaltsabrechnung. Das haben der Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht schon vor etwa vier Jahren klargestellt.

    Bisher konnten sich deutsche Arbeitgeber aber zusätzlich noch auf eine Verjährungsfrist von drei Jahren berufen. Ansprüche, die länger zurücklagen, waren auch dann nichtig, wenn die Firmen ihre Beschäftigten über deren Resturlaub im Unklaren gelassen hatten. Genau das gilt jetzt nicht mehr. In der Praxis heißt das: Firmen müssen jetzt fürchten, dass viele Arbeitnehmer mit Urlaubsansprüchen zu ihnen kommen, die schon einige Jahre zurückliegen. Sie könnten freie Tage verlangen. Unter bestimmten Umständen können sie statt freier Tage auch Geld fordern.

    So war es auch in dem Fall, der zur Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts geführt hat: Geklagt hatte eine Steuerfachangestellte, die über mehrere Jahre Resturlaub angehäuft hatte, ihr zufolge insgesamt 101 Tage. Nachdem sie 2017 aus der Kanzlei ausgeschieden war, verlangte sie für die Urlaubstage eine Entschädigung von 23 000 Euro. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf erkannte ihre Ansprüche weitgehend an, wogegen die Steuerkanzlei vor dem Bundesarbeitsgericht Berufung einlegte - allerdings ohne Erfolg.

    Die Frage, die sich aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgericht ergibt, ist nun, ob nicht nur der Urlaubsanspruch nicht verjährt, sondern auch Ansprüche auf finanzielle Entschädigung für nicht genommene Urlaubstage. Darüber will das Bundesarbeitsgericht im Januar entscheiden. Der Arbeitsrechtler Michael Fuhlrott von der Kanzlei FHM hält es für möglich, dass dann eine Klagewelle auf viele Firmen zurollen könnte. "Die Gefahr sehe ich", sagte er der SZ. Vor Gericht könnte es dann kompliziert werden, denn die Beweislast liegt nach Ansicht führender Arbeitsrechtler bei den Arbeitgebern. Sie müssten dann belegen, dass ihre Angestellten den Urlaub genommen haben oder zumindest rechtzeitig über ihre Ansprüche informiert wurden.

    Solche Belege könnten schwierig zu erbringen sein, befürchtet der Arbeitsrechtler Philipp Byers von der Kanzlei Watson Farley & Williams. "Im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung löschen viele Unternehmen recht schnell die Informationen über genommene Urlaube ihrer Mitarbeiter", sagt er. Das gelte insbesondere für die Zeit vor 2018. "Bis zu den damaligen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts konnten die Firmen davon ausgehen, dass die Urlaubsansprüche ihrer Mitarbeiter drei Monate nach Ablauf eines Kalenderjahrs endgültig erloschen waren."

    Geprüft werden müsse nun, ob Ansprüche nach vielen Jahren nicht doch verwirkt sein könnten, sagt Byers. "Die Frage ist, ob ein Arbeitnehmer, der seinen Resturlaub jahrelang nicht einfordert, nicht mal dann, wenn er den Arbeitsplatz wechselt, durch sein Verhalten Zustimmung signalisiert." Um solche Fragen zu klären, bedarf es womöglich noch weiterer Gerichtsprozesse - oder aber einer Präzisierung im Gesetzbuch.

    Urlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig hinweist. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts könnte weitreichende Folgen haben


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    • #47
      Urteil: LKW-Fahrer erhält über 20.000 Euro Entschädigung vom Arbeitgeber

      Das baskische Transportunternehmen Excavaciones Imanol Lasa aus Irun wurde wegen Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit zur Zahlung von 20.491 Euro Geldstrafe verurteilt. Grund, das Unternehmen stellte einem seiner Kraftfahrer einen aus dem Verkehr gezogenen Kipplaster zur Verfügung.

      Obwohl es zu keinem Unfall kam, stellt allein die Übergabe eines defekten Lastkraftwagens einen Verstoß gegen die Gefahrenabwehrverordnung und damit eine Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit des Fahrers dar, so die baskische Gewerkschaft ELA unter Berufung auf ein Urteil des TSJPV.

      Der LKW war „nur” 53 Kilometer ohne TÜV unterwegs, für das Gericht sei das aber lang genug, um den Berufskraftfahrer aufgrund der festgestellten Mängel zu gefährden.

      Das Gericht berücksichtigte bei der Schadensberechnung auch zuvor begangene Verstöße wegen LKW-Überladung, für welche das Unternehmen bestraft wurde, berichtet das spanische Verkehrsportal diariodetransporte.com.

      Die baskische Gewerkschaft ELA, ist vom Urteil erfreut, da es das Recht auf körperliche Unversehrtheit dadurch verdeutlicht, dass man einem Risiko ausgesetzt ist, ohne dass es zu einem Unfall kommen muss.

      Das baskische Transportunternehmen Excavaciones Imanol Lasa aus Irun wurde wegen Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit zur Zahlung von 20.491 Eu...


