Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

LURZ+Arbeitszeitgesetz

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #31
    Wenn ich Mittwoch um 10.00 Abladetermin in Valencia habe, und Sonntags um 22 Uhr losfahre, liegt der Termin in meiner Ruhezeit. Wie soll das gehen?

    Kommentar


    • #32
      Dann wirst du dir deine Zeit wohl oder übel so planen müssen das du zu der Zeit nicht in der Schichtpause bist. z.B.
      Abfahrt: So. 22:00 - 02:30 4,5h Lenken
      Pause: Mo. 02:30 - 03:15 45min LZU
      Weiter: Mo. 03:15 - 07:45 4,5h Lenken
      Pause: Mo 07:45 - 08:30 45min LZU
      Weiter: Mo 08:30 - 09:30 1h Lenken (10 Std Lenkzeit)
      TRZ: Mo. 09:30 - 20:30 11h Schichtpause
      Weiter Mo. 20:30 - 01:00 4,5h Lenken
      Pause: Di. 01:00 - 01:45 45min LZU
      Weiter: Di. 01:45 - 06:15 4,5h Lenken
      Pause: Di. 06:15 - 07:00 45min LZU
      Weiter: Di. 07:00 - 11:30 4,5h Lenken (9 h Lenkzeit)
      TRZ: Di. 11:30 - 22:30 11h Schichtpause
      Weiter: Di. 22:30 - 03:00 4,5h Lenken
      Anteil ruhezeit (splitting): Mi. 03:00 - 06:00 3h Schichtpause
      Weiter: Mi. 06:00 - 10:00 4h Lenken
      Es ist Mittwoch 10:00 Uhr du hast Lenkzeit, hast noch eine halbe Stunde bis zur nächsten 45er kannst danach noch eine Stunde um auf 10 Stunden zu verlängern, und durch das Splitting der letzten Ruhezeit darfst du noch 9 Stunden Ruhezeit machen weil sich die Ruhezeit beim Splitting auf 12 Stunden erhöht...

      Ob das Zeitfenster welches du vorgegeben hast real ist weiß ich nicht, aber du hast auf jeden Fall die Möglichkeit dir den Tag so bunt zu malen das du Mittwoch 10 Uhr keine Schichtpause hast.
      Zuletzt geändert von tommyk; 01.01.2010, 14:16.
      MfG Der Tommy...
      ___________________________________________

      LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

      Kommentar


      • #33
        Sehr ausführlich. Nur sagtest du, innerhalb vo 24 Std max. 10 std.Lenkzeit. Das wären dann von Sonntag 22 uhr bis Montag 22 Uhr 10 Std ? Nach deiner Rechnung, ich würde übrigens auch so fahren hast du aber bis Montag 22 Uhr schon 11,5 Std Lenkzeit in 24 Std. ??? Irgendwas kapier ich da jetzt nicht so ganz. Herr, lass den Groschen fallen !

        Abfahrt: So. 22:00 - 02:30 4,5h Lenken
        Pause: Mo. 02:30 - 03:15 45min LZU
        Weiter: Mo. 03:15 - 07:45 4,5h Lenken
        Pause: Mo 07:45 - 08:30 45min LZU
        Weiter: Mo 08:30 - 09:30 1h Lenken (10 Std Lenkzeit)
        TRZ: Mo. 09:30 - 20:30 11h Schichtpause
        Weiter Mo. 20:30 - 01:00 4,5h Lenken

        Kommentar


        • #34
          Zitat von Boris Beitrag anzeigen
          Sehr ausführlich. Nur sagtest du, innerhalb vo 24 Std max. 10 std.Lenkzeit. Das wären dann von Sonntag 22 uhr bis Montag 22 Uhr 10 Std ? Nach deiner Rechnung, ich würde übrigens auch so fahren hast du aber bis Montag 22 Uhr schon 11,5 Std Lenkzeit in 24 Std. ??? Irgendwas kapier ich da jetzt nicht so ganz. Herr, lass den Groschen fallen !

