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LURZ+Arbeitszeitgesetz

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  • #46
    Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
    Wenn du gewerblichen Güterverkehr fährst - und selbst wenn du das nur an einem Tag im Monat machst - du musst dich an die Regeln halten. Das heißt, du musst 28 Tage rückwirkend nachweisen was du gemacht hast (also auch das du an bestimmten Tagen keinen Lkw gefahren bist). Das wird dir die BAG schon erklären wenn die dich mal rausziehen... Der Rest ist dann dein Problem.
    Sehen die das denn nicht an der Fahrerkarte, das ich 3 Tage nicht gefahren bin ? Also, wenn ich zB. am Wochenende zu Hause bin, muss ich dafür doch keinen Urlaubsschein mitführen, oder ?

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    • #47
      Innerhalb Deutschlands wird auf den Urlaubsschein für die Wochenruhezeit wg. Vereinfachung verzichtet. International würde ich immer eine Bescheinigung mitführen...(wir sind ein Europa...) Nachtragen musst du die Zeit trotzdem manuell im Kontrollgerät oder auf die Scheibe vom Montag (z.B. WERuhezeit von... bis... Datum/ Uhrzeit) Machst du einen Tag länger Urlaub brauchst du nen Urlaubsschein... Klar steht auf der FK nix wenn sie nicht im Gerät liegt, aber der Urlabsschein ist eigentlich keiner, darauf vermerkt die Firma maschinenausgefüllt und handschriftlich unterschrieben was du in der Zeit gemacht hast für die du keine Nachweise hast. Krankheit, Urlaub, sonstige Arbeiten oder Fahrzeuge führen die nicht den LURZ unterliegen...Fehlen dir Nachweise, die Preisliste hab ich schon gepostet...
      MfG Der Tommy...
      ___________________________________________

      LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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      • #48
        Zitat von Boris Beitrag anzeigen
        Sehen die das denn nicht an der Fahrerkarte, das ich 3 Tage nicht gefahren bin ? Also, wenn ich zB. am Wochenende zu Hause bin, muss ich dafür doch keinen Urlaubsschein mitführen, oder ?
        da du ja an den anderen Tagen ein Fahrzeug mit analogem Tacho gefahren haben könntest, reicht deine Fahrerkarte eben nicht als Nachweis alleine aus.
        Gruß Holger :D:D

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        • #49
          Was wäre Deutschland blos ohne seinen ganzen Papierkram

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          • #50
            Nicht nur Deutschland, das gilt in der ganzen EU/ EWR/ AETR-Länder...
            MfG Der Tommy...
            ___________________________________________

            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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            • #51
              Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
              Wenn du deine Lenkzeit rum und deine Schichtpause durch hast fängt ein neuer 24 Std-Zeitraum an, auch wenn davor keine 24 Stunden waren... es heißt innerhalb der 24Stunden muß die Schichtpause beendet sein bevor ein neuer 24-Stunden-Zeitraum beginnt... Jetzt besser?
              nach Valencia muß Boris durch Frankreich und wenn er dann so fährt,wie es hier in Deutschland gilt,zahlt er einen 4stelligen Betrag dafür,das er in 24 Stunden mehr als 10 Stunden gefahren ist...
              das ist aus der Praxis...einen Kollegen hat dies nämlich 1600 Euro in Frankreich gekostet

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              • #52
                Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                @ Großer:
                Es heißt 56 Stunden Lenkzeit in der Woche. VO (EG) 561/2006 ist die Grundlage für diese Regelung. Es geht nicht um die Gesamtarbeitszeit pro Woche.
                Es heißt 90 Stunden Lenkzeit in der Doppelwoche. Auch hierfür ist VO (EG) 561/2006 die Grundlage.
                Die Gesamtarbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz festgelegt. In der Regel 8, max. 10 Stunden am Tag wenn innerhalb von 4 Monaten ein Durchschnitt von max. 48 Stunden erreicht wird.
                Du kannst nicht alles in einen Topf schmeißen und dann umrühren, das haut nicht hin...
                wollt auch nix durcheinander bringen...
                es ist die Lenkzeit...und nicht die Arbeitszeit,wie ich geschrieben hatte...sorry

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                • #53
                  Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                  nach Valencia muß Boris durch Frankreich und wenn er dann so fährt,wie es hier in Deutschland gilt,zahlt er einen 4stelligen Betrag dafür,das er in 24 Stunden mehr als 10 Stunden gefahren ist...
                  das ist aus der Praxis...einen Kollegen hat dies nämlich 1600 Euro in Frankreich gekostet
                  Hallo

                  Hoch lebe die Gesetzgebung der EU, aber wofür, solange sich Länder der EU nicht an die gemeinsammene Gesetze halten.