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      • #48
        Ab Januar 2023 nur Digital: Krankmeldung ohne gelben Zettel

        Ab 2023 soll die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommen. Der gelbe Zettel in Papierform als Krankmeldung fällt dann weg. Arbeitgeber sollten daher ihre Prozesse umstellen, so das Beratungsunternehmen Ecovis.

        Bisher gab es die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt nur in Papierform. Diese mussten Mitarbeiter bei ihrem Arbeitgeber abgeben. Mit der elektronischen Abeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist dies nicht mehr nötig.Ablauf: Nach

        Krankmeldung aktiver Abruf erforderlich


        Arbeitnehmer müssen sich voraussichtlich ab Januar 2023 nach dem Arztbesuch nur noch per Telefon oder Mail beim Unternehmen krankmelden und nicht mehr den gelben Zettel verschicken oder abgeben, wie Ecovis mitteilt. Sie bekommen von ihrem Arzt nur noch einen Ausdruck für ihre eigenen Unterlagen. Trotzdem sind sie verpflichtet, ihren Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer informieren.

        Das Unternehmen kann dann die eAU des krank geschriebenen Mitarbeiters etwa über das Lohnabrechnungsprogramm oder sv.net aktiv bei der Krankenkasse abrufen. Es gibt keine automatische Meldung an den Arbeitgeber. Beschäftigt das Unternehmen Minijobber, so muss es für das Verfahren auch für diese wissen, bei welcher Krankenkasse der jeweilige Mitarbeiter versichert ist.

        Ausnahmen etwa bei privat Versicherten

        Das Verfahren gelte nicht für privat krankenversicherte Arbeitnehmer, erklären die Berater. Diese bekämen weiter eine Papierbescheinigung. Dasselbe gelte, wenn ein Arbeitnehmer zu einem Privatarzt oder einem Arzt im Ausland geht.

        Prozesse anpassen und testen: Pilotphase läuft noch

        „Für Arbeitgeber, die ihre Löhne vom Steuerberater erstellen lassen, wird der Abruf durch den Lohnsachbearbeiter erfolgen“, sagt Steuerberater Andreas Islinger von Ecovis. „Dazu müssen aber die Prozesse auf das neue Verfahren abgestimmt sein, denn den gelben Zettel gibt es dann nicht mehr.“

        Unternehmen können die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon seit einiger Zeit elektronisch abrufen und so ihre Abläufe und das Vorgehen testen. „Aktuell befinden wir uns noch in der Pilotphase, die noch bis voraussichtlich 31.12.2022 läuft“, erläutert Islinger. Ab dem 1. Januar 2023 soll die eAU dann Pflicht werden.

        Das Meldeverfahren zwischen Krankenkasse und Arbeitgeber regelt der Paragraph 109 Viertes Buch Sozialgesetzbuch. „Das Meldeverfahren ist jedoch deutlich komplizierter“, erklärt Islinger, „denn auch Ärzte müssen die Arbeitsunfähigkeit eines Patienten elektronisch an die Krankenkasse melden, damit die Daten für die Arbeitgeber zum Abruf bereitstehen.“

        Lohnabrechnungsprozess berücksichtigen

        Wichtig für die Unternehmen sei, ihre Prozesse an das neue Verfahren anzupassen, hebt das Beratungsunternehmen hervor. Die Berater empfehlen unter anderem zu klären, wie und in welcher Form die Arbeitnehmer sich krank melden sollen.

        Auch sollten Unternehmen überlegen, wie sie sicherstellen können, dass die Meldung im Lohnabrechnungsprozess berücksichtigt ist. Und wollen sie die eAU sofort abrufen oder erst, wenn sie die Lohnabrechnung erstellen?

        Der Verband BDA hat zudem einen Kurzleitfaden zur Umsetzung der eAU für Unternehmen als PDF herausgegeben. So empfiehlt er dort, sich in einem ersten Schritt an verschiedenen Stellen zu informieren: beim Arbeitgeberverband, dem Firmenkundenservice der Krankenkasse, beim Lohnbüro oder Steuerberaterbüro oder beim Hersteller der Lohnabrechnungssoftware.

        Im zweiten Schritt solle man verschiedenste Fragen zum Prozess klären. Dabei gilt es neben den schon von Ecovis genannten Aspekten unter anderem zu beantworten, wer die Mitteilung über die Krankmeldung erfassen soll und wie diese zu erfassen ist. Soll sie beispielsweise über das Portal des Lohnbüros erfasst werden?

        Außerdem stellt sich die Frage, wer den Abruf der eAU bei der Krankenkasse durchführen soll oder wie dieser stattfinden soll. Oder wie zum Beispiel privat Versicherte in den Prozess eingebunden werden können.

        Im dritten Schritt gelte es die Abläufe festzulegen, so der Verband: für einen Inputkanal für die Krankmeldungen und für einen Verabeitungskanal für den Abruf bei der Krankenkasse. Als weitere nächste Schritte empfiehlt der Verband unter anderem, die Mitarbeiter über das Verfahren zu informieren und in der Pilotphase, beginnend mit dem Verabeitungskanal, die Prozesse zu testen.