          Abfahrt: So. 22:00 - 02:30 4,5h Lenken
          Pause: Mo. 02:30 - 03:15 45min LZU
          Weiter: Mo. 03:15 - 07:45 4,5h Lenken
          Pause: Mo 07:45 - 08:30 45min LZU
          Weiter: Mo 08:30 - 09:30 1h Lenken (10 Std Lenkzeit)
          TRZ: Mo. 09:30 - 20:30 11h Schichtpause
          Weiter Mo. 20:30 - 01:00 4,5h Lenken
          in diesem Fall musst du eben deine Tagesruhezeit bis 22 Uhr verlängern und schon stimmt die Rechnung wieder
          Gruß Holger :D:D

          Kommentar


          • #35
            Wenn du deine Lenkzeit rum und deine Schichtpause durch hast fängt ein neuer 24 Std-Zeitraum an, auch wenn davor keine 24 Stunden waren... es heißt innerhalb der 24Stunden muß die Schichtpause beendet sein bevor ein neuer 24-Stunden-Zeitraum beginnt... Jetzt besser?
            MfG Der Tommy...
            ___________________________________________

            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

            Kommentar


            • #36
              Zitat von Snowdog Beitrag anzeigen
              in diesem Fall musst du eben deine Tagesruhezeit bis 22 Uhr verlängern und schon stimmt die Rechnung wieder
              musst du nicht, siehe eins höher...
              MfG Der Tommy...
              ___________________________________________

              LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

              Kommentar


              • #37
                Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                Wenn du deine Lenkzeit rum und deine Schichtpause durch hast fängt ein neuer 24 Std-Zeitraum an, auch wenn davor keine 24 Stunden waren... es heißt innerhalb der 24Stunden muß die Schichtpause beendet sein bevor ein neuer 24-Stunden-Zeitraum beginnt... Jetzt besser?
                Ja, so macht es Sinn:cheers:
                Jetzt hab ich´s kapiert. Ich war davon ausgegangen, das, wenn ich Sonntag um 22 Uhr losfahre, immer erst bis 22 Uhr warten muss bis ich weiter kann, und das wollte mir nicht einleuchten.

                Kommentar


                • #38
                  ne, ne, ist nicht so... der 24-Stunden-Zeitraum gibt dir den maximalen Rahmen für den Arbeitstag vor... kürzer darfst du, aber nicht länger. Geht ja auch um solche Sachen, wenn du irgendwo noch Wartezeiten hast oder so kommen die ja zur Schicht dazu, nicht zur Schichtpause kannst ungefähr sagen:
                  9 Stunden Fahren
                  1 Stunde Arbeiten -
                  10 Stunden Arbeitszeit also Ende... Schichtpause... neuer Zeitraum...

                  kann aber auch anders aussehen:

                  4 Stunden Fahren
                  2 Stunden Warten auf Beladen
                  1 Stunden Arbeiten (Beladen)
                  4 Stunden Fahren
                  2 Stunden Warten auf Abladen
                  1 Stunde Arbeiten (Entladen) - 10 Stunden Arbeiten, 4 Stunden Bereitschaft, Macht ne Schicht von 14 Stunden... kriegst also nur eine verkürzte Schichtpause (mind. 9 max. 10 Stunden) in die 24 Stunden.
                  kommst also theoretisch nicht mal von der Rampe weg... ist aber nur ein Beispiel...
                  dieses Spiel kannst du beliebig weiterspinnen so das du nicht mal deine 9 Stunden Fahren kannst... innerhalb 24 Stunden...
                  MfG Der Tommy...
                  ___________________________________________

                  LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                  Kommentar


                  • #39
                    ui ui ui

                    ich hab die 5 Seiten durchgelesen, bei mir rauchts nur noch von zahlen ;)

                    Also nochmal die kurzfassung *g* ^^

                    ich darf innerhalb einer woche max. 56 Std. in zwei Wochen max. 90 Std. "Arbeiten/fahren"
                    Pro woche darf ich max. 2x10 Stunden fahren (insofern ich damit nicht über obere Limits drüber schieß.

                    und ich muss ne Schichtruhepause von 11 Stunden min. haben,

                    richtig soweit?