                  Da lernt man die EU-Gesetze, wie brüssel Sie beschließt, dennoch muss man Zahlen, Therorie ist nicht Praxis das ist mir bekannt, finde ich, wie wohl die meisten hier, nicht richtig.

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                  • #54
                    Natürlich ist das nicht richtig, aber wenn man weiß worauf man achten sollte ist das Leben etwas leichter... ich wüsste nicht allzuviel, hab aber schon einiges gehört und würde mich daraufhin bevor ich so eine Tour nach oder durch Frankreich mache mit Sicherheit nochmal schlau machen... z.B. würde ich dann halt schauen (so wie Snowdog es ja angedacht hatte) dann die Schichtpause bis 22:00 Uhr zu dehnen...
                    MfG Der Tommy...
                    ___________________________________________

                    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                    • #55
                      da hab ich noch ne kurze Frage an die jenigen, die des öfteren das Fahrzeug wechseln bezüglich analogen/digitalen Tachographen.

                      In meiner Konstelation ist es so, dass ich im Kleingewerbe dauernd mit analogen-Tachograhpen unterwegs und im nebenjob mit nem digitalen Tachographen unterwegs bin.

                      Wie ist das dann bei der Kontrolle?

                      Angenommen ich fahre an den Wochenenden mit analogem und dienstags immer mit digitalem tachographen... Muss ich wirklich von den letzten 28 Tagen alles mitführen? (dann brauch ich ja ne tasche ^^ ...) was passiert, wenn ich bei der Kontrolle dem z.b. meine Tachoscheiben vom anderen Arbeitsplatz nicht vorzeigen kann? Bin ich dann quasi ein Schwerverbrecher?

                      irgendwie krieg ich bei der ganzen Materie leicht kalte Füße ;)

                      oder, was ich bis heute noch nicht verstehe ^^ betrifft, Lenkzeit:

                      Angenommen:

                      Start: 13 Uhr
                      Stop: 13:10 Uhr (fahrzeit bisher 10 Minuten)
                      Start: 13:15 Uhr ( Bereitschaft 5 Minuten)
                      Stop: 17:35 Uhr (fahrzeit 4Stunden und 20 Minuten)

                      So. wie ist das hier? Gesamtfahrzeit ist ja 4 Stunden und 30 Minuten.

                      Was mir hier unklar ist,

                      bin ich noch somit im grünen bereich? Das ich quasi meine 45 Minuten pause machen muss.? Oder bin ich schon total drüber da die 4,5 Stunden von 13 Uhr ab angerechnet werden (sprich 17:30 Uhr fällig)



                      Oder was ich auch nicht sorecht verstehe.

                      Ich fahre Samstag Nachmittag 13-15 Uhr 2 Std. LKW. danach dreh ich däumchen bis ca. 12 Uhr nachts. Dann fahr ich 3 Stunden..

                      bin ich nun 5,5 Stunden gefahren oder erst 2 Stunden und dann 3 Stunden und könnte theoretisch noch 1,5 Stunden fahren bis zur ersten Pause?

                      (Mein Kollege sagt da immer "fahr zu, um die Uhrzeit kontrolliert keiner") Aber irgendwo ist es mein Lappen, ergo meine Verantwortung etc... :(

                      Versteht mich nicht falsch, aber da bin ich völlig wirr :(
                      LG Andy

                      Was hast du gesagt? Ich hab dich Optisch nicht ganz verstanden! =)

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                      • #56
                        Hallo Tastenspezi

                        Angenommen ich fahre an den Wochenenden mit analogem und dienstags immer mit digitalem tachographen... Muss ich wirklich von den letzten 28 Tagen alles mitführen?

                        ........Laut Gesetz von mir ein ganz einfaches Ja, du mußt alle Fahrtätigkeiten die die LuR Regelungen unterliegen Nachweisen können sonnst kann es teuer werden.

                        was passiert, wenn ich bei der Kontrolle dem z.b. meine Tachoscheiben vom anderen Arbeitsplatz nicht vorzeigen kann? Bin ich dann quasi ein Schwerverbrecher?

                        ......Es gibt Bußgeldkataloge für alles was du nicht vorzeigen kannst, können die Beamten dir eine Strafe auferlegen.

                        PS: Kleingewerbe bitte erläutere es genauer. Was für Fahrzeuge. Da gibt es Reglungen die nicht den LuR zeiten unterliegen.

                        Angenommen:

                        Start: 13 Uhr
                        Stop: 13:10 Uhr (fahrzeit bisher 10 Minuten)
                        Start: 13:15 Uhr ( Bereitschaft 5 Minuten)
                        Stop: 17:35 Uhr (fahrzeit 4Stunden und 20 Minuten)

                        So. wie ist das hier? Gesamtfahrzeit ist ja 4 Stunden und 30 Minuten.