        Besser schriftlich als mündlich über AU informieren lassen

        Bisher war klar, dass der gelbe Zettel ins Lohnbüro muss. Zukünftig ist die mündliche oder schriftlich Mitteilung des Arbeitnehmers über die Arbeitsunfähigkeit ebenfalls weiterzugeben. „Eine schriftliche Meldung der Arbeitsunfähigkeit mittels Formular oder E-Mail durch die Mitarbeiter ist empfehlenswert“, so Sozialversicherungsexperte Islinger von Ecovis, „denn mündliche Krankmeldungen gehen im Alltag schnell unter.“

        https://www.verkehrsrundschau.de/nac...zettel-3282095




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        • #49
          Europäischer Gerichtshof: Arbeitgeber müssen Brillen für Bildschirmarbeit bezahlen

          Wer viel am Bildschirm arbeitet, hat künftig Anspruch auf "spezielle Sehhilfen", um Beschwerden zu korrigieren oder ihnen vorzubeugen. Unternehmen müssen diese bereitstellen oder die Kosten übernehmen.

          Wenn Arbeitnehmer für ihre Arbeit am Computerbildschirm eine besondere Brille benötigen, muss der Arbeitgeber diese bereitstellen oder finanzieren. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Dabei geht auch um Brillen, die nicht rein ausschließlich im Beruf getragen werden.

          Im vorliegenden Fall ging es um einen rumänischen Behördenangestellten. Er hatte bei seinem Arbeitgeber die Kostenübernahme für eine neue Korrekturbrille beantragt. Nachdem dieser, ebenso wie zuvor die Krankenkasse den Antrag ablehnte, verklagte der Mitarbeiter die Behörde. Das zuständige Gericht in Cluj legte den Streit dem EuGH vor, welches nun zugunsten des Mannes urteilte.

          Dabei stützten sich die Richter auf eine EU-Richtline zum Schutz der Gesundheit bei der Arbeit an Bildschirmen. Der Arbeitgeber müsse demnach für jene Sehhilfen aufkommen, "die spezifisch darauf gerichtet sind, Sehbeschwerden im Zusammenhang mit einer Arbeit, bei der ein Bildschirmgerät involviert ist, zu korrigieren und diesen vorzubeugen". Darunter könnten zum Beispiel Brillengläser mit Blaulichtfilter fallen.

          Wer viel am Bildschirm arbeitet, hat künftig Anspruch auf „spezielle Sehhilfen“, um Beschwerden zu korrigieren oder ihnen vorzubeugen.




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          • #50
            Fundrecht


            Wenn man 20 Euro oder mehr auf der Straße findet, sollte man lieber die Finger davon lassen

            Wer Geld auf der Straße findet, steckt es häufig einfach ein. Doch aufgepasst: Damit macht man sich unter Umständen strafbar.

            Stuttgart - Die kleinen roten Münzen springen stets ins Auge, auch wenn sie noch so winzig sind. Kleinere Geldbeträge hat wohl jeder schon einmal auf der Straße gefunden. Doch was, wenn nicht ein 20-Cent-Stück, sondern ein 20-Euro-Schein oder sogar noch ein größerer Betrag auf dem Boden liegt?

            Nach deutschem Fundrecht ist ganz genau geregelt, was behalten werden darf und was nicht - und bei welchem Betrag man verpflichtet ist, sich als Finder zu melden. Ansonsten droht Ärger.

            Was tun mit gefundenem Geld? Alles unter 10 Euro darf behalten werden

            Glücksmünzen und alles unter 10 Euro dürfen behalten werden. Hierbei sind die Beträge zu klein, als dass sich die Meldung eines Fundes lohnen würde. Anders sieht es da bei Geldscheinen aus: 20-Euro-Scheine etwa dürfen nicht einfach behalten werden. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Generell gilt: Beträge über 10 Euro müssen im örtlichen Fundbüro oder bei einer Polizeidienststelle gemeldet und abgegeben werden. Diese Faustregel gilt außerdem auch für Gegenstände ab einem Wert von 10 Euro.

            Meldet sich innerhalb von sechs Monaten kein Besitzer, geht das Geld zurück an den Finder. Doch auch wenn sich der Besitzer meldet, bekommt der Finder eine Belohnung: Bis 500 Euro stehen ihm oder ihr fünf Prozent der gefundenen Summe als Finderlohn zu. Wurden mehr als 500 Euro gefunden, stehen dem Finder drei Prozent der Summe zu. Ein Mann aus Baden-Württemberg* hatte einmal einen ganz besonderen Fund gemacht: Er brachte einen Rucksack mit 130.000 Euro zur Polizei

            Andere Regeln gelten allerdings bei Fundsachen in der Deutschen Bahn: Wer in Bus und Bahn etwas findet, dem steht erst ab einem Warenwert von 50 Euro ein Finderlohn zu. Bis 500 Euro Wert gibt es 2,5 Prozent, ab 500 Euro 1,5 Prozent Finderlohn. Hier muss man außerdem nicht zwingend ins Fundbüro. Die Sachen können auch dem Busfahrer oder dem Zugpersonal übergeben werden. Eine Frau in Reutlingen handelte genau richtig: Sie fand in einem Linienbus eine Tasche voller Geld und übergab sie dem Busfahrer*.