                    So nun meine Frage. Ich mache das nicht hauptberuflich, sondern auf mehreren Baustellen ;)

                    Folgend erklärt:

                    Hauptarbeit: Als Kfz-meister tätig. Sollte ich in dieser zeit was tachograph-technisch pflichtiges fahren so fällt es unter probe-Überführungsfahrt... (die arbeitszeiten sind dort von 7:30 bis 15:30 Uhr)

                    Selbständiges Kleingewerbe:

                    Da bin ich unterwegs für sog. Bierzeltbands...

                    Bsp. Samstag 12 Uhr los fahren, 14:30 Uhr ankommen, aufbauen, ganzen abend rum sitzen und langweilen, abends abbauen und Sonntag dann von 1 Uhr bis 3:30 Uhr heim fahren (Ausnahmeregelung wegen Fahrverbot)

                    Bei sowas gibts keine Regelung, dass ich zwischen der Hin- und Rückfahrt 11 Stunden Ruhepause brauch, oder? (zusatz: tachoscheibe)

                    Nun, ab kommende Woche kommt was dazu:

                    Nebenjob (400€):

                    Sattel fahren. Immer und nur dienstags ab 15:30 bzw. 16 Uhr. ich nehm an ne normale 9Std. bzw 10 Std. fahrt...

                    Über meine Maximalen Stunden sollte ich ja theoretisch nie drüber kommen...

                    Da ich bei dem nebenjob nen digit. tachographen hab bin ich da dann überwachbar...

                    An sich sollte ich in der Konstelation doch keine probleme mit der max. Lenkzeit haben, oder seh ich das falsch?

                    Was andres was mich sehr interessieren würde,

                    gibt es irgendwo tipps im www über Ladungssicherung? Bei meinem Kleingewerbe bei Bands wird alles Formschluß verladen... da wackelt absolut nix...

                    Bei meinem Nebenjob (der nächste woche folgt) werde so art plastikkisten in größe von Europaletten transportiert (darin befindet sich Zeitung). Das wird angeblich dann auch formschluß oder am ende des Aufliegers mittels Querstreben formschluß gesichert...

                    Aber wie es im leben ist, angenommen es kommt mal ne andere Ladung auf mich zu... klar, Zurrbänder, kantenschutz... die zwei sachen sagen mir was und durfte ich mal anwenden... aber wie man was sichert etc... das würde mich interessieren... (bis zu diesen Modulen für die Führerscheinverlängerung dauerts bei mir noch 1-2 Jahre und ich will mit reinem Gewissen und sicher in dem was ich tu durch die Gegend fahren, bevor das Leben anderer bzw meins dran glauben muss aufgrund schlampiger LaSi...)

                    ziemlich viel was ich frag, aber ich hoffe doch beantwortbar :)
                    LG Andy

                    Was hast du gesagt? Ich hab dich Optisch nicht ganz verstanden! =)

                    Kommentar


                    • #40
                      Also von der Lenkzeit wirst du kaum Probleme bekommen, nur mit der Tour am Dienstag mußt du aufpassen das du dich an die Regeln hältst. Wenn du mit Diagrammscheibe fährst mußt du die auch noch mitführen (28 Tage) Und für die Zeit in der du nichts fährst Urlaubsscheine nicht vergessen (gleicher Zeitraum)

                      Für die Ladungssicherung wirst du ne ganze Menge finden, aber einen Lehrgang wirst du damit (nur durch anlesen) nicht ersetzen können... Du kannst ja mal auf www.ladungssicherung.de anfangen und dannweiterhin google befragen...
                      MfG Der Tommy...
                      ___________________________________________

                      LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                      Kommentar


                      • #41
                        Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                        Also von der Lenkzeit wirst du kaum Probleme bekommen, nur mit der Tour am Dienstag mußt du aufpassen das du dich an die Regeln hältst. Wenn du mit Diagrammscheibe fährst mußt du die auch noch mitführen (28 Tage) Und für die Zeit in der du nichts fährst Urlaubsscheine nicht vergessen (gleicher Zeitraum)
                        Aber das ist doch schwachsinn, ich mein wenn ich 4 tage auf nebenjob-basis fahr... muss ich für die restlichen tage im monat urlaubsscheine haben? also das ist doch absurd... *kopfkratz* da lauf ich dann mit nem Aktenkoffer voll Papier... (Urlaubszettel, diagrammscheiben etc...)