                        Was mir hier unklar ist,

                        bin ich noch somit im grünen bereich? Das ich quasi meine 45 Minuten pause machen muss.? Oder bin ich schon total drüber da die 4,5 Stunden von 13 Uhr ab angerechnet werden (sprich 17:30 Uhr fällig)

                        .........Wenn dein Kontrollgerät es so aufgezeichnet hat bist du im Grünen Bereich. Machst da die 45min Pause dann fängt ein neuer Block von 4,5h Fahrzeit an.

                        Ich fahre Samstag Nachmittag 13-15 Uhr 2 Std. LKW. danach dreh ich däumchen bis ca. 12 Uhr nachts. Dann fahr ich 3 Stunden..

                        bin ich nun 5,5 Stunden gefahren oder erst 2 Stunden und dann 3 Stunden und könnte theoretisch noch 1,5 Stunden fahren bis zur ersten Pause?

                        (Mein Kollege sagt da immer "fahr zu, um die Uhrzeit kontrolliert keiner") Aber irgendwo ist es mein Lappen, ergo meine Verantwortung etc... :(

                        .........Wenn du von 15 bis 24 Uhr nichts anderes Gemacht hast, kannst du es als die Tägliche Ruhezeit von 11h Betrachten, die du dreimal die Woche auf 9h verkürzen darfst, somit bist du erst 2h gefahren dann 3h. Somit darfst du noch die 1,5h fahren bis zur Pause. Da dieses aber am WE ist, solltest du die 45 Wochendruhezeit in der Woche nachweisen können.

                        Zusatz: Mit nichts anderes Gemacht... heißt auch das du in keinen LKW warst wo sich die Räder bewegt haben!

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                        • #57
                          Eine Frage nach meinem Geschmack...

                          In meiner Konstelation ist es so, dass ich im Kleingewerbe dauernd mit analogen-Tachograhpen unterwegs und im nebenjob mit nem digitalen Tachographen unterwegs bin.

                          Wie ist das dann bei der Kontrolle?
                          Angenommen ich fahre an den Wochenenden mit analogem und dienstags immer mit digitalem tachographen... Muss ich wirklich von den letzten 28 Tagen alles mitführen? (dann brauch ich ja ne tasche ^^ ...) was passiert, wenn ich bei der Kontrolle dem z.b. meine Tachoscheiben vom anderen Arbeitsplatz nicht vorzeigen kann? Bin ich dann quasi ein Schwerverbrecher?
                          Sicher bist du immer wenn du alles incl. Wochenende nachweisen kannst (analog die Tachoscheiben, digital Fahrerkare und Ausdrucke, und sonstige Aufzeichnungen sowie Urlaubsscheine) Die Preisliste hab ich schon gepostet...

                          Start: 13 Uhr
                          Stop: 13:10 Uhr (fahrzeit bisher 10 Minuten)
                          Start: 13:15 Uhr ( Bereitschaft 5 Minuten)
                          Stop: 17:35 Uhr (fahrzeit 4Stunden und 20 Minuten)

                          So. wie ist das hier? Gesamtfahrzeit ist ja 4 Stunden und 30 Minuten.
                          Genau, reicht dir das als Antwort (Lenkzeit ist Lenkzeit...)

                          Ich fahre Samstag Nachmittag 13-15 Uhr 2 Std. LKW. danach dreh ich däumchen bis ca. 12 Uhr nachts. Dann fahr ich 3 Stunden..

                          bin ich nun 5,5 Stunden gefahren oder erst 2 Stunden und dann 3 Stunden und könnte theoretisch noch 1,5 Stunden fahren bis zur ersten Pause?
                          von 15:00 - 00:00 sind 9 Stunden... d.h. das wäre eine verkürzte TRZ also hast du grundsätzlich einen neuen 24-Stunden-Zeitraum...

                          (Mein Kollege sagt da immer "fahr zu, um die Uhrzeit kontrolliert keiner") Aber irgendwo ist es mein Lappen, ergo meine Verantwortung etc...
                          Das hast du sehr gut erkannt: betrachte deinen Führerschein als deine Geldkarte... wenn du das Ding verlierst gibts keine Kohle mehr...
                          MfG Der Tommy...
                          ___________________________________________

                          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                          • #58
                            Zitat von celader Beitrag anzeigen
                            PS: Kleingewerbe bitte erläutere es genauer. Was für Fahrzeuge. Da gibt es Reglungen die nicht den LuR zeiten unterliegen.
                            Kleingewerbe. Ich bin da eben auf selbständiger Basis bis zu nem geringfügigen Betrag mit den Lkw's der Band unterwegs. Sprich 1x 7,5t und 1x 12t

                            Die einzige Ausnahmeregelung, die ich dort habe, ist gegen das Sonn- und Ruhe/Feiertagsgesetz... Sprich ich darf da auch fahren...