            Achtung: Die Unterschlagung von Fundsachen ist strafbar

            Ebenfalls wichtig zu wissen: Die Unterschlagung von Fundsachen ist strafbar. Zwar entwendet man fremden Besitz nicht aktiv, wie etwa bei einem Diebstahl, man macht sich allerdings das gefundene Geld oder den Gegenstand rechtswidrig zu eigen.

            Dementsprechend wird eine Unterschlagung auch geahndet: Je nach Höhe der Summe kann die Fundunterschlagung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Wer das vermeiden will, sollte alles über 20 Euro also abgeben - oder einfach liegen lassen. Ehrliche Finder gab es auch hier: Ein Paar gab ein gefundenes Smartphone in einer Kaufland-Filiale ab*. Einen Finderlohn wollten die beiden nicht.








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            • #51
              Verkehrszeichen, die keiner kennt: Halbiertes Auto mit vier Menschen – das bedeutet es

              Hier müssen Autofahrer gut aufpassen, sonst drohen ordentliche Strafen: Das schwarz-weiße Schild sollte in jedem Fall nicht missachtet werden. Nur fast keiner kennt die Regelung, die dahinter steckt.

              Autofahrer und der Schilderwald an deutschen Straßen – eine endlose Geschichte. Einige Verkehrszeichen sind ziemlich unbekannt. Ein schwarzer Kreis mit schwarzem Punkt auf einer weißen Fläche zum Beispiel, wie echo24.de berichtet hat. Auch beim Halteverbotsschild sind nicht alle Details ganz klar. Und bei einem ganz speziellen Schild kommen Autofahrer so richtig ins Grübeln.

              Ein schwarz-weißes Schild mit einem halbierten Auto und vier Figuren, sorgt durchaus für Achselzucken. Zu finden ist dieses Verkehrszeichen seit über drei Jahren im Straßenverkehr. Richtig große Bekanntheit hat es dabei allerdings noch nicht erlangt. Allerdings drohen empfindliche Bußgelder, wenn man es einfach mal ignoriert.

              Ausnahmen: Schwarz-weißes Schild mit halbiertem Auto und vier Figuren

              Autofahrer können bei ihrer Parkplatzsuche auf das Verkehrsschild mit einem halbierten Auto und vier Figuren treffen. Sollte das der Fall sein, dann sollte dieser freie Parkplatz unbedingt gemieden werden. Allerdings nicht etwa, weil zu befürchten ist, dass einem dann das Auto halbiert wird – nein! Es handelt sich vielmehr um Stellplätze für Carsharing-Autos.

              Auf dem Portal carsharing.de heißt es dazu: „Das CarSharing-Schild wird als Zusatzzeichen zum Verkehrszeichen „Parken“ (314 oder 315) verwendet, um CarSharing-Stellplätze zu kennzeichnen. Allgemeine CarSharing-Stellplätze im öffentlichen Raum, auf denen jedes CarSharing-Fahrzeug abgestellt werden darf, können mit dieser Schilderkombination ausgewiesen werden“.

              Laut der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können entsprechende Fahrzeuge sogar im eingeschränkten Halteverbot abgestellt werden, wenn das schwarz-weiße Schild mit einem halbierten Auto und vier Figuren als Zusatzschild angebracht ist.

              Verkehrszeichen mit halbiertem Auto und vier Figuren: Strafen für Falschparker

              Wer der Versuchung dennoch nicht widerstehen kann, und sein Auto auf einer der Flächen abstellt, die unter dem Schutz des halbierten Autos und den vier Figuren steht, der muss mit einem Bußgeld rechnen. Wer dabei erwischt wird, der muss laut StVO mit einer Strafe in Höhe von 55 Euro rechnen. Auch abgeschleppt werden kann man – und das wird dann so richtig teuer.




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              • #52
                Neues Verkehrsschild - Bußgeld und Punkt drohen



                Autofahrer aufgepasst: Dieses neue Schild betrifft Pendler in Stuttgart

                Eigentlich ist das Straßenschild ganz einfach zu verstehen - dennoch sorgt es für Aufregung. Denn es handelt sich dabei um ein Überholverbotsschild. Bedeutet: Wo dieses Schild platziert ist, dürfen Fahrrad- und Mopedfahrer nicht überholt werden. Auch dann nicht, wenn sie nur in Schrittgeschwindigkeit unterwegs sind - und auch dann nicht, wenn es einen eingezeichneten Radweg gibt.

                Wie die Stadt Stuttgart berichtet, wurde das Zeichen bereits am Freitag, 14. Januar, aufgestellt und soll vor allem „dem Schutz von Radfahrenden“ dienen. Denn im Jahr 2020 beschloss die Bundesregierung mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung, dass „für das Überholen von Radfahrern durch Kraftfahrzeuge ein Mindestüberholabstand von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts“ gesetzlich festgeschrieben ist.