                        Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                        Für die Ladungssicherung wirst du ne ganze Menge finden, aber einen Lehrgang wirst du damit (nur durch anlesen) nicht ersetzen können... Du kannst ja mal auf www.ladungssicherung.de anfangen und dannweiterhin google befragen...
                        Ich möcht ja mit anlesen nicht um eine Schulung rum kommen ;) Ich will nur eben, bis es zur Schulung kommt im nächsten Jahr, soweit die Grundsachen wissen, damit ich eben weiß was ich da tu ;)

                        Trotzdem danke für die schnelle Antwort :)
                        LG Andy

                        Was hast du gesagt? Ich hab dich Optisch nicht ganz verstanden! =)

                        Kommentar


                        • #42
                          Vielleicht wäre es eine Möglichkeit, sich von der Fa ein Schriftstück geben zu lassen, oder die Kopie des Vertrages mitnehmen, in dem klar steht, das du nur diese eine Tour pro Woche machst.

                          Kommentar


                          • #43
                            Zitat von Boris Beitrag anzeigen
                            Vielleicht wäre es eine Möglichkeit, sich von der Fa ein Schriftstück geben zu lassen, oder die Kopie des Vertrages mitnehmen, in dem klar steht, das du nur diese eine Tour pro Woche machst.
                            Oh, das klingt richtig gut :)

                            Aber mal ganz blöd gefragt. Sind die sooo scharf da drauf? ^^

                            Ich mein, ich hab bei den Fahrtzeiten keine Bedenken und ich hab auch nichts zu verbergen ;) Es geht eben um das hin und her ^^

                            LG Andy
                            LG Andy

                            Was hast du gesagt? Ich hab dich Optisch nicht ganz verstanden! =)

                            Kommentar


                            • #44
                              Zitat von Tastenspezi Beitrag anzeigen
                              Oh, das klingt richtig gut :)

                              Aber mal ganz blöd gefragt. Sind die sooo scharf da drauf? ^^

                              Ich mein, ich hab bei den Fahrtzeiten keine Bedenken und ich hab auch nichts zu verbergen ;) Es geht eben um das hin und her ^^



                              LG Andy
                              Wenn du gewerblichen Güterverkehr fährst - und selbst wenn du das nur an einem Tag im Monat machst - du musst dich an die Regeln halten. Das heißt, du musst 28 Tage rückwirkend nachweisen was du gemacht hast (also auch das du an bestimmten Tagen keinen Lkw gefahren bist). Das wird dir die BAG schon erklären wenn die dich mal rausziehen... Der Rest ist dann dein Problem.

                              Bußgeldvorschriften Fahrpersonal:
                              Nichtführen, nicht richtig führen oder nicht vollständiges Führen von Aufzeichnungen über Lenkzeiten, alle sonstigen Arbeitszeiten, die Lenkzeitunterbrechungen und die Ruhezeiten bzw. beteiligen daran

                              Je Arbeitsschicht, wenn
                              • die Kontrolle dadurch erschwert wird: 75€ F 150€ U
                              • nicht möglich ist 150€ F 300€ U

                              F = Fahrer
                              U = Unternehmer
                              MfG Der Tommy...
                              ___________________________________________

                              LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                              Kommentar


                              • #45
                                Also ich bin damals ( 91 -94 ) im Internationalen Fernverkehr 1 X in Deutschland und 1 X in der Schweiz kontrolliert worden, ok, und 1 X in Italien, denen ging es aber nur um die Geschwindigkeit.
                                Aber das war damals mit den Tachoscheiben. Die haben ja die Digi - Geräte entwickelt, um eben besser und schneller kontrollieren zu können. Und weil die Leutchen jetzt auch nicht mehr selber rechnen brauchen, sondern nur noch die Karte ins Lesegerät schieben, macht es denen auch mächtig Spass.
                                So viele BAG Bussis wie im letzten Jahr habe ich noch nie gesehen, die lauern fast überall.

                                Kommentar

                                Werde jetzt Mitglied in der BO Community

                                Einklappen

                                Online-Benutzer

                                Einklappen

                                208567 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 16, Gäste: 208551.

                                Mit 255.846 Benutzern waren am 26.04.2024 um 19:58 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

                                Ads Widget

                                Einklappen
                                Lädt...
                                X