                            Aber wenn man da auf sooo viele Ecken und Kanten aufpassen muss, da vergeht ja einem der eigentliche Spaß am Fahren... Oder ist das an sich nicht viel und einfach zu bewerkstelligen? ;)


                            *edit*

                            Vielen dank TommyK für deine antwort :) bzw für alle Antworten :)

                            Umkehrfrage bezügl Nachweispflicht der letzten 28 Tage.

                            angenommen, aufgrund der Jahreszeit, bin ich die letzten 28 Tage nix gefahren, oder ich bin in unregelmäßígen Abständen gefahren... Für die Zeit, in der ich nicht fahre brauche ich Urlaubsbescheinigungen?

                            So langsam sprengt das meinen Horizont, denn sowohl ich als auch meine zwei Arbeitgeber (Nebenjob und Bands) haben dann ja wegen mir nen totalen Bürokrieg... müssen zig Zettel ausführen (da lückenlos), ich muss die permanent dabei haben...

                            Das ist doch nicht mehr menschlich ^^ da gehst ja lieber pfandpflaschen sammeln ^^
                            LG Andy

                            Was hast du gesagt? Ich hab dich Optisch nicht ganz verstanden! =)

                            Kommentar


                            • #59
                              Angenommen:

                              Start: 13 Uhr
                              Stop: 13:10 Uhr (fahrzeit bisher 10 Minuten)
                              Start: 13:15 Uhr ( Bereitschaft 5 Minuten)
                              Stop: 17:35 Uhr (fahrzeit 4Stunden und 20 Minuten)

                              So. wie ist das hier? Gesamtfahrzeit ist ja 4 Stunden und 30 Minuten.


                              ...da die 5 Minuten nicht als Pause zählen,hättest du um 1730 Uhr mit der Pause beginnen müssen...
                              du kannst die 45 Minuten Pause in 2 Blöcke splitten,wobei der erste mindestens 15 Minuten und der 2. 30 Minuten sein muß...
                              unter 15 Minuten zählt nix als Pause...
                              machst du innerhalb der 4,5 Stunden Fahrzeit 15 Minuten Pause,müßtest du die 2. Pause spätestens um 1745 Uhr beginnen...
                              viereinhalb Stunden Fahrzeit plus 45 Minuten Pause ergibt 5 Stunden 15 Minuten...und in dieser Zeit mußt du die Pause gemacht haben,wenn du sie gesplittet hast

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                              • #60
                                @ Großer: Du haust schon wieder alles in einen Pott! Wenn sich das Auto nicht bewegt ist das keine Lenkzeit! Die 5 Minuten sind keine Pause, da hast du Recht! Aber es ist auch keine Lenkzeit, diese Zeit fällt aus der Berechnung raus. Wenn du um 13:00 Uhr losfährst und um 13:10 Uhr fällt dir auf das du keine Kippen mehr hast und holst auf der Tanke welche und brauchst dafür 5 Minuten dann bist du diese 5 Minuten nicht gefahren, es ist aber auch keine Lenkzeit. Für eine gültige Lenkzeitunterbrechung (da hast du wieder Recht - da geht es aber um die LURZ und nicht ums Prinzip...) müssten es natürlich 15 Minuten sein.
                                Bau mal so:
                                06:00 30min Fahren
                                06:30 15min Entladen
                                06:45 30min Fahren
                                07:15 15min Entladen
                                07:30 30min Fahren
                                08:00 15min Entladen
                                08:15 30min Fahren
                                08:45 15min Entladen
                                09:00 30min Fahren
                                09:30 15min Entladen
                                09:45 30min Fahren
                                10:15 15min Entladen
                                10:30 30min Fahren
                                11:00 15min Entladen
                                11:15 30min Fahren
                                11:45 15min Entladen
                                12:00 30min Fahren

                                Alles OK? Wann muss ich Pause machen? LURZ oder ArbZG?
                                LURZ sagt: nach 4,5 Stunden Lenkzeit 45 Min Lenkzeitunterbrechung
                                ArbZG sagt nach 6 Stunden 30 (bis 8 Std ArbZ pro Tag ) sonst 45min Pause

                                also wann...??????????????ß
                                MfG Der Tommy...
                                ___________________________________________

                                LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                                186431 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 17, Gäste: 186414.

                                Mit 255.846 Benutzern waren am 26.04.2024 um 19:58 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

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