                Neues Schild für Autofahrer soll Fahrradfahrer schützen

                In Stuttgart habe es im Zuge dessen eine Sicherheitskampagne und Verkehrsmessungen an der Böblinger Straße / Kaltentaler Abfahrt gegeben. Diese hatten demnach ergeben, dass immer wieder Radfahrer an Engstellen von Autofahrern überholt worden waren. Nun soll das neue Schild helfen, das Überholverbot an den besonders schmalen Straßenabschnitten zu verdeutlichen.

                Wer das Überholverbot übrigens missachtet und dabei erwischt wird, muss mit einem saftigen Bußgeld ab 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen, wie bussgeldkatalog.de auflistet. Doch nicht nur dieser Verstoß kann teuer werden, auch wenn der Verbandskasten nicht vollständig ist, oder die Materialien darin abgelaufen sind, droht ein Bußgeld.

                Wer mit dem Auto im Straßenverkehr unterwegs ist, sollte die Bedeutung von Schildern kennen. Für Verwirrung sorgt allerdings ein Zeichen, auf dem ein Pkw, ein Fahrrad und ein Moped zu sehen sind.




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                • #53
                  Zu schnell gefahren - bei Vorsatz droht höhere Geldstrafe

                  Wer im Straßenverkehr Schilder übersieht, gefährdet sich und andere. Werden mehrfach Hinweise ignoriert, gehen Richter oft von einem Vorsatz aus - wie wirkt sich das auf die Strafe aus?


                  Wer auf der Autobahn mit Vorsatz zu schnell fährt, muss mit härteren Konsequenzen rechnen. Wird das Tempo auf einer Strecke in Etappen gedrosselt, werden dafür oft mehrere Hinweisschilder aufgestellt.

                  In so einem Fall kann ein Fahrer nicht behaupten, er habe die Schilder fahrlässig übersehen. Vielmehr muss er dann mit einer höheren Geldbuße rechnen. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Castrop-Rauxel (Az.: 6 OWi-264 Js 1170/22-486/22), auf das der ADAC hinweist.

                  Schilder mehrfach übersehen

                  Der Fall: Auf einer dreispurigen Autobahn wurde die Geschwindigkeit in Etappen durch einen Geschwindigkeitstrichter gedrosselt - von zunächst Tempo 120, auf Tempo 100 und zuletzt auf Tempo 80. Ein Autofahrer fuhr auf der Strecke 147 Kilometer pro Stunde. Nach einem Abzug der Toleranzgrenze aufgrund der manuellen Messung lag seine Restgeschwindigkeit immerhin noch bei 135 km/h.

                  Die Folge: Er bekam einen Bußgeldbescheid in Höhe von 480 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Der Autofahrer legte dagegen Einspruch ein. Sein Argument: Er habe die Limitierung auf Tempo 80 fahrlässig übersehen. Die Behörde bestand auf Zahlung. Die Sache ging vor Gericht.

                  Gericht verdoppelt Geldstrafe

                  Das Gericht verurteilte den Mann am Ende zu einer Geldbuße von 960 Euro. Der Grund: Er habe die Geschwindigkeit vorsätzlich überschritten. Denn es sei nicht glaubwürdig, dass der Fahrer die Schilder nicht gesehen hat. Die Verkehrszeichen wurden vor der Messung zweimal auf beiden Seiten der Autobahn angebracht. Neben der Reduzierung von Tempo 120 auf 80 gab es zudem noch ein Gefahrenzeichen für Bodenwellen.

                  Einem aufmerksamen Fahrer können die ordnungsgemäß aufgestellten Verkehrsschilder nicht entgangen sein. Zudem sei der Messwert von den Beamten mit großzügigem Toleranzabzug korrekt ermittelt worden. Da der Fahrer die Geschwindigkeit um 68 Prozent überschritten hatte, ging das Gericht von Vorsatz aus und verdoppelte die Geldbuße.

                  Wer im Straßenverkehr Schilder übersieht, gefährdet sich und andere. Werden mehrfach Hinweise ignoriert, gehen Richter oft von einem Vorsatz aus - wie wirkt sich das auf die Strafe aus?





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                  • #54
                    Warnblinker am Stau-Ende? Das sagt das Gesetz

                    Kein ungewohnter Anblick auf der Autobahn: vor dem eigenen Fahrzeug blinken immer mehr Warnblinker auf, man fährt auf ein Stauende auf. Aber bin ich als FahrerIn dazu eigentlich verpflichtet? Und wie sieht es in anderen Situationen im Verkehrsalltag aus? Hier finden Sie die Antworten.

                    Darf man den Warnblinker am Ende eines Staus einschalten, um andere Fahrer zu warnen? Und wenn ja: Wann darf man ihn einschalten? Muss man ihn vielleicht sogar einschalten? Fragen, die viele Autofahrer nicht sicher beantworten können.

                    Um es kurz zu machen: Das Anschalten ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es ist aber durchaus erlaubt, das Warnblinklicht am Stauende zu nutzen. So können schwerwiegende Unfälle vermieden werden. In der Straßenverkehrsordnung wird mit den Paragrafen 15, 15a und 16 ausdrücklich gestattet, den Warnblinker zur Abwendung drohender Auffahrunfälle zu vermeiden.

                    Wenn ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer seinen Warnblinker einschaltet, signalisiert das für alle anderen Fahrer: Vorsicht und sofort die Geschwindigkeit verringern. Ignoriert man das Signal und fährt als Folge dessen auf ein anderes Auto auf, trägt man nicht nur die Verantwortung für den entstandenen Schaden, sondern muss sich zusätzlich auf eine Geldstrafe von bis zu 100 Euro und einen Punkt in Flensburg gefasst machen.

                    Warnblinklicht: Wann ist es erlaubt?

                    Abgesehen von Stauenden ist es Autofahrern auch in anderen Situationen gesetzlich gestattet, das Warnblinklicht einzuschalten:

                    Neben naheliegenden Beispielen wie einer Panne, gehören dazu auch besonders langsam fahrende Fahrzeuge vor dem eigenen Auto, aber auch wenn man sein Auto am rechten Fahrbahnrand parkt und schwierige Wetterbedingungen herrschen, die die Sichtverhältnisse einschränken.

                    Schleppt ein Auto ein anderes ab, muss der Warnblinker an beiden Fahrzeugen eingeschaltet sein.

                    Parken in zweiter Reihe: Warnblinkanlage anschalten?

                    Es gibt jedoch auch einige Verwendungsbereiche, in denen es nicht erlaubt ist, das Warnblinklicht zu nutzen: So zum Beispiel beim Parken in zweiter Reihe. Das Licht darf laut § 16 StVO nur dann verwendet werden, wenn Sie andere auf eine Gefahr hinweisen. Wer nur schnell zum Bäcker will und mit seinem geparkten Auto den Verkehr aufhält, darf nicht den Warnblinker einschalten. Als Konsequenz droht ein Bußgeld - jedoch nicht wegen des Warnblinkers, sondern weil Sie deswegen nicht in zweiter Reihe stehen dürfen.

                    Um den Hintermann oder die Hinterfrau zu warnen, schalten viele AutofahrerInnen, die als Letztes den Stau erreichen, die Warnblinkanlage an. Aber ist das...




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                    • #55
                      Meine Fahrererlaubnis läuft ab, wer trägt die Kosten für die Verlängerung?

                      ​Nicht so ganz einfach darauf eine für jeden gültige Antwort zu geben. Denn zu aller erst kommt es darauf schon einmal an was in euren Arbeitsverträgen fixiert worden ist. Beinhaltet dieser schon eine belastbare Vereinbarung in der klar ist ob der Arbeitgeber oder ihr die anstehenden Kosten zu tragen habt? Gibt es in euren Unternehmen eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern zu diesem wichtigen Punkt? Und zu allerletzt ist euer Arbeitgeber Tarifgebunden oder eben nicht?

                      Die anstehenden Kosten für die Verlängerung der Fahrerlaubnis sind ja nicht unerheblich! Nie vergessen, dass da alles mit einberechnet werden muss von eurer Seite. Am besten geregelt ist es im Idealfall, dass eure Arbeitnehmervertreter der GTL sich der Sache für euch annehmen kann! Das basiert dann auf jeden Fall auf einer Grundsoliden juristischen Basis!

                      Nur als verständliche Beispiel nehmen wir hier einmal den TV für gewerbliche Arbeitnehmer für unseren Berufsbereich. Dort im § 4 ist nachlesbar was für euch in NRW gilt!

                      § 4 ) Gesundheitsuntersuchung und obligatorische Fahrerqualifikation

                      Bei Fahrern mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 3 Jahren übernimmt der Arbeitgeber bei Fahrern mit der Fahrerlaubnis der Klasse C1 , C1E , C oder CE die fällige reguläre Gesundheitsuntersuchung, wenn er den Betriebsarzt bestimmt, sowie die Kosten für die Umschreibung bzw. Verlängerung der Fahrerlaubnis und der Fahrerkarte.

                      Diese Fahrer haben Anspruch auf bezahlte Freistellung während der Arbeitszeit für je einen Tag im Jahr zur Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer – Qualifikations- Gesetz ( BkrFQG ) und der dazugehörigen Berufskraftfahrer – Qualifikations- - Verordnung ( BKrFQV ). Der Arbeitgeber trägt auf Antrag des Arbeitnehmers die Kosten der Weiterbildung, wenn wenn er die Ausbildungsstätte bestimmen kann.

                      Es ist für alle von Bedeutung alle Punkte zu beachten. Da der Arbeitgeber die Kosten zu tragen hat, bestimmt er alleine wo die Maßnahmen letztendlich durchgeführt werden. Eigene Wünsche braucht er nicht zu berücksichtigen.

                      Es sollte unbedingt von Seiten des Staates dafür gesorgt werden, dass Unternehmen die die nicht unerheblichen Kosten übernehmen, durch akzeptable Fördermaßnahmen angemessen Unterstützt werden durch Erstattung von Maut – oder anderen Abgaben.

                      Das wäre aus unserer Sicht eine angemessene Würdigung der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber die die anfallenden Kosten übernehmen!

                      Nicht so ganz einfach darauf eine für jeden gültige Antwort zu geben. Denn zu aller erst kommt es darauf schon einmal an was in euren Arbeitsverträgen fixiert worden ist. …


                      Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

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                      • #56
                        Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt?

                        Bei Pkw führen diese Bügel für Radfahrer und Fußgänger im Falle eines Unfalls zu schweren Verletzungen – bei Nutzfahrzeugen ist ein Frontschutzbügel aus Edelstahl allerdings ein sinnvolles Zubehör, um das Fahrzeug im rauen Alltag vor Beschädigungen zu schützen. An Lkw (wie an allen Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 3,5 Tonnen) waren Bullenfänger nie verboten, wichtig ist nur, dass:
                        • Ein entsprechendes Teilegutachten vorliegt (bekommt man z.B. bei HS Schoch mit jedem Bullenfänger mitgeliefert)
                        • Die Gesamtlänge vom Fahrzeug nicht überschritten wird.















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                        • #57
                          Wann ist die Lichthupe erlaubt?

                          ​Sie kann als Warnsignal dienen oder zur Nötigung im Straßenverkehr missbraucht werden - die Lichthupe. Hier erfahren Sie, wann sie erlaubt ist und ab wann das Benutzen bestraft werden kann.

                          Wer im Straßenverkehr auf sich aufmerksam machen will, nutzt schon mal die Lichthupe. Doch es ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, das Fernlicht in kurzen Intervallen aufzublenden. Das Infocenter der R+V Versicherung erklärt, in welchen Situationen Lkw-Fahrer das Lichtzeichen nutzen dürfen. In manchen Fällen kann der Gebrauch der Lichthupe sogar als Nötigung gewertet werden, also als Straftat.

                          Grundsätzlich gilt: Die Lichthupe darf nur kurz für wenige Sekunden betätigt werden und dabei niemanden blenden oder gefährden. Ihr Einsatz ist zudem auf zwei Situationen im Straßenverkehr beschränkt, und zwar um andere Verkehrsteilnehmer auf Gefahren aufmerksam zu machen oder um außerorts Überholvorgänge anzukündigen. "Das kann der Fall sein, wenn man auf einer engen Straße einen Lkw oder ein landwirtschaftliches Fahrzeug überholen möchte und nur wenig Platz ist", sagt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei R+V. Auf der Autobahn kann die Lichthupe erlaubt sein, wenn man einem Vorausfahrenden auf der linken Spur die Überholabsicht signalisieren will. Wichtig ist dabei: Zuerst den Blinker setzen, den Sicherheitsabstand einhalten und nicht Drängeln.

                          Die Lichthupe kann zudem als Warnsignal dienen. Fährt etwa ein entgegenkommendes Fahrzeug in der Dunkelheit ohne Beleuchtung, ist die Lichthupe zulässig. "Mit der Lichthupe vor einer Radarfalle zu warnen, ist dagegen nicht erlaubt", sagt Kretschmer. Ebenso darf man sie nicht als Signal nutzen, um andere zu grüßen oder ihnen Vorfahrt zu gewähren. Wird die Lichthupe missbräuchlich eingesetzt, ist ein Verwarngeld von bis zu zehn Euro fällig. Bei Nötigung ist die Strafe deutlich höher. "Wer beharrlich drängelt und dabei die Lichthupe einsetzt, dem droht je nach Schwere des Falls ein Fahrverbot oder sogar eine Freiheitsstrafe", warnt Kretschmer. Wichtig zu wissen: Was für die Lichthupe gilt, trifft auch für die akustische Hupe zu. Auch sie darf nur in gefährlichen Situationen und bei Überholvorgängen außerhalb von Ortschaften zum Einsatz kommen.

                          Sie kann als Warnsignal dienen oder zur Nötigung im Straßenverkehr missbraucht werden - die Lichthupe. Hier erfahren Sie, wann sie erlaubt ist und ab wann das Benutzen bestraft werden kann.



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                          • #58
                            Bundesgerichtshof-Urteil: "Rechts vor links" gilt nicht immer

                            ​Auf Parkplätzen ohne extra Vorfahrtsregelung gilt üblicherweise kein "rechts vor links" - das ist jetzt erstmals höchstrichterlich geklärt. Es sei der Sicherheit dienlicher, wenn die Fahrer aufeinander Rücksicht nehmen und sich jeweils über die Vorfahrt verständigen müssten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

                            Die Gerichte der unteren Instanzen hatten bei der Frage bisher unterschiedliche Ansichten vertreten. Das Urteil aus dem November wurde am Mittwoch, 11. Januar, in Karlsruhe veröffentlicht. In dem Fall aus Lübeck hatten zwei Autofahrer auf einem Baumarkt-Parkplatz einen Unfall gebaut, weil sie sich wegen eines parkenden Sattelzugs nicht rechtzeitig gesehen hatten. Der Kläger kam von rechts und meinte, dass er deshalb nicht für den Schaden hafte.

                            Laut BGH gilt auf Parkplätzen aber nur in Ausnahmefällen "rechts vor links" - nämlich wenn die Fahrspuren "eindeutigen Straßencharakter" haben. Das komme nur bei Fahrbahnen in Betracht, die erkennbar "in erster Linie der Zu- und Abfahrt und damit dem fließenden Verkehr dienen". Typischerweise seien die Flächen aber vor allem zum Rangieren und zum Be- und Entladen da, es seien auch Leute zu Fuß unterwegs - was laut Urteil "einer zügigen Fahrweise entgegensteht". Strenge Vorfahrtsregeln seien hier nicht erforderlich.

                            Die obersten Zivilrichter gehen selbst davon aus, dass viele trotzdem denken werden, dass auch auf Parkplätzen die "eingeschliffene Regel" "rechts vor links" gilt. Es müsse immer "damit gerechnet werden, dass sich der von rechts kommende Kraftfahrer - irrig - für vorfahrtberechtigt hält", schreiben sie. Das sei aber kein Grund, den von rechts Kommenden "zu privilegieren".

                            Die beiden Fahrer vom Baumarkt-Parkplatz müssen sich den Schaden nun zu 30 und 70 Prozent teilen. Beide waren an der unübersichtlichen Stelle zu flott unterwegs, der eine aber schneller als der andere. Er muss deshalb mehr bezahlen.

                            Es sei der Sicherheit auf Parkplätzen dienlicher, wenn die Autofahrer aufeinander Rücksicht nehmen und sich jeweils über die Vorfahrt verständigen müssten.



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                            • #59
                              Wie Gerichte urteilen....


                              Richter und Staatsanwältinnen verteilen jährlich Millionen Euro aus eingestellten Strafverfahren. Sie können frei entscheiden, welche Vereine Geld bekommen. Nur: Es gibt seit Jahren Kritik an der Intransparenz


                              Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl konnte vergangenes Jahr aufatmen. Er hatte ein internes Anwaltsschreiben an einen Journalisten weitergeleitet. Dieser zitierte in einem Bericht ausführlich aus dem amtlichen Dokument. Daraufhin ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen Strobl, ob er den Journalisten dazu angestiftet hatte.

                              Doch dann bot die Staatsanwaltschaft Strobl im November 2022 an, das Verfahren zu beenden: Der Politiker soll 15.000 Euro zahlen. Dafür wird er das lästige Verfahren los. Er überwies je 7.500 Euro an Weißer Ring und die Bewährungshilfe Stuttgart. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein.

                              Der CDU-Politiker ist nur ein Beispiel von unzähligen Fällen, in denen wöchentlich Strafverfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden. Das kann sowohl bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen passieren, als auch im Strafverfahren vor Gericht. Allein in den vergangenen Wochen wurden auf diesem Weg an deutschen Gerichten Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung, Unfallflucht und Bestechung eingestellt.

                              Die Justiz in Deutschland entscheidet, wohin das Geld fließt. Ein Teil geht in die Staatskasse. Den anderen Teil erhalten gemeinnützige Vereine und Einrichtungen.

                              Neue Datenbank: Dahin verteilte die Justiz das Bußgeld aus eingestellten Strafverfahren

                              In den Jahren 2007 bis 2021 zahlten Beschuldigte mehr als eine Milliarde Euro. CORRECTIV.Lokal hat exklusiv die Geldströme von rund 50.000 Organisationen zusammengetragen. Das gezahlte Bußgeld ist in der neuen Spendengerichte-Datenbank frei durchsuchbar. Denn es gibt keine Behörde, die bundesweit erhebt oder gar kontrolliert, wer davon profitiert.

                              Der Datenbestand zeigt ein ungleiches Bild: Manche Profiteure erhalten jedes Jahr Geld. Sie bekommen Millionenbeträge von Gerichten aus ganz Deutschland zugewiesen. Andere erhalten einmalig hunderte Euro.

                              In den Daten finden sich zahlreiche Organisationen, die Hilfsbedürftige unterstützen, darunter: die Deutsche Krebshilfe, Weißer Ring oder der Verein Aktion Deutschland Hilft. Sie haben Millionenbeträge erhalten.​

                              ​Wohin die "Spenden-Gelder" fließen und wieviel....

                              Richter können frei entscheiden, welche Vereine das Bußgeld bekommen. Es gibt seit Jahren Kritik an der Intransparenz. In der Datenbank von CORRECTIV sind 50.000 geförderte Einrichtungen durchsuchbar.





                              Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

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                                Urteil: Sturz beim Kaffeeholen in Kantine ist Arbeitsunfall

                                ​ Rutscht man beispielsweise auf dem Weg in die Kantine aus, gilt das als Arbeitsunfall

                                Das Hessische Landessozialgericht entschied, der Unfall eines Beschäftigten beim Kaffeeholen sei unfallversichert.